Was die GKV bei Früherkennung zahlt
Ab 18 Jahren haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf Gesundheitsuntersuchungen und auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs (§ 25 Abs. 1 und 2 SGB V). Wer wann welche Untersuchung bekommt, legt der Gemeinsame Bundesausschuss in seinen Richtlinien fest (§ 25 Abs. 4 SGB V). Das Ergebnis sind feste Altersstufen und Abstände.
| Untersuchung | Für wen | Wie oft |
|---|---|---|
| Gebärmutterhals | Frauen von 20 bis 34 (Zellabstrich), ab 35 (Zellabstrich und HPV-Test) | jährlich, ab 35 alle drei Jahre |
| Brust, Tastuntersuchung | Frauen ab 30 | jährlich |
| Mammographie-Screening | Frauen von 50 bis 75 | alle zwei Jahre |
| Haut | Frauen und Männer ab 35 | alle zwei Jahre |
| Prostata, Tastuntersuchung | Männer ab 45 | jährlich |
| Darm | Frauen und Männer ab 50 | Stuhltest alle zwei Jahre oder zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren |
| Lunge, Niedrigdosis-CT | starke Raucher und ehemalige starke Raucher von 50 bis 75 | jährlich |
| Check-up | von 18 bis 34, ab 35 | einmal, ab 35 alle drei Jahre |
Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, Stand 03.09.2026; Krebsinformationsdienst des DKFZ, Stand 01.04.2026; G-BA zum Check-up, abgerufen am 16.09.2026.
Die Stufen können sich ändern. Der G-BA prüft zum Beispiel, ob das Mammographie-Screening schon ab 45 Jahren angeboten wird (KBV, Meldung vom 12.03.2026).
Manche Kassen bieten über ihre Satzung mehr an, die Verbraucherzentrale nennt als Beispiel eine Hautkrebsfrüherkennung schon ab 18. Untersuchungen außerhalb des gesetzlichen Programms zahlen die Kassen nach Angabe des Krebsinformationsdienstes normalerweise nicht. In der Praxis werden sie dann als Selbstzahlerleistung angeboten.
Was die PKV bei Vorsorge zahlt
Vorsorge ist keine Behandlung einer Krankheit. Das Gesetz nimmt sie trotzdem ausdrücklich in die Krankheitskostenversicherung auf: Der Versicherer erstattet auch ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (§ 192 Abs. 1 VVG). Die Musterbedingungen zählen diese gezielten Vorsorgeuntersuchungen zum Versicherungsfall (§ 1 Abs. 2 Buchst. b MB/KK 2009).
Gesetzlich eingeführt sind nach Angabe des PKV-Verbands die Programme, für die der G-BA eine Richtlinie erlassen hat. Das ist die Tabelle oben. Privatversicherte nehmen daran genauso teil, beim Mammographie-Screening etwa mit der Einladung der Screening-Stelle. Statt der Karte gibt es eine Rechnung, die du einreichst.
Mehr als das Programm
Viele Tarife gehen weiter. Der PKV-Verband schreibt, dass viele Tarife gezielte Vorsorgeuntersuchungen ohne konkrete Diagnose und ohne Altersbeschränkung vorsehen. Das kann heißen: Hautkrebsvorsorge vor 35, Darmspiegelung vor 50 oder Untersuchungen, die nicht im gesetzlichen Katalog stehen. Ob und in welchem Umfang das für deinen Tarif gilt, ist tarifabhängig. Die gesetzlichen Programme sind eine Untergrenze, keine Obergrenze.
Vorsorge ist einer der Punkte, an denen sich Tarife im Alltag spürbar unterscheiden, obwohl er im Prospekt selten weit oben steht.
Woran du es in den Bedingungen erkennst
Die Formulierung. Steht dort nur „nach gesetzlich eingeführten Programmen“, deckt dein Tarif den gesetzlichen Mindeststandard. Nennt er Vorsorge darüber hinaus, ohne Altersgrenzen oder mit einer eigenen Liste, ist er weiter gefasst.
Ein Höchstbetrag. Manche Tarife begrenzen zusätzliche Vorsorge auf einen Betrag im Jahr oder in mehreren Jahren.
