Über dem Höchstsatz
Wenn die Arztrechnung über dem 3,5-fachen Satz liegt – und warum ein guter Tarif genau dann zahlt.
2,3 – 3,5 – und darüber.
Der Standard – gilt ohne besondere Begründung.
Nur mit schriftlicher Begründung (z. B. erschwerte Behandlung).
Nur per Honorarvereinbarung – siehe nächste Folie.
Nur per Honorarvereinbarung.
Mehr als das 3,5-fache ist zulässig – aber nur, wenn Arzt und Patient das vorher ausdrücklich vereinbaren.
Es gibt keine
feste Quote.
Wie häufig eine Rechnung über den Höchstsatz geht, hängt von Fachgebiet, Region und Honorarvereinbarung ab – eine pauschale Prozentzahl wäre unseriös. Entscheidend ist nicht die Häufigkeit, sondern die Folge.
Erstattet dein Tarif über 3,5?
Was darüber liegt, bleibt dein Eigenanteil – schnell vierstellig.
Erstattet ausdrücklich auch über 3,5 bzw. bei medizinischer Notwendigkeit.
Profi-Tipp
Achte auf die Formulierung: „über dem Höchstsatz“ oder „ohne Begrenzung“. Genau dieser Halbsatz entscheidet beim Spezialisten über deinen Eigenanteil.
Noch offene Fragen?
Diese Seite erklärt ein Thema von vorne. Wenn du wissen willst, was davon für deinen Fall gilt, sag Bescheid.