Die Versichertenkarte
Viele Versicherer geben eine eigene Karte aus – im Krankenhaus rechnet sie direkt ab. Was sie kann und was nicht.
Dein Ausweis als Privatpatient
Viele Gesellschaften geben eine eigene Karte aus. Beim Arzt zeigt sie, dass du privat versichert bist. Im Krankenhaus zählt, was auf der Rückseite steht. So sieht sie am Beispiel der ARAG aus:


Du legst sie bei der Aufnahme vor. Das Krankenhaus rechnet direkt mit deiner Versicherung ab.
Du nennst Versicherer und Versicherungsnummer. Das Krankenhaus holt erst eine Kostenübernahmeerklärung ein, bei geplanten Aufenthalten kannst du sie vorab anfordern. Nicht jede Gesellschaft gibt eine Karte aus. Welche das sind, sage ich dir bei deiner Anfrage.
Beim Arzt zeigt sie, wer du bist.
Ambulant ist die Karte dein Ausweis. Die Kosten laufen über deine Rechnung, und die zeigt dir jede Position.
Name, Versicherungsnummer, Geburtsdatum und deine Gesellschaft. Auf Karten mit Chip stehen dieselben Angaben noch einmal, damit die Praxis sie schnell erfasst.
Du siehst jede Position, bevor du zahlst, und reichst die Rechnung bei deiner Versicherung ein. Wie das läuft:.
Eine Karte, die die Kosten garantiert
Entscheidend ist, ob deine Gesellschaft eine Karte ausgibt, die dem Krankenhaus die Kostenübernahme garantiert. Dann hast du drei Vorteile.
Du musst nichts vorstrecken. Das Krankenhaus rechnet mit deiner Versicherung ab.
Du musst deine Versicherung über den Aufenthalt nicht extra informieren.
Allgemeine Krankenhausleistungen und vereinbarte Wahlleistungen wie das Ein- oder Zweibettzimmer, im Rahmen deines Tarifs.
Wie es ohne Karte läuft: siehe oben ↑.
Die Chefarzt-Rechnung
kommt trotzdem zu dir.
Die Karte deckt im Krankenhaus die Unterbringung und die allgemeinen Leistungen. Die privatärztlichen Leistungen (z. B. Chefarztbehandlung) rechnet der Arzt separat ab – diese Rechnung bekommst du und reichst sie wie gewohnt ein.
Profi-Tipp
Karte immer dabei – sie spart dir im Krankenhaus die Vorleistung. Aber wisse: Die Chefarzt-Rechnung kommt extra. Achte auf einen Tarif, der diese privatärztlichen Leistungen voll erstattet.
Noch offene Fragen?
Wenn du wissen willst, was davon für deinen Fall gilt, sag Bescheid.