Die Ausnahmen. Wichtig ist, ob Vorsorge vom Selbstbehalt und von der Beitragsrückerstattung ausgenommen ist. Beides steht meist im Tarifteil, nicht in den allgemeinen Bedingungen.
Kostet dich eine Vorsorgerechnung Geld?
Selbstbehalt. Nach Angabe des PKV-Verbands fallen Vorsorgeuntersuchungen häufig auch dann nicht unter den Selbstbehalt, wenn einer vereinbart ist. Dann erstattet der Tarif sie, obwohl der Selbstbehalt noch nicht ausgeschöpft ist. Mehr zum Selbstbehalt unter Selbstbeteiligung.
Beitragsrückerstattung. Der PKV-Verband schreibt, dass Vorsorgeuntersuchungen meistens ausgenommen sind und die Rückerstattung deshalb nicht gefährden. Meistens heißt nicht immer. Sieht dein Tarif diese Ausnahme nicht vor, kann eine eingereichte Vorsorgerechnung die ganze Rückerstattung des Jahres kosten. Wie du den Wert der Rückerstattung richtig einschätzt, steht unter Beitragsrückerstattung. Gerade wer eine Beitragsrückerstattung mitnehmen will, sollte diese Frage vor der ersten Vorsorgerechnung geklärt haben.
Aus Vorsorge wird Abklärung. Ergibt die Untersuchung einen Verdacht, ist die weitere Abklärung keine Vorsorge mehr, sondern Diagnostik wegen eines Befundes. Ob diese Rechnungen noch unter die Ausnahme fallen, hängt von der Formulierung in deinem Tarif ab.
Zwei Modelle, und der Unterschied kostet Geld
Ich habe die Vorsorgeunterlagen von elf Gesellschaften nebeneinandergelegt. Dabei zeigen sich zwei Bauarten, und welche dein Tarif hat, entscheidet mehr als jede Leistungsliste.
| Vorsorge ist generell ausgenommen | Vorsorge läuft über ein Programm | |
|---|---|---|
| Selbstbeteiligung | wird nicht abgezogen | wird nicht abgezogen, solange du das Programm nutzt |
| Beitragsrückerstattung | bleibt erhalten | bleibt erhalten, solange du das Programm nutzt |
| Wie viel kommt zurück | der Rechnungsbetrag nach Tarif | höchstens der festgelegte Betrag je Untersuchung |
| Was du tun musst | Rechnung einreichen, oft mit dem Wort „Vorsorge“ darauf | Gutschein, Coupon oder App-Weg einhalten |
Die Falle steckt im zweiten Modell. Wer den Beleg dort als normale Rechnung einreicht statt über das Programm, bekommt zwar den vollen Betrag abgerechnet, verliert aber beides: Die Selbstbeteiligung wird abgezogen, und die Rückerstattung ist für das Jahr weg. Umgekehrt lohnt genau das, wenn die Rechnung den Höchstbetrag deutlich übersteigt. Das ist eine Rechenfrage, keine Glaubensfrage.
Ein Beispiel mit öffentlichen Zahlen. Die Allianz nennt für ihr Programm feste Höchstbeträge je Kalenderjahr, unter anderem 350 € für die Darmspiegelung, 550 € für den Herz-Kreislauf-Check und 130 € für die professionelle Zahnreinigung. Wer diese Wege nutzt, behält Rückerstattung und Selbstbeteiligung unangetastet.
Und ein Punkt, den fast alle gemeinsam haben: Es hängt daran, was der Arzt auf die Rechnung schreibt. Mal muss die Leistung ausdrücklich als Vorsorge bezeichnet sein, mal muss eine bestimmte Ziffer der Gebührenordnung vorn stehen. Steht das nicht da, zählt die Rechnung als normale Behandlung, mit allen Folgen.
Grundlage: Vorsorgeunterlagen von elf Gesellschaften, Stände 2013 bis 2025, sowie die öffentliche Seite der Allianz zum Vorsorgeprogramm, abgerufen am 17.09.2026. Welches Modell dein Tarif hat, steht in deinen Bedingungen. Sag mir Gesellschaft und Tarif, dann sehe ich nach.
