Der Risikozuschlag
Was er bedeutet, wie hoch er ausfällt – und wie du ihn wieder loswerden kannst.
Keine Strafe –
eine rechnerische Anpassung.
Ergeben die Gesundheitsfragen ein erhöhtes Risiko, gleicht ein Zuschlag die erwarteten Mehrkosten aus – damit dein Vertrag trotz Vorerkrankung überhaupt möglich wird. So bleibt das Versichertenkollektiv stabil (Äquivalenzprinzip).
Meist 10–20 % – je nach Diagnose.
Nein – fällt die Ursache weg, kann er fallen.
Der Zuschlag hängt an der konkreten Vorerkrankung. Wird sie dauerhaft bedeutungslos, ist eine Herabsetzung möglich – § 41 VVG (Herabsetzung der Prämie), ab Zugang deines Verlangens.
Erst anonym anfragen –
dann beantragen.
Ein Zuschlag wird bei Vertragsbeginn kalkuliert – wer später krank wird, bekommt keinen nachträglichen Zuschlag. Eine erneute Prüfung droht nur beim Wechsel in einen höherwertigen Tarif.
Profi-Tipp
Nie blind beantragen. Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt vorab, wie Versicherer dein Gesundheitsbild einstufen – ohne dass eine Ablehnung aktenkundig wird.
Noch offene Fragen?
Diese Seite erklärt ein Thema von vorne. Wenn du wissen willst, was davon für deinen Fall gilt, sag Bescheid.