Beiträge & Kosten · Stand 2026

Über dem Höchstsatz

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft:

Kurz erklärt: Die GOÄ erlaubt ohne besondere Begründung den 2,3-fachen Satz, mit schriftlicher Begründung bis zum 3,5-fachen. Darüber geht es nur mit einer Honorarvereinbarung, die vor der Behandlung schriftlich geschlossen werden muss.

2,3 – 3,5, und darüber.

2,3 -fach · Regelsatz Der Standard, gilt ohne besondere Begründung. 3,5 -fach

Höchstsatz Nur mit schriftlicher Begründung (z. B. erschwerte Behandlung). > 3,5 Darüber Nur per Honorarvereinbarung, siehe nächste Folie.

Über 3,5 · § 2 GOÄ

Nur per Honorarvereinbarung.

Mehr als das 3,5-fache ist zulässig, aber nur, wenn Arzt und Patient das vorher ausdrücklich vereinbaren.

Schriftlich Eine mündliche Absprache reicht nicht, es braucht ein unterschriebenes Dokument.

Vor der Behandlung Die Vereinbarung muss vorher getroffen werden, nicht erst auf der Rechnung.

Typisch wann? Bei ausgewiesenen Spezialisten, Spitzenmedizin oder besonders aufwändigen Eingriffen.

Wie oft kommt das vor?

Es gibt keine feste Quote.

Wie häufig eine Rechnung über den Höchstsatz geht, hängt von Fachgebiet, Region und Honorarvereinbarung ab, eine pauschale Prozentzahl wäre unseriös. Entscheidend ist nicht die Häufigkeit, sondern die Folge. Wenn es passiert, geht es schnell um viel Geld, und dann zählt allein, was dein Tarif erstattet.

Worauf es im Tarif ankommt

Erstattet dein Tarif über 3,5?

★ Empfehlung Günstiger Tarif · Deckel bei 3,5 Was darüber liegt, bleibt dein Eigenanteil, schnell vierstellig. ★ Empfehlung Guter Tarif

über Höchstsatz Erstattet ausdrücklich auch über 3,5 bzw. bei medizinischer Notwendigkeit.

Profi-Tipp

Achte auf die Formulierung: „über dem Höchstsatz“ oder „ohne Begrenzung“.

Genau dieser Halbsatz entscheidet beim Spezialisten über deinen Eigenanteil.

Dein nächster Schritt

Zahlt dein Tarif auch beim Spezialisten?

Ich prüfe, ob dein Tarif auch über dem Höchstsatz erstattet, damit die beste Behandlung kein Eigenanteil-Risiko wird. Kostenlos, unverbindlich und mit echten Zahlen.

Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. 3,5 ⟶ GOÄ

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