Was die GKV beim Augenlasern zahlt
Für die gesetzliche Kasse ist die Sache klar. Eingriffe, die eine Fehlsichtigkeit korrigieren sollen, zahlt sie nicht. Der Fachbegriff ist refraktive Chirurgie. Gemeint sind Verfahren wie LASIK, LASEK, PRK oder SMILE, aber auch das Einsetzen von Linsen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss führt diese Verfahren ausdrücklich in der Liste der Methoden, die Kassenärzte nicht zulasten der Kasse erbringen dürfen. Das Gesundheitsinstitut IQWiG schreibt dazu: Solche Operationen gelten nicht als medizinisch notwendig. Wer sich lasern lässt, zahlt also selbst. Auch die Vor- und Nachuntersuchungen gehören dazu.
Eine Ausnahme gibt es bei bestimmten Erkrankungen der Hornhaut. Dort kann ein Laser als Behandlung eingesetzt werden, und das zahlt die Kasse. Mit dem Lasern gegen Kurzsichtigkeit hat das nichts zu tun.
Die Kosten liegen nach Angaben des IQWiG zwischen mehreren Hundert und mehreren Tausend Euro pro Auge.
Auch bei der Brille ist die Kasse zurückhaltend. Erwachsene bekommen einen Zuschuss nur bei schwerer Sehschwäche oder starker Fehlsichtigkeit. Das heißt etwa mehr als 6 Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit. Das Gestell zahlt die Kasse nicht. Mehr dazu auf der Seite Sehhilfen, Brille und Kontaktlinsen.
Private KrankenversicherungWas die PKV beim Augenlasern zahlt
In der PKV zählt dein Vertrag. Der Versicherer erstattet die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit. Lange war umstritten, ob eine normale Kurzsichtigkeit überhaupt eine Krankheit ist. Viele Versicherer sagten nein, weil so viele Menschen sie haben und eine Brille reicht.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs
Am 29. März 2017 hat der Bundesgerichtshof dazu entschieden (Aktenzeichen IV ZR 533/15). Die Klägerin hatte eine Kurzsichtigkeit von -3 und -2,75 Dioptrien. Sie ließ beide Augen lasern. Ihr Versicherer wollte nicht zahlen.
Der Bundesgerichtshof hat zwei Dinge klargestellt:
Kurzsichtigkeit kann eine Krankheit sein. Daran ändert es nichts, dass 30 bis 40 Prozent der Menschen in diesem Alter ähnlich schlecht sehen. Maßstab ist, wie ein durchschnittlicher Versicherter die Bedingungen versteht. Und zum normalen Sehen gehört, ohne Beschwerden lesen und sicher am Verkehr teilnehmen zu können.
Die Brille ist kein Grund zur Ablehnung. Der Versicherer darf die medizinische Notwendigkeit nicht allein damit verneinen, dass Brillen und Kontaktlinsen üblich sind. Sie gleichen die Schwäche nur aus. Sie heilen nichts.
Gewonnen war der Fall damit noch nicht. Das Gericht hat ihn zurückverwiesen. Dort musste noch geklärt werden, ob die Operation im konkreten Fall medizinisch notwendig war. Das bleibt die Frage in jedem Einzelfall. Für Privatversicherte ist dieses Urteil beim Thema Augen ein zentraler Bezugspunkt.
Woran du es in den Bedingungen erkennst
Das Urteil betraf Bedingungen, die sich an den Musterbedingungen der Branche orientieren. Viele Tarife regeln das Lasern heute ausdrücklich. Steht in deinen Bedingungen eine eigene Regel, kommt es auf diese an. Typische Fragen sind:
Ist refraktive Chirurgie genannt? Manche Tarife schließen sie ein, andere aus.
Gibt es einen Höchstbetrag? Manche Tarife zahlen pro Auge oder insgesamt nur bis zu einer Grenze.
Läuft es über das Budget für Sehhilfen? Manche Tarife rechnen den Eingriff auf das Budget für Brille und Kontaktlinsen an. Dann ist das Budget danach für eine Weile verbraucht.
Gibt es Voraussetzungen? Manche Tarife zahlen nur, wenn eine Brille oder Kontaktlinsen aus medizinischen Gründen nicht in Frage kommen.
Welche dieser Regeln in deinem Vertrag steht, ist tarifabhängig. Hier zeigt sich: In der PKV steht der Leistungsumfang im Vertrag, nicht in einer Liste des Gesetzgebers.
Wie der Augenarzt abrechnet
Das Lasern steht nicht als eigene Nummer in der Gebührenordnung für Ärzte, der GOÄ. Der Arzt rechnet deshalb analog ab, also mit Nummern für vergleichbare Leistungen. Die Bundesärztekammer empfiehlt dafür feste Vergleichsnummern. Wie bei jeder GOÄ-Rechnung gilt: bis zum 2,3-fachen Satz ohne Begründung, darüber nur mit Begründung. Der Versicherer muss nicht zahlen, wenn Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen.
