Leistungen · Stand 2026

Krebsfrüherkennung und Vorsorge in der PKV

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft:

Kurz erklärt: Die gesetzlichen Früherkennungsprogramme sind in der PKV mitversichert, das steht so in den Musterbedingungen. Ob dein Tarif darüber hinaus zahlt, ob er dabei Altersgrenzen kennt und ob eine Vorsorgerechnung deine Beitragsrückerstattung berührt, ist tarifabhängig.
Gesetzliche Kasse

Was die GKV bei Früherkennung zahlt

Ab 18 Jahren haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf Gesundheitsuntersuchungen und auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs (§ 25 Abs. 1 und 2 SGB V). Wer wann welche Untersuchung bekommt, legt der Gemeinsame Bundesausschuss in seinen Richtlinien fest (§ 25 Abs. 4 SGB V). Das Ergebnis sind feste Altersstufen und Abstände.

UntersuchungFür wenWie oft
GebärmutterhalsFrauen von 20 bis 34 (Zellabstrich), ab 35 (Zellabstrich und HPV-Test)jährlich, ab 35 alle drei Jahre
Brust, TastuntersuchungFrauen ab 30jährlich
Mammographie-ScreeningFrauen von 50 bis 75alle zwei Jahre
HautFrauen und Männer ab 35alle zwei Jahre
Prostata, TastuntersuchungMänner ab 45jährlich
DarmFrauen und Männer ab 50Stuhltest alle zwei Jahre oder zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren
Lunge, Niedrigdosis-CTstarke Raucher und ehemalige starke Raucher von 50 bis 75jährlich
Check-upvon 18 bis 34, ab 35einmal, ab 35 alle drei Jahre

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, Stand 03.09.2026; Krebsinformationsdienst des DKFZ, Stand 01.04.2026; G-BA zum Check-up, abgerufen am 16.09.2026.

Die Stufen können sich ändern. Der G-BA prüft zum Beispiel, ob das Mammographie-Screening schon ab 45 Jahren angeboten wird (KBV, Meldung vom 12.03.2026).

Manche Kassen bieten über ihre Satzung mehr an, die Verbraucherzentrale nennt als Beispiel eine Hautkrebsfrüherkennung schon ab 18. Untersuchungen außerhalb des gesetzlichen Programms zahlen die Kassen nach Angabe des Krebsinformationsdienstes normalerweise nicht. In der Praxis werden sie dann als Selbstzahlerleistung angeboten.

Private Krankenversicherung

Was die PKV bei Vorsorge zahlt

Vorsorge ist keine Behandlung einer Krankheit. Das Gesetz nimmt sie trotzdem ausdrücklich in die Krankheitskostenversicherung auf: Der Versicherer erstattet auch ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (§ 192 Abs. 1 VVG). Die Musterbedingungen zählen diese gezielten Vorsorgeuntersuchungen zum Versicherungsfall (§ 1 Abs. 2 Buchst. b MB/KK 2009).

Gesetzlich eingeführt sind nach Angabe des PKV-Verbands die Programme, für die der G-BA eine Richtlinie erlassen hat. Das ist die Tabelle oben. Privatversicherte nehmen daran genauso teil, beim Mammographie-Screening etwa mit der Einladung der Screening-Stelle. Statt der Karte gibt es eine Rechnung, die du einreichst.

Mehr als das Programm

Viele Tarife gehen weiter. Der PKV-Verband schreibt, dass viele Tarife gezielte Vorsorgeuntersuchungen ohne konkrete Diagnose und ohne Altersbeschränkung vorsehen. Das kann heißen: Hautkrebsvorsorge vor 35, Darmspiegelung vor 50 oder Untersuchungen, die nicht im gesetzlichen Katalog stehen. Ob und in welchem Umfang das für deinen Tarif gilt, ist tarifabhängig. Die gesetzlichen Programme sind eine Untergrenze, keine Obergrenze.

Vorsorge ist einer der Punkte, an denen sich Tarife im Alltag spürbar unterscheiden, obwohl er im Prospekt selten weit oben steht.

Woran du es in den Bedingungen erkennst

Die Formulierung. Steht dort nur „nach gesetzlich eingeführten Programmen“, deckt dein Tarif den gesetzlichen Mindeststandard. Nennt er Vorsorge darüber hinaus, ohne Altersgrenzen oder mit einer eigenen Liste, ist er weiter gefasst.

Ein Höchstbetrag. Manche Tarife begrenzen zusätzliche Vorsorge auf einen Betrag im Jahr oder in mehreren Jahren.

Die Ausnahmen. Wichtig ist, ob Vorsorge vom Selbstbehalt und von der Beitragsrückerstattung ausgenommen ist. Beides steht meist im Tarifteil, nicht in den allgemeinen Bedingungen.

Selbstbehalt und Rückerstattung

Kostet dich eine Vorsorgerechnung Geld?

Selbstbehalt. Nach Angabe des PKV-Verbands fallen Vorsorgeuntersuchungen häufig auch dann nicht unter den Selbstbehalt, wenn einer vereinbart ist. Dann erstattet der Tarif sie, obwohl der Selbstbehalt noch nicht ausgeschöpft ist. Mehr zum Selbstbehalt unter Selbstbeteiligung.

