Leistungen · Stand 2026

Professionelle Zahnreinigung in der PKV

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft:

Kurz erklärt: Die professionelle Zahnreinigung, kurz PZR, gehört nicht zu den Regelleistungen der gesetzlichen Kasse. In der PKV ist sie keine Behandlung einer Krankheit, sondern Vorsorge. Deshalb zahlt dein Tarif sie nur, wenn er sie ausdrücklich nennt, und dann oft mit Grenzen.
Gesetzliche Kasse

Was die GKV bei der Zahnreinigung zahlt

So steht es auch bei der Verbraucherzentrale (Stand 2024).

Was die Kasse Erwachsenen bezahlt, ist schmaler:

Zweimal im Jahr eine Kontrolle. Der Zahnarzt sieht nach, ob alles in Ordnung ist.

Einmal im Jahr Zahnstein entfernen. Das ist nicht dasselbe wie eine PZR. Entfernt werden nur die harten Beläge.

Alle zwei Jahre ein Test auf Parodontitis. Das ist eine Entzündung, die Zahnfleisch und Kieferknochen angreift.

Für bestimmte Gruppen gibt es mehr. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren haben eigene Vorsorgeleistungen. Menschen mit einem Pflegegrad oder in der Eingliederungshilfe haben Anspruch auf besondere Vorsorge, dazu gehört das Entfernen harter Beläge.

Viele Kassen geben freiwillig einen Zuschuss zur PZR. Die Verbraucherzentrale nannte 2024 eine Spanne von 20 bis 100 Euro pro Reinigung. Manche Kassen übernehmen die Kosten ganz. Das sind freiwillige Leistungen, und sie können sich ändern. Wer gesetzlich versichert ist, kann die PZR über eine Zusatzversicherung absichern. Was diese zahlt, ist tarifabhängig.

Private Krankenversicherung

Was die PKV bei der Zahnreinigung zahlt

In der PKV zahlt der Versicherer die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit. Die PZR ist aber Vorsorge. Sie soll verhindern, dass eine Krankheit entsteht. Das Gesetz nennt Vorsorge nur dann als Pflicht, wenn es sich um gesetzlich eingeführte Früherkennungsprogramme handelt. Die PZR gehört nicht dazu.

Deshalb gilt: Die PZR ist nur versichert, wenn dein Tarif sie als vereinbarte Leistung nennt. Es gibt Tarife mit und ohne PZR. Die Unterschiede liegen im Detail, und das ist tarifabhängig.

Woran du es in den Bedingungen erkennst

Steht die PZR drin? In Bedingungen heißt sie oft Zahnprophylaxe, Prophylaxe oder professionelle Zahnreinigung. Ist nur von Zahnbehandlung die Rede, ist die PZR nicht sicher eingeschlossen.

Wie oft im Jahr? Manche Tarife zahlen eine Reinigung im Jahr, andere zwei oder mehr.

Bis zu welchem Betrag? Häufig gibt es einen Höchstbetrag pro Reinigung oder pro Jahr. Liegt die Rechnung darüber, zahlst du den Rest selbst.

Zu welchem Satz? Manche Tarife erstatten die PZR voll, andere mit dem Prozentsatz für Zahnbehandlung.

Mit oder ohne Selbstbeteiligung? Bei einem Tarif mit Selbstbeteiligung kann die PZR darunter fallen oder davon ausgenommen sein.

Bei einer Leistung, die du vielleicht zweimal im Jahr nutzt, summiert sich das über die Jahre.

Wie der Zahnarzt abrechnet

Zahnärzte rechnen bei Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ab, der GOZ. Die PZR hat dort die Nummer 1040. Sie umfasst mehrere Schritte: Beläge über dem Zahnfleisch entfernen, Zwischenräume reinigen, den Biofilm beseitigen, polieren und fluoridieren.

Abgerechnet wird pro Zahn. Dazu zählen auch Implantate und Brückenglieder. Beim 2,3-fachen Satz, der eine durchschnittliche Leistung abbildet, sind das 3,62 Euro pro Zahn. Bei 28 Zähnen ergibt das rechnerisch 101,36 Euro, nur für diese Nummer. Nach Angaben der Verbraucherzentrale berechnen die meisten Praxen für eine PZR zwischen 80 und 120 Euro (Stand 2024).

Einige Leistungen dürfen nicht zusätzlich neben der Nummer 1040 stehen, etwa das Entfernen von Zahnstein. Sie sind in der PZR schon enthalten. Ein höherer Faktor als 2,3 braucht eine Begründung auf der Rechnung. Mehr zum Unterschied zwischen Honorar und Material steht auf der Seite Sachkostenliste Zahn.

