2,3 – 3,5, und darüber.
2,3-fach · Schwellenwert Gilt ohne besondere Begründung. Der Einfachsatz ist 1,0.
3,5-fach · Höchstsatz Nur mit schriftlicher Begründung (z. B. erschwerte Behandlung).
Über 3,5 Nur per Honorarvereinbarung, dazu gleich mehr.
Nur per Honorarvereinbarung.
Mehr als das 3,5-fache ist zulässig, aber nur, wenn Arzt und Patient das vorher ausdrücklich vereinbaren.
Schriftlich Eine mündliche Absprache reicht nicht, es braucht ein unterschriebenes Dokument.
Vor der Behandlung Die Vereinbarung muss vorher getroffen werden, nicht erst auf der Rechnung.
Typisch wann? Bei ausgewiesenen Spezialisten, Spitzenmedizin oder besonders aufwändigen Eingriffen.
Rechtsgrundlage: § 2 GOÄ
Was in der Vereinbarung stehen muss
Die Gebührenordnung schreibt genau vor, wie eine Honorarvereinbarung aussieht. Fehlt etwas davon, ist sie angreifbar. Nach § 2 Abs. 2 GOÄ gilt:
| Pflichtpunkt | Was das für dich heißt |
|---|---|
| Persönlich abgesprochen | Die Vereinbarung wird zwischen dem Arzt und dir getroffen, nicht nebenbei an der Anmeldung. |
| Vor der Leistung | Sie muss vorliegen, bevor behandelt wird. |
| Ein eigenes Schriftstück | Darin stehen die Nummer und Bezeichnung jeder Leistung, der Steigerungssatz und der vereinbarte Betrag. Andere Erklärungen haben darin nichts zu suchen. |
| Der Hinweis auf die Erstattung | Das Schriftstück muss sagen, dass deine Versicherung den Betrag möglicherweise nicht voll erstattet. |
| Eine Kopie für dich | Der Arzt muss dir einen Abdruck aushändigen. |
Dazu kommen zwei Grenzen. Eine Notfallbehandlung oder eine akute Schmerzbehandlung darf der Arzt nicht davon abhängig machen, dass du unterschreibst (§ 2 Abs. 1 GOÄ). Und für bestimmte Leistungen ist eine Honorarvereinbarung gar nicht erlaubt: für Laborleistungen, physikalisch-medizinische Leistungen, Radiologie und einige Sonderfälle, also die Abschnitte A, E, M und O des Gebührenverzeichnisses (§ 2 Abs. 3 GOÄ). Im Krankenhaus geht sie bei Wahlleistungen nur für das, was der Wahlarzt persönlich erbringt.
Lies sie in Ruhe, bevor du unterschreibst, und schick mir eine Kopie. Ich sehe mit dir nach, was dein Tarif davon trägt.
Es gibt keine feste Quote.
Wie häufig eine Rechnung über den Höchstsatz geht, hängt von Fachgebiet, Region und Honorarvereinbarung ab, eine pauschale Prozentzahl wäre unseriös. Entscheidend ist nicht die Häufigkeit, sondern die Folge. Wenn es passiert, geht es schnell um viel Geld, und dann zählt allein, was dein Tarif erstattet.
Drei Gebührenrahmen in einer Ordnung
Die bekannten Werte 2,3 und 3,5 gelten für die meisten ärztlichen Leistungen. Für technische Leistungen und für das Labor setzt die GOÄ engere Grenzen (§ 5 GOÄ).
| Leistungsart | Ohne Begründung bis | Höchstens |
|---|---|---|
| Ärztliche Leistungen allgemein | 2,3-fach | 3,5-fach |
| Technische Leistungen (Abschnitte A, E, O) | 1,8-fach | 2,5-fach |
| Laborleistungen (Abschnitt M) | 1,15-fach | 1,3-fach |
Die Grenze ohne Begründung heißt Schwellenwert. Liegt ein Faktor darüber, muss die Rechnung das für jede einzelne Leistung verständlich und nachvollziehbar begründen. Auf Verlangen muss der Arzt die Begründung näher erläutern (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Fällig wird eine Arztrechnung erst, wenn sie diese formalen Vorgaben erfüllt (BGH, Urteil vom 21.12.2006, III ZR 117/06). Fehlt die Begründung, gehört die Rechnung zurück an den Arzt, nicht an deine Versicherung. Das kläre ich für dich, bevor du zahlst.
Erstattet dein Tarif über 3,5?
Günstiger Tarif · Deckel bei 3,5 Was darüber liegt, bleibt dein Eigenanteil, schnell vierstellig.
★ Empfehlung · Guter Tarif über Höchstsatz Erstattet ausdrücklich auch über 3,5 bzw. bei medizinischer Notwendigkeit.
