Verständlich erklärt

Beitragsentlastung im Alter

Heute etwas mehr zahlen, um im Ruhestand spürbar zu entlasten – wie der BET-Baustein funktioniert und wann er sich lohnt.

Warum überhaupt vorsorgen
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Im Ruhestand kippt das Verhältnis

Der Beitrag bleibt – das Einkommen sinkt. Aus dem vollen Gehalt wird die Rente.

Während des Berufslebens

Voller Lohn, Arbeitgeber zahlt rund die Hälfte des Beitrags mit.

Im Ruhestand

Nur noch Rente – der Arbeitgeberanteil fällt weg, der Beitrag wiegt schwerer.

RENTEN­VERSICHERUNG Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt einen Beitragszuschuss zur PKV (halber allgemeiner Beitragssatz auf die Rente, max. die Hälfte des PKV-Beitrags) – aber gedeckelt und meist kleiner als der frühere Arbeitgeberanteil.
So funktioniert's
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So funktioniert die Beitragsentlastung

Beitragshöhe / Monat Rentenbeginn:Ab jetzt sinkt dein Beitrag Heute Erwerbsleben Entlastungsbeginn Rente Alter (Jahre) →
Beitrag für die Beitragsentlastung
Beitrag für die Hauptversicherung
Entlastungsbeginn · 63. oder 67. Lebensjahr
Flexibel

Entlastungszeitpunkt (Alter 63 oder 67) und Entlastungssummen sind jederzeit änderbar.

Steuerlich voll absetzbar

Die Beiträge zählen als Sonderausgaben – genau wie bei der Krankenvollversicherung.

Arbeitgeberzuschussfähig

Bis zu 50 % der Beiträge zahlt der Arbeitgeber – im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeträge.

Nicht verwechseln
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Pflicht-Zuschlag ≠ freiwilliger BET

Gesetzlicher 10-%-Zuschlag
  • Pflicht für alle PKV-Versicherten von 21 bis 60
  • Wirkt ab 65 – dämpft Beiträge allgemein
  • Kein individuell zugesagter Betrag
Freiwilliger BET
  • Freiwillig und frei in der Höhe wählbar
  • Liefert einen konkret zugesagten Entlastungsbetrag
  • Kommt zusätzlich zum Pflicht-Zuschlag
Der goldene Schnitt
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Vorteile und Nachteile im Blick

✓ Vorteile
+

Arbeitgeber beteiligt sich – bis zum Höchstsatz zur Hälfte am Sparbeitrag.

+

Steuerlich absetzbar über die Vorsorgeaufwendungen.

+

Fester, planbarer Abschlag – lebenslang ab Rentenbeginn.

✕ Nachteile

Lohnt nur bei Verbleib beim selben Versicherer bis über die Rente hinaus.

Bei Versichererwechsel bleibt der BET zurück – das Kapital wirkt nicht mit.

Dann ggf. besser flexible eigene Rücklagen bilden.

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