Wenn aus Vorsorge Behandlung wird

Stellt der Zahnarzt eine Parodontitis fest, geht es nicht mehr um Vorsorge. Dann wird eine Krankheit behandelt. Für die PKV ist das eine medizinisch notwendige Heilbehandlung, und es gelten die Regeln deines Tarifs für Zahnbehandlung.

Auch die Abrechnung ändert sich. Die Reinigung unter dem Zahnfleisch im Rahmen einer Parodontitis-Nachsorge ist keine PZR nach Nummer 1040. Dafür gibt es eine gemeinsame Empfehlung von Bundeszahnärztekammer, PKV-Verband und Beihilfestellen: analog abrechnen, mit Hinweis auf der Rechnung. Steht auf deiner Rechnung beides, lohnt ein genauer Blick. Den übernehme ich für dich.

Worauf du achten solltest

Typische Stolpersteine

Die Wartezeit. Für Zahnbehandlung darf der Versicherer eine besondere Wartezeit von höchstens acht Monaten vereinbaren. Ob sie auch für die PZR gilt, ist tarifabhängig. Sie kann entfallen, wenn du direkt aus einer anderen Krankenversicherung kommst. Oder wenn der Tarif einen Erlass nach ärztlicher Untersuchung vorsieht. Mehr dazu unter Wartezeiten.

Die Zahnstaffel. Viele Tarife begrenzen in den ersten Jahren die Summe, die sie für Zähne zahlen. Das nennt man Zahnstaffel. Ob sie auch die Zahnreinigung erfasst, ist tarifabhängig. Staffel und Wartezeit sind zwei verschiedene Dinge: Die Staffel begrenzt die Summe, die Wartezeit verschiebt den Beginn.

Die Gesundheitsprüfung. Anträge fragen oft nach dem Zustand deiner Zähne, zum Beispiel nach fehlenden Zähnen oder laufenden Behandlungen. Eine behandelte Parodontitis kann zu einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss führen. Die Fragen sind vollständig und richtig zu beantworten. Wie die Gesellschaften deinen Fall sehen, klärt eine anonyme Risikovoranfrage vor dem Antrag.

Die Beitragsrückerstattung. Reichst du die PZR-Rechnung ein, kann das deine Beitragsrückerstattung für das Jahr kosten. Manche Tarife nehmen Vorsorge davon aus. Ob sich das Einreichen lohnt, zeigt die Rechnung am Jahresende.

Die Grenzen pro Jahr. Eine dritte Reinigung im Jahr oder eine teure Praxis kann über dem Höchstbetrag liegen. Die Zahnreinigung ist ein kleiner Baustein, aber einer, den du jedes Jahr spürst.

Grundlagen: §§ 22, 22a SGB V. §§ 192 Abs. 1, 197 Abs. 1 VVG. GOZ § 5 und Nr. 1040, Punktwert 5,62421 Cent. Kommentar der Bundeszahnärztekammer zu Nr. 1040 (Stand 10.11.2024). Verbraucherzentrale Bundesverband (Stand 2024). Was dein Tarif vorsieht, steht in deinen Tarifbedingungen. Unverbindliche Information, keine Rechtsberatung.

Profi-Tipp

Schick mir deine letzte PZR-Rechnung zusammen mit deinen Tarifbedingungen. Ich prüfe, wie oft und bis zu welchem Betrag dein Tarif die Reinigung erstattet. Und ob das Einreichen deine Beitragsrückerstattung berührt.

Häufige Fragen

Zahnreinigung und PKV: die wichtigsten Fragen

Ist die PZR in jeder PKV enthalten?

Nein. Sie ist Vorsorge und nur versichert, wenn dein Tarif sie nennt. Ob das so ist, sehe ich für dich nach.

Wie oft zahlt die PKV die Zahnreinigung?

Das ist tarifabhängig. Manche Tarife zahlen einmal im Jahr, andere öfter. Oft gibt es zusätzlich einen Höchstbetrag.

Was ist der Unterschied zwischen Zahnsteinentfernung und PZR?

Beim Zahnstein werden nur die harten Beläge entfernt. Die PZR geht weiter: Zwischenräume, weiche Beläge, Politur und Fluorid gehören dazu.

Warum steht auf meiner Rechnung ein Betrag pro Zahn?

Die Gebührenordnung rechnet die PZR pro Zahn ab, auch pro Implantat und Brückenglied. Wer mehr Zähne hat, bekommt eine höhere Rechnung.

Zahlt die PKV auch die Zahnreinigung für meine Kinder?

Wenn dein Kind privat versichert ist, gilt sein eigener Tarif. Auch dort ist die PZR tarifabhängig.

Kein Verkauf, nur Klarheit

Was zahlt dein Tarif für die Zahnreinigung?

Ich sehe in deinen Bedingungen nach, ob die PZR eingeschlossen ist, wie oft und bis zu welchem Betrag. Und wie sie sich auf deine Beitragsrückerstattung auswirkt. Kostenlos und unverbindlich.

Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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