Genau dieser Halbsatz entscheidet beim Spezialisten über deinen Eigenanteil.
Achte auf die Formulierung: „über dem Höchstsatz“ oder „ohne Begrenzung“.
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Prüfen →Was der Deckel in Euro bedeutet
Angenommen, eine Leistung hat einen Grundbetrag von 400 Euro, und der Spezialist vereinbart mit dir den 5-fachen Satz. Die Zahlen sind ein Beispiel, keine echte Rechnung.
| Betrag | |
|---|---|
| Rechnung: 400 € × 5,0 | 2.000 € |
| Tarif mit Deckel bei 3,5: 400 € × 3,5 | 1.400 € |
| Dein Eigenanteil | 600 € |
Ein Tarif, der auch über dem Höchstsatz erstattet, prüft trotzdem. Das Gesetz erlaubt dem Versicherer, nicht zu zahlen, soweit der Preis in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung steht (§ 192 Abs. 2 VVG). Und nach den Musterbedingungen kann er kürzen, wenn eine Behandlung über das medizinisch notwendige Maß hinausgeht (§ 5 Abs. 2 MB/KK). Was dein Tarif genau zusagt, steht in deinen Tarifbedingungen.
Vorher fragen ist dein Recht
Kostet eine geplante Behandlung voraussichtlich mehr als 2.000 Euro, kannst du vor Beginn in Textform Auskunft verlangen, was dein Versicherer übernimmt. Er muss innerhalb von vier Wochen antworten, bei dringenden Fällen spätestens nach zwei Wochen, und dabei auf einen Kostenvoranschlag eingehen. Antwortet er nicht rechtzeitig, wird vermutet, dass die Behandlung notwendig ist (§ 192 Abs. 8 VVG). Genau an dieser Stelle lohnt der Blick vor der Behandlung. Die Anfrage stelle ich mit dir zusammen, samt Honorarvereinbarung und Kostenvoranschlag.
Was es ausmacht, wenn der Tarif über dem Höchstsatz zahlt
Die INTER rechnet für ihren Tarif QualiMed Premium, der Honorare auch oberhalb des 3,5-fachen Satzes erstattet, zwei Fälle vor:
| Behandlung | Abgerechnet | QualiMed Premium erstattet | Tarif mit Grenze beim Höchstsatz |
|---|---|---|---|
| Knie-Totalendoprothese | 2.045 € mit dem 7-fachen Satz | 2.045 €, also voll | 1.489 € |
| Implantat | 1.506 € mit dem 5-fachen Satz | 1.506 €, also voll | 1.054 € |
Der Unterschied ist kein Prozentpunkt im Prospekt, sondern ein Betrag auf deinem Konto. Ob dein Tarif über dem Höchstsatz erstattet und bis zu welchem Faktor, steht in deinen Tarifbedingungen. Das sehe ich für dich nach.
Quelle: INTER Krankenversicherung, öffentliche Seite „PKV 360 · Gebührenordnung“ (makler.inter.de), abgerufen am 17.09.2026. Die Beträge sind Rechenbeispiele der Gesellschaft.
Die Beihilfe zahlt nur bis zur Gebührenordnung
Für Bundesbeamte ist die Regel klar: Aufwendungen aus einer Honorarvereinbarung gelten als nicht wirtschaftlich angemessen, soweit sie die gesetzlichen Gebühren übersteigen (§ 6 Abs. 5 Satz 2 BBhV). Die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen. Wer beihilfeberechtigt ist, sollte diese Lücke kennen, bevor er einen Spezialisten mit Honorarvereinbarung wählt. Mehr dazu unter Beihilfelücken.
Eine neue GOÄ ist in Arbeit
Die heutige Gebührenordnung stammt im Kern von 1982. Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium im Juni 2025 einen gemeinsamen Entwurf für eine neue GOÄ übergeben und im Juli 2026 eine aktualisierte Fassung nachgereicht. Angestrebt ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028. Beschlossen ist das noch nicht. Die GOÄ ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, und der Bundesrat muss zustimmen (§ 11 Bundesärzteordnung).
Wie sich Steigerungssätze und Honorarvereinbarungen mit der neuen Ordnung ändern, lässt sich erst sagen, wenn der amtliche Entwurf vorliegt. Bis dahin gilt die GOÄ mit den Regeln oben. Sobald sich etwas bewegt, prüfe ich, was das für deinen Tarif heißt.
Zahlt dein Tarif auch beim Spezialisten?
Ich prüfe, ob dein Tarif auch über dem Höchstsatz erstattet, damit die beste Behandlung kein Eigenanteil-Risiko wird. Kostenlos, unverbindlich und mit echten Zahlen.
Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.