Beitragsrückerstattung. Der PKV-Verband schreibt, dass Vorsorgeuntersuchungen meistens ausgenommen sind und die Rückerstattung deshalb nicht gefährden. Meistens heißt nicht immer. Sieht dein Tarif diese Ausnahme nicht vor, kann eine eingereichte Vorsorgerechnung die ganze Rückerstattung des Jahres kosten. Wie du den Wert der Rückerstattung richtig einschätzt, steht unter Beitragsrückerstattung. Gerade wer eine Beitragsrückerstattung mitnehmen will, sollte diese Frage vor der ersten Vorsorgerechnung geklärt haben.

Aus Vorsorge wird Abklärung. Ergibt die Untersuchung einen Verdacht, ist die weitere Abklärung keine Vorsorge mehr, sondern Diagnostik wegen eines Befundes. Ob diese Rechnungen noch unter die Ausnahme fallen, hängt von der Formulierung in deinem Tarif ab.

Worauf es ankommt

Typische Stolpersteine

Die Gesundheitsprüfung. Ein auffälliger Befund aus einer Früherkennung, eine Kontrolluntersuchung oder eine angeratene Abklärung gehören in die Antworten, wenn die Frage sie erfasst und sie im abgefragten Zeitraum liegen. Wer das weglässt, riskiert nach § 19 VVG den Schutz. Wie Versicherer mit einem Befund umgehen, kläre ich vorab über eine anonyme Risikovoranfrage, mehr unter Gesundheitsprüfung.

Die Wartezeit. Weil Vorsorge nach den Musterbedingungen als Versicherungsfall gilt, gilt auch die allgemeine Wartezeit von drei Monaten (§ 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 MB/KK 2009). Eine lückenlose Vorversicherung wird angerechnet (§ 3 Abs. 5 MB/KK 2009). Viele Tarife verzichten auf Wartezeiten, entscheidend sind deine Bedingungen.

Die Grenzen im Tarif. Altersgrenzen, feste Abstände oder ein Höchstbetrag für Vorsorge außerhalb der gesetzlichen Programme. Ob dein Tarif eine bestimmte Untersuchung regelmäßig trägt, entscheidet sich an genau diesen Grenzen.

Die Selbstzahlerleistung. Bietet dir eine Praxis eine Untersuchung als Selbstzahlerleistung an, ist das ein Hinweis, dass sie nicht zum gesetzlichen Programm gehört. Ob dein Tarif sie trotzdem erstattet, ist tarifabhängig.

Profi-Tipp

Schick mir deine Tarifbedingungen, bevor du die erste Vorsorgerechnung des Jahres einreichst. Ich prüfe, ob Vorsorge bei dir vom Selbstbehalt und von der Beitragsrückerstattung ausgenommen ist und welche Untersuchungen dein Tarif über das gesetzliche Programm hinaus trägt.

Häufige Fragen

Vorsorge und PKV

Zahlt die PKV die Krebsvorsorge?

Ja, mindestens im Umfang der gesetzlichen Programme (§ 192 Abs. 1 VVG). Für mehr kommt es auf deinen Tarif an.

Gelten die Altersgrenzen der GKV auch privat?

Für den Mindestschutz orientiert sich die PKV an den gesetzlichen Programmen, also auch an deren Altersstufen. Viele Tarife sehen nach Angabe des PKV-Verbands Vorsorge ohne Altersbeschränkung vor. Ob deiner dazu gehört, prüfe ich.

Kostet mich eine Vorsorgerechnung die Beitragsrückerstattung?

Meistens nicht, weil viele Tarife Vorsorge ausnehmen. Ist das in deinem Tarif nicht geregelt, kann es die Rückerstattung kosten. Das kläre ich, bevor du einreichst.

Kann ich als Privatversicherte am Mammographie-Screening teilnehmen?

Ja. Nach Angabe des PKV-Verbands spielt die Art der Versicherung dafür keine Rolle. Du bekommst eine Rechnung der Screening-Stelle und reichst sie ein.

Zahlt die PKV einen PSA-Test?

Das gesetzliche Programm sieht für Männer ab 45 die Tastuntersuchung vor, einen PSA-Test enthält es nicht. Ob dein Tarif ihn als Vorsorge erstattet, ist tarifabhängig. Ich sehe es für dich nach.

Ehrlich eingeordnet

Was trägt dein Tarif bei der Vorsorge?

Den gesetzlichen Mindeststandard hat jeder Tarif. Die Unterschiede liegen darüber: Altersgrenzen, zusätzliche Untersuchungen, Selbstbehalt und Rückerstattung.

Ich sehe in deinen Bedingungen nach, wie weit deine Vorsorge reicht und ob sie deine Rückerstattung berührt. Kostenlos und unverbindlich.

Grundlagen: § 25 SGB V, § 192 VVG, Krebsfrüherkennungs-Richtlinie und Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie des G-BA, Musterbedingungen MB/KK 2009, Bundesministerium für Gesundheit (Stand 03.09.2026), Krebsinformationsdienst (Stand 01.04.2026), PKV-Verband und Verbraucherzentrale (abgerufen am 16.09.2026). Was dein Tarif vorsieht, steht in deinen Tarifbedingungen. Unverbindliche Information, keine Rechtsberatung.

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