Die Sorge dahinter
„Und wenn ich ihn mir
später nicht mehr leisten kann?“
Für genau diesen Fall hat der Gesetzgeber zwei Sozialtarife geschaffen. Niemand muss seinen privaten Schutz verlieren, nur weil der Beitrag zu hoch wird – die Aufnahme ist garantiert, der Beitrag gedeckelt.
Basistarifseit 2009
StandardtarifBestand vor 2009
Der Basistarif · seit 2009
Aufnahme garantiert. Beitrag gedeckelt.
Jeder private Versicherer muss dich aufnehmen – ohne Gesundheitsprüfung, ohne Risikozuschlag, ohne Leistungsausschluss.
§ 193 Abs. 5 VVG
≤ 1.017,18 € /Monat
Das ist der Höchstbeitrag im Basistarif 2026 (zzgl. Pflegeversicherung). Bei Hilfebedürftigkeit wird er halbiert. Und im eigenen Versicherer werden deine Alterungsrückstellungen angerechnet – der echte Beitrag liegt meist darunter.
Rund 34.000 Versicherte nutzen den Basistarif
Die Leistungen entsprechen ungefähr denen der gesetzlichen Kasse – solide Grundversorgung statt Komfort.
Leistungen und Kalkulation sind über alle Versicherer hinweg einheitlich
Quelle: PKV-Verband, „Sozialtarife in der Privaten Krankenversicherung“, Stand 2026. Alle Beitragswerte sind Höchstbeiträge je Person und gelten zzgl. Beitrag zur Pflegeversicherung; der tatsächliche Beitrag liegt bei nahezu allen Versicherten darunter. Rechtsgrundlage Annahmezwang: § 193 Abs. 5 VVG.
Der Standardtarif · Bestand vor 2009
Der Vorgänger – für langjährig Versicherte.
Nur wer vor dem 1.1.2009 privat vollversichert war, kann hineinwechseln. Für alle danach gilt der Basistarif.
Rund 53.000 Versicherte nutzen den Standardtarif
Mindestens 10 Jahre privat versichert und ab 65 – oder ab 55, wenn das Gesamteinkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt (2026: 5.812,50 €/Monat).
Auch für Angehörige, die in der GKV familienversichert wären
Höchstbeitrag 2026 pro Person, zzgl. Pflegeversicherung – das ist der GKV-Höchstbeitrag ohne Zusatzbeitrag. Für Ehepaare zusammen maximal 150 %.
Alterungsrückstellungen senken den Beitrag deutlich
Quelle: PKV-Verband, „Sozialtarife in der Privaten Krankenversicherung“, Stand 2026. Alle Beitragswerte sind Höchstbeiträge je Person und gelten zzgl. Beitrag zur Pflegeversicherung; der tatsächliche Beitrag liegt bei nahezu allen Versicherten darunter. Rechtsgrundlage Annahmezwang: § 193 Abs. 5 VVG.
Direkter Vergleich
Welcher gilt für wen?
Basistarif
Für wen
Alle Privatversicherten – auch Neukunden
Aufnahme
Annahmezwang, ohne Gesundheitsprüfung
Beitrag
≤ 1.017,18 € · Halbierung bei Bedürftigkeit
Leistungen
GKV-Niveau, brancheneinheitlich kalkuliert
Standardtarif
Für wen
Nur Bestand vor 1.1.2009
Bedingung
10 Jahre privat · ab 65 – oder ab 55 unter der BBG
Beitrag
≤ 848,62 € · Ehepaare zus. max. 150 %
Leistungen
GKV-Niveau, Rückstellungen senken den Beitrag
Gemeinsam ist beiden: Der Beitrag ist gedeckelt – die Leistungen sinken dafür auf GKV-Niveau.
Quelle: PKV-Verband, „Sozialtarife in der Privaten Krankenversicherung“, Stand 2026. Alle Beitragswerte sind Höchstbeiträge je Person und gelten zzgl. Beitrag zur Pflegeversicherung; der tatsächliche Beitrag liegt bei nahezu allen Versicherten darunter. Rechtsgrundlage Annahmezwang: § 193 Abs. 5 VVG.
Ehrlich eingeordnet
Ein Auffangnetz –
keine Wunschlösung.
In beiden Tarifen sinken die Leistungen auf GKV-Niveau. Sie schützen vor Überforderung – ersetzen aber keinen guten Tarif. Der bessere Hebel: rechtzeitig im eigenen Tarif optimieren, z. B. ein Wechsel zum günstigeren Tarif desselben Versicherers (§ 204 VVG) – mit Mitnahme deiner Alterungsrückstellungen.
Profi-Tipp
Bevor du in einen Sozialtarif gehst: Lass deinen bestehenden Tarif prüfen und die Optionen durchrechnen – meist gibt es einen besseren Hebel.