Warum das eine Gesetz ist und das andere nicht
Bei einem Neugeborenen verpflichtet § 198 Abs. 1 VVG den Versicherer zur Aufnahme, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Zuschlag. Der Gesetzgeber hat das bewusst geregelt, weil ein Kind sich seinen Gesundheitszustand nicht aussuchen kann und andernfalls unversicherbar wäre.
Für Ehepartner gibt es diese Vorschrift nicht. Eine Heirat begründet keinen Anspruch auf Aufnahme. Wer als Ehepartner in die PKV will, stellt einen normalen Antrag mit Gesundheitsfragen, es sei denn, der Tarif des Partners sieht ausdrücklich etwas anderes vor.
Wenn dein Tarif eine Option hatDrei Punkte, die dann zählen
| Punkt | Worauf du achten musst |
|---|---|
| Frist | läuft ab der Heirat, typischerweise zwei bis sechs Monate, danach ist sie weg |
| Prüfung | ohne Gesundheitsfragen oder mit vereinfachter Prüfung, das ist ein großer Unterschied |
| Umfang | meist an den Tarif des versicherten Partners gebunden, wie bei Kindern |
Die erste Zeile entscheidet. Eine Option, von der man nach acht Monaten erfährt, ist keine Option mehr.
Such vor der Hochzeit in deinen Bedingungen nach den Stichworten Nachversicherung, Aufnahmegarantie und Option. Findest du nichts, ist das die Antwort: Es gibt sie nicht, und der reguläre Weg mit Gesundheitsprüfung ist der einzige.
Erst voranfragen, dann beantragen
Wenn keine Option greift, entscheidet die Gesundheitsprüfung. Ein abgelehnter Antrag ist kein neutrales Ereignis: Er wird in der Regel bei künftigen Anträgen abgefragt und erschwert den Zugang bei anderen Versicherern.
Deshalb gilt hier dasselbe wie sonst auch: anonyme Voranfrage vor dem Antrag. Sie klärt, wer zu welchen Bedingungen annimmt, ohne dass ein Vorgang entsteht.
Und wenn der Partner gesetzlich bleibtDas ist keine Notlösung
Es gibt keinen Grund, warum in einer Ehe beide dasselbe System haben müssten. Wer gesetzlich versichert bleibt und dort günstig fährt, fährt oft besser als mit einem privaten Vertrag, den er sich nur genommen hat, weil der Partner einen hat. Was das für euch als Paar heißt, steht auf der Seite PKV und Ehepartner.
Häufige FragenEhegattennachversicherung
Gibt es ein gesetzliches Recht darauf? Nein. § 198 VVG gilt für Kinder, für Ehepartner gibt es keine entsprechende Vorschrift.
Was bietet eine Option typischerweise? Aufnahme ohne oder mit vereinfachter Gesundheitsprüfung, innerhalb einer Frist nach der Heirat.
Woran erkenne ich, ob mein Tarif das hat? An den Bedingungen, unter Nachversicherung, Aufnahmegarantie oder Option. Steht dort nichts, gibt es sie nicht.
Was ist die Alternative? Regulärer Antrag mit Gesundheitsprüfung, davor eine anonyme Voranfrage.