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Die Gesundheitsprüfung. Ein auffälliger Befund aus einer Früherkennung, eine Kontrolluntersuchung oder eine angeratene Abklärung gehören in die Antworten, wenn die Frage sie erfasst und sie im abgefragten Zeitraum liegen. Wer das weglässt, riskiert nach § 19 VVG den Schutz. Wie Versicherer mit einem Befund umgehen, kläre ich vorab über eine anonyme Risikovoranfrage, mehr unter Gesundheitsprüfung.
Die Wartezeit. Weil Vorsorge nach den Musterbedingungen als Versicherungsfall gilt, gilt auch die allgemeine Wartezeit von drei Monaten (§ 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 MB/KK 2009). Eine lückenlose Vorversicherung wird angerechnet (§ 3 Abs. 5 MB/KK 2009). Viele Tarife verzichten auf Wartezeiten, entscheidend sind deine Bedingungen.
Die Grenzen im Tarif. Altersgrenzen, feste Abstände oder ein Höchstbetrag für Vorsorge außerhalb der gesetzlichen Programme. Ob dein Tarif eine bestimmte Untersuchung regelmäßig trägt, entscheidet sich an genau diesen Grenzen.
Die Selbstzahlerleistung. Bietet dir eine Praxis eine Untersuchung als Selbstzahlerleistung an, ist das ein Hinweis, dass sie nicht zum gesetzlichen Programm gehört. Ob dein Tarif sie trotzdem erstattet, ist tarifabhängig.
Schick mir deine Tarifbedingungen, bevor du die erste Vorsorgerechnung des Jahres einreichst. Ich prüfe, ob Vorsorge bei dir vom Selbstbehalt und von der Beitragsrückerstattung ausgenommen ist und welche Untersuchungen dein Tarif über das gesetzliche Programm hinaus trägt.
Vorsorge und PKV
Zahlt die PKV die Krebsvorsorge?
Ja, mindestens im Umfang der gesetzlichen Programme (§ 192 Abs. 1 VVG). Für mehr kommt es auf deinen Tarif an.
Gelten die Altersgrenzen der GKV auch privat?
Für den Mindestschutz orientiert sich die PKV an den gesetzlichen Programmen, also auch an deren Altersstufen. Viele Tarife sehen nach Angabe des PKV-Verbands Vorsorge ohne Altersbeschränkung vor. Ob deiner dazu gehört, prüfe ich.
Kostet mich eine Vorsorgerechnung die Beitragsrückerstattung?
Meistens nicht, weil viele Tarife Vorsorge ausnehmen. Ist das in deinem Tarif nicht geregelt, kann es die Rückerstattung kosten. Das kläre ich, bevor du einreichst.
Kann ich als Privatversicherte am Mammographie-Screening teilnehmen?
Ja. Nach Angabe des PKV-Verbands spielt die Art der Versicherung dafür keine Rolle. Du bekommst eine Rechnung der Screening-Stelle und reichst sie ein.
Zahlt die PKV einen PSA-Test?
Das gesetzliche Programm sieht für Männer ab 45 die Tastuntersuchung vor, einen PSA-Test enthält es nicht. Ob dein Tarif ihn als Vorsorge erstattet, ist tarifabhängig. Ich sehe es für dich nach.
Was trägt dein Tarif bei der Vorsorge?
Den gesetzlichen Mindeststandard hat jeder Tarif. Die Unterschiede liegen darüber: Altersgrenzen, zusätzliche Untersuchungen, Selbstbehalt und Rückerstattung.
Ich sehe in deinen Bedingungen nach, wie weit deine Vorsorge reicht und ob sie deine Rückerstattung berührt. Kostenlos und unverbindlich.
Grundlagen: § 25 SGB V, § 192 VVG, Krebsfrüherkennungs-Richtlinie und Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie des G-BA, Musterbedingungen MB/KK 2009, Bundesministerium für Gesundheit (Stand 03.09.2026), Krebsinformationsdienst (Stand 01.04.2026), PKV-Verband und Verbraucherzentrale (abgerufen am 16.09.2026). Was dein Tarif vorsieht, steht in deinen Tarifbedingungen. Unverbindliche Information, keine Rechtsberatung.