Worauf du achten solltestTypische Stolpersteine
Ohne Zusage in den OP. Wer erst operiert und dann einreicht, riskiert Streit über die Kosten. Du hast ein gesetzliches Recht auf Auskunft vorab: Kostet eine Behandlung voraussichtlich mehr als 2.000 Euro, kannst du vorher in Textform Auskunft verlangen. Der Versicherer muss dann mit Begründung antworten. Bei dringenden Fällen innerhalb von zwei Wochen, sonst innerhalb von vier Wochen. Antwortet er nicht rechtzeitig, wird vermutet, dass die Behandlung notwendig ist. Wer über das Lasern nachdenkt, sollte die Zusage haben, bevor der Termin steht.
Die Gesundheitsprüfung. Nach einer Fehlsichtigkeit fragen Anträge oft mit. Viele Anträge fragen außerdem nach geplanten oder empfohlenen Behandlungen. Steht das Lasern schon im Raum, gehört das in den Antrag. Verschweigen gefährdet den Schutz. Wie die Gesellschaften damit umgehen, zeigt eine anonyme Risikovoranfrage vor dem Antrag. Mehr dazu unter Gesundheitsprüfung.
Die Wartezeit. Die allgemeine Wartezeit darf höchstens drei Monate betragen. Viele Tarife verzichten darauf. Ob deiner eine hat, ist tarifabhängig.
Die Leistungsgrenzen. Ein Höchstbetrag oder die Anrechnung auf das Sehhilfen-Budget kann bedeuten, dass nur ein Teil erstattet wird. Das steht in den Bedingungen, nicht im Prospekt.
Die Beitragsrückerstattung. Eine erstattete Operation kann die Beitragsrückerstattung für das Jahr kosten. Ob sich das Einreichen lohnt, zeigt die Rechnung, und die mache ich mit dir.
Grundlagen: Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des G-BA, Anlage II Nr. 13 (Stand 18.06.2026). BGH, Urteil vom 29.03.2017, IV ZR 533/15. § 33 Abs. 2 SGB V. §§ 192 Abs. 1, 2 und 8, 197 Abs. 1 VVG. GOÄ §§ 5, 6; Empfehlung der Bundesärztekammer: LASIK analog Nr. 1345 und Nr. 5855 GOÄ (Deutsches Ärzteblatt 2002). Was dein Tarif vorsieht, steht in deinen Tarifbedingungen. Unverbindliche Information, keine Rechtsberatung.
Leg mir den Kostenvoranschlag und den Befund deines Augenarztes vor, bevor du einen OP-Termin machst. Ich prüfe deinen Tarif und bereite mit dir die Anfrage an den Versicherer vor, damit die Zusage schriftlich da ist.
Augen lasern und PKV: die wichtigsten Fragen
Zahlt die PKV das Augenlasern immer?
Nein. Das Urteil des Bundesgerichtshofs öffnet die Tür, aber es ersetzt nicht den Blick in deinen Tarif. Entscheidend sind deine Bedingungen und die medizinische Notwendigkeit im Einzelfall.
Ab wie vielen Dioptrien zahlt die PKV?
Eine feste Grenze setzt das Urteil nicht. Im entschiedenen Fall ging es um -3 und -2,75 Dioptrien. Manche Tarife nennen eigene Voraussetzungen. Das ist tarifabhängig.
Was ist mit Linsen statt Laser?
Auch das Einsetzen von Linsen zur Korrektur der Sehschärfe zählt zur refraktiven Chirurgie. Die GKV zahlt es nicht. In der PKV gelten dieselben Fragen wie beim Laser.
Ich bin schon kurzsichtig. Kann ich trotzdem in die PKV?
Eine Brille ist für die Gesundheitsprüfung meist kein großes Thema. Wichtig ist, dass du die Fragen im Antrag richtig beantwortest. Wie die Gesellschaften deinen Fall sehen, kläre ich anonym vorab.
Was passiert, wenn der Versicherer ablehnt?
Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Sie muss begründet sein. Ich prüfe die Begründung und sehe nach, ob sie zum Urteil von 2017 passt. Wie es weitergeht, steht auf der Seite Wenn der Versicherer nicht zahlt.
Kein Verkauf, nur KlarheitZahlt dein Tarif das Augenlasern?
Ich sehe in deinen Bedingungen nach, ob refraktive Chirurgie eingeschlossen ist und ob ein Höchstbetrag gilt. Und ob der Eingriff auf dein Sehhilfen-Budget angerechnet wird. Vor dem Eingriff kläre ich mit dir die Zusage. Kostenlos und unverbindlich.
Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.