Verständlich erklärt

Die Gesundheits­prüfung

Der entscheidende Schritt beim PKV-Antrag – was gefragt wird, worauf es ankommt und warum die richtige Reihenfolge alles verändert.

Warum geprüft wird
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Der Beitrag ist risikoabhängig

Anders als die GKV (nur Einkommen) kalkuliert die PKV nach dem individuellen Risiko.

Gesundheitszustand

Der aktuelle Zustand und laufende Beschwerden.

Vorerkrankungen

Behandlungen der letzten Jahre – auch ausgeheilte.

Beruf

Manche Tätigkeiten erhöhen das Risiko.

★ Profi-Tipp Stell vor dem Antrag immer eine anonyme Risiko-Voranfrage bei mehreren Versicherern – unabhängig von Vorerkrankungen oder Beruf. So findest du den Anbieter, der dich zu den besten Konditionen annimmt.
Die Fragen im Antrag · Kurzform
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Was abgefragt wird

Typische Gesundheitsfragen – die genauen Zeiträume variieren je Versicherer.

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Die 10 typischen Gesundheitsfragen einblenden
01Größe & Gewicht
02Ambulante Behandlungen & Beschwerden (ca. 3 J.)
03Stationäre Aufenthalte & OPs (ca. 10 J.)
04Kur- & Sanatoriumsaufenthalte
05Psychotherapeutische Behandlungen
06Zähne: fehlend/ersetzt, Parodontose, KFO
07Geplante oder angeratene Behandlungen/OPs
08Regelmäßige Medikamente
09Allergien & chronische Beschwerden
10Geplante längere Auslandsaufenthalte
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Wenn die Antwort „Ja“ ist
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Bei jedem „Ja“ brauche ich drei Dinge

Nur damit lässt sich eine Vorerkrankung sauber bewerten.

1 · Diagnose

Was genau lag vor? Die konkrete, ärztliche Bezeichnung.

2 · Verlauf

Von wann bis wann, wie oft – und womit wurde behandelt?

3 · Prognose

Abgeschlossen seit wann – oder nur noch Kontrolle?

Faustregel Laufende, nicht abgeschlossene Behandlungen gehen fast nie durch. Erst abschließen, dann den Antrag stellen.
Die wichtigste Pflicht
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Die vorvertragliche Anzeigepflicht

Gesundheitsfragen vollständig, wahrheitsgemäß und sorgfältig beantworten – § 19 VVG.

Auch Ausgeheiltes zählt

Anzugeben sind auch Krankheiten und Beschwerden im abgefragten Zeitraum, die längst ausgeheilt sind.

Es sind die Fragen des Versicherers

Nicht die des Vermittlers. Im Zweifel hilft der Blick in die eigene Patientenakte – darauf besteht ein Rechtsanspruch.

!Vorversicherung korrekt angeben – falsche Angaben können bei der Prüfung den Schutz kosten.
!Berufswechsel melden – laufende Obliegenheit auch nach Vertragsschluss.
Quelle: § 19 VVG (vorvertragliche Anzeigepflicht); vertragliche Obliegenheiten.
Wenn Angaben fehlen
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Die Folgen – je nach Verschulden

§ 19 VVG staffelt die Konsequenzen nach dem Grad des Verschuldens – von harmlos bis existenziell.

am mildesten
Einfache Fahrlässigkeit

Kein Rücktritt. Der Versicherer kann nur für die Zukunft kündigen oder den Vertrag anpassen – z. B. mit einem Risikozuschlag.

schwerwiegend
Grobe Fahrlässigkeit / Vorsatz

Rücktritt – rückwirkend, auch für laufende Leistungsfälle. Bei grober Fahrlässigkeit ist eine Anpassung statt Rücktritt möglich, wenn der Vertrag sonst zustande gekommen wäre.

am schwersten
Arglistige Täuschung

Anfechtung: Der Vertrag ist von Anfang an nichtig. Kein Schutz – trotz gezahlter Beiträge.

BeobachtungszeitRücktritt und Anpassung sind nur bis 5 Jahre nach Vertragsschluss möglich – 10 Jahre bei Vorsatz oder Arglist. Danach ist der Vertrag sicher. Die Ausnahme bleibt die Arglist.
Der richtige Weg
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Erst die anonyme Voranfrage

Versicherer bewerten Vorerkrankung und Beruf völlig unterschiedlich.

Beim einen Versicherer Ablehnung – beim nächsten voller Schