Familie · Stand 2026

Ehegattennachversicherung

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft:

Kurz erklärt: Für Ehepartner gibt es kein gesetzliches Aufnahmerecht. Was unter dem Namen Ehegattennachversicherung angeboten wird, ist eine vertragliche Option einzelner Tarife. Ob du sie hast, steht in deinen Bedingungen und nirgendwo sonst.
Der Unterschied zum Kind

Warum das eine Gesetz ist und das andere nicht

Bei einem Neugeborenen verpflichtet § 198 Abs. 1 VVG den Versicherer zur Aufnahme, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Zuschlag. Der Gesetzgeber hat das bewusst geregelt, weil ein Kind sich seinen Gesundheitszustand nicht aussuchen kann und andernfalls unversicherbar wäre.

Für Ehepartner gibt es diese Vorschrift nicht. Eine Heirat begründet keinen Anspruch auf Aufnahme. Wer als Ehepartner in die PKV will, stellt einen normalen Antrag mit Gesundheitsfragen, es sei denn, der Tarif des Partners sieht ausdrücklich etwas anderes vor.

Wenn dein Tarif eine Option hat

Drei Punkte, die dann zählen

PunktWorauf du achten musst
Fristläuft ab der Heirat, typischerweise zwei bis sechs Monate, danach ist sie weg
Prüfungohne Gesundheitsfragen oder mit vereinfachter Prüfung, das ist ein großer Unterschied
Umfangmeist an den Tarif des versicherten Partners gebunden, wie bei Kindern

Die erste Zeile entscheidet. Eine Option, von der man nach acht Monaten erfährt, ist keine Option mehr.

Profi-Tipp

Such vor der Hochzeit in deinen Bedingungen nach den Stichworten Nachversicherung, Aufnahmegarantie und Option. Findest du nichts, ist das die Antwort: Es gibt sie nicht, und der reguläre Weg mit Gesundheitsprüfung ist der einzige.

Der reguläre Weg

Erst voranfragen, dann beantragen

Wenn keine Option greift, entscheidet die Gesundheitsprüfung. Ein abgelehnter Antrag ist kein neutrales Ereignis: Er wird in der Regel bei künftigen Anträgen abgefragt und erschwert den Zugang bei anderen Versicherern.

Deshalb gilt hier dasselbe wie sonst auch: anonyme Voranfrage vor dem Antrag. Sie klärt, wer zu welchen Bedingungen annimmt, ohne dass ein Vorgang entsteht.

Und wenn der Partner gesetzlich bleibt

Das ist keine Notlösung

Es gibt keinen Grund, warum in einer Ehe beide dasselbe System haben müssten. Wer gesetzlich versichert bleibt und dort günstig fährt, fährt oft besser als mit einem privaten Vertrag, den er sich nur genommen hat, weil der Partner einen hat. Was das für euch als Paar heißt, steht auf der Seite PKV und Ehepartner.

Häufige Fragen

Ehegattennachversicherung

Gibt es ein gesetzliches Recht darauf? Nein. § 198 VVG gilt für Kinder, für Ehepartner gibt es keine entsprechende Vorschrift.

Was bietet eine Option typischerweise? Aufnahme ohne oder mit vereinfachter Gesundheitsprüfung, innerhalb einer Frist nach der Heirat.

Woran erkenne ich, ob mein Tarif das hat? An den Bedingungen, unter Nachversicherung, Aufnahmegarantie oder Option. Steht dort nichts, gibt es sie nicht.

Was ist die Alternative? Regulärer Antrag mit Gesundheitsprüfung, davor eine anonyme Voranfrage.

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