Leistungen · Stand 2026

Akupunktur in der PKV

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft:

Kurz erklärt: Die gesetzliche Kasse zahlt Akupunktur nur bei chronischen Schmerzen im unteren Rücken und bei Kniearthrose. In der PKV entscheidet dein Tarif: ob er Akupunktur beim Arzt, beim Heilpraktiker oder bei beiden erstattet, zu welchem Satz und bis zu welcher Grenze.
Gesetzliche Kasse

Was die GKV bei Akupunktur zahlt

Seit dem 1. Januar 2007 ist Akupunktur eine Kassenleistung. Aber nur in einem engen Rahmen, den der Gemeinsame Bundesausschuss festgelegt hat. Das ist das Gremium, das bestimmt, was die gesetzlichen Kassen bezahlen.

Bezahlt wird Akupunktur bei genau zwei Beschwerden:

Chronische Schmerzen im unteren Rücken. Gemeint ist die Lendenwirbelsäule. Die Schmerzen müssen seit mindestens sechs Monaten bestehen. Sie dürfen bis zum Knie ausstrahlen.

Chronische Knieschmerzen durch Arthrose. Der Fachbegriff ist Gonarthrose. Auch hier gilt: seit mindestens sechs Monaten.

Dazu kommen feste Grenzen. Es gibt bis zu 10 Sitzungen in höchstens sechs Wochen. In begründeten Ausnahmefällen sind es bis zu 15 Sitzungen in höchstens zwölf Wochen. Jede Sitzung dauert mindestens 30 Minuten. Eine neue Behandlung ist frühestens zwölf Monate nach dem Ende der letzten möglich.

Behandeln dürfen nur Kassenärzte mit einer Genehmigung. Sie brauchen eine Zusatzausbildung in Akupunktur, eine in psychosomatischer Grundversorgung und einen Kurs in Schmerztherapie.

Alles andere zahlst du als Kassenpatient selbst. Das gilt für Kopfschmerzen, Migräne, Nackenschmerzen oder Allergien. Der Arzt muss dich vorher darauf hinweisen und sich deine Zustimmung schriftlich geben lassen. Einzelne Kassen geben freiwillig Zuschüsse. Für viele Menschen mit Schmerzen ist das zu eng.

Private Krankenversicherung

Was die PKV bei Akupunktur zahlt

In der PKV gibt es keine Liste des Bundesausschusses. Maßgeblich ist dein Vertrag. Das Gesetz verpflichtet den Versicherer, die medizinisch notwendige Heilbehandlung zu erstatten, und zwar im vereinbarten Umfang. An diesem Wort hängt viel.

Die Musterbedingungen der Branche gehen dabei über die Schulmedizin hinaus. Erstattet werden danach auch Methoden, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben. Oder die zum Einsatz kommen, weil es keine schulmedizinische Alternative gibt. Die meisten Versicherer bauen ihre Bedingungen auf diesen Mustern auf. Verpflichtet sind sie dazu nicht.

Das ist der Punkt, an dem die PKV für Freunde der Akupunktur den Unterschied machen kann. Ob sie es in deinem Fall tut, ist tarifabhängig.

Woran du es in den Bedingungen erkennst

Wer darf behandeln? Manche Tarife erstatten Akupunktur nur beim Arzt. Andere auch beim Heilpraktiker. Beim Heilpraktiker gelten oft eigene Regeln, siehe unten.

Welche Verfahren sind genannt? Tarife können Naturheilverfahren allgemein einschließen oder bestimmte Verfahren aufzählen. Beim Heilpraktiker ist oft entscheidend, ob das Hufeland-Verzeichnis in den Bedingungen steht. Akupunktur ist dort aufgeführt.

Zu welchem Satz wird erstattet? Beim Arzt oft voll, beim Heilpraktiker häufig mit einem niedrigeren Prozentsatz. Das ist tarifabhängig.

Gibt es eine Grenze im Jahr? Viele Tarife deckeln Heilpraktikerleistungen auf einen Jahresbetrag. Eine Akupunkturserie kann diesen Betrag schnell ausschöpfen.

Wie der Arzt abrechnet

Ärzte rechnen bei Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Ärzte ab, der GOÄ. Für Akupunktur gibt es zwei Nummern. Beide gelten ausdrücklich für die Behandlung von Schmerzen.

Nummer 269 ist die einfache Sitzung. Beim Regelhöchstsatz von 2,3 sind das 26,81 Euro.

Nummer 269a gilt ab 20 Minuten Behandlungsdauer. Beim Regelhöchstsatz sind das 46,92 Euro. Pro Sitzung darf nur eine der beiden Nummern auf der Rechnung stehen.

Geht es nicht um Schmerzen, sondern zum Beispiel um Allergien, rechnet der Arzt eine dieser Nummern „analog“ ab. Das heißt: Er setzt eine vergleichbare Leistung an und muss das auf der Rechnung kenntlich machen. Liegt der Faktor über 2,3, braucht es eine schriftliche Begründung. Über 3,5 geht es nur mit einer eigenen Vereinbarung. Mehr dazu auf der Seite Über dem Höchstsatz.

Heilpraktiker rechnen nicht nach der GOÄ ab. Wie das bei ihnen läuft, steht auf der Seite Heilpraktiker und Naturheilverfahren.

Worauf du achten solltest

Typische Stolpersteine

Die Gesundheitsprüfung. Beim Abschluss fragt der Versicherer nach Beschwerden und Behandlungen der letzten Jahre. Chronische Rückenschmerzen oder eine Kniearthrose gehören dazu. Das kann zu einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss führen. Verschweigen ist keine Lösung, denn die Anzeigepflicht gilt. Eine Vorgeschichte mit Rückenschmerzen ist kein Grund, die PKV abzuschreiben. Der Weg ist die anonyme Risikovoranfrage, bevor ein Antrag gestellt wird.

Die Wartezeit. Die allgemeine Wartezeit darf höchstens drei Monate betragen. Nach einem Unfall entfällt sie. Viele Tarife verzichten ganz darauf. Ob deiner eine Wartezeit hat, ist tarifabhängig.

Die Leistungsgrenzen. Heilpraktikerleistungen sind oft auf einen Jahresbetrag begrenzt. Manche Tarife erstatten Naturheilverfahren nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Wer Akupunktur regelmäßig nutzt, sollte diesen Punkt vor dem Abschluss kennen und nicht erst danach.

Die medizinische Notwendigkeit. Auch in der PKV wird nur erstattet, was medizinisch notwendig ist. Akupunktur zum Wohlfühlen oder zur Vorbeugung fällt nicht automatisch darunter.

Die Beitragsrückerstattung. Reichst du Rechnungen ein, kann das eine Beitragsrückerstattung kosten. Ob sich das Einreichen lohnt, zeigt erst die Rechnung am Jahresende.

Grundlagen: Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des G-BA, Anlage I Nr. 12 (Stand 18.06.2026). GOÄ §§ 5, 6 und Nr. 269, 269a, Punktwert 5,82873 Cent. §§ 19 ff., 192 Abs. 1 und 197 Abs. 1 VVG. Musterbedingungen MB/KK 2009, § 4 Abs. 6. Was dein Tarif vorsieht, steht in deinen Tarifbedingungen. Unverbindliche Information, keine Rechtsberatung.

Profi-Tipp

Schick mir vor der ersten Sitzung deine Tarifbedingungen und sag mir, wer dich behandeln soll. Ich prüfe, ob dein Tarif Akupunktur beim Arzt, beim Heilpraktiker oder bei beiden erstattet. Und ich sehe nach, wo die Grenze im Jahr liegt.

Häufige Fragen

Akupunktur und PKV: die wichtigsten Fragen

Zahlt die PKV Akupunktur auch bei Migräne?

Die GKV zahlt bei Migräne nicht. In der PKV ist das tarifabhängig. Entscheidend ist, ob dein Tarif Akupunktur oder Naturheilverfahren allgemein einschließt und ob die Behandlung medizinisch notwendig ist. Ich sehe das für deinen Tarif nach.

Macht es einen Unterschied, ob ein Arzt oder ein Heilpraktiker akupunktiert?

Ja. Der Arzt rechnet nach der GOÄ ab, der Heilpraktiker nach eigenen Verzeichnissen. Viele Tarife behandeln beide unterschiedlich, etwa beim Erstattungssatz oder bei der Jahresgrenze.

Wie viele Sitzungen zahlt die PKV?

Eine feste Zahl wie in der GKV gibt es nicht. Maßgeblich sind die medizinische Notwendigkeit und die Grenzen deines Tarifs. Welche das sind, prüfe ich für dich.

Muss ich Akupunktur im Antrag angeben?

Du musst die Fragen im Antrag wahrheitsgemäß beantworten. Fragt der Versicherer nach Behandlungen in einem bestimmten Zeitraum, gehört eine Akupunktur wegen Schmerzen dazu. Wichtig ist oft weniger die Akupunktur selbst als die Beschwerde, die dahintersteht.

Zahlt die PKV auch Akupunktur mit Laser oder Strom?

Diese Formen stehen nicht wörtlich in der GOÄ und werden analog abgerechnet. Ob dein Tarif sie erstattet, ist tarifabhängig.

Kein Verkauf, nur Klarheit

Was zahlt dein Tarif für Akupunktur?

Ich sehe in deinen Bedingungen nach, ob Akupunktur eingeschlossen ist und wer behandeln darf. Dazu kommen der Erstattungssatz und eine mögliche Jahresgrenze. Wenn du noch keine PKV hast, zeige ich dir, wie die Gesellschaften mit deiner Vorgeschichte umgehen. Kostenlos und unverbindlich.

Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Weitere Infos zum Thema

Du vermisst ein Thema? Schreib mir, was dir fehlt.

Fragen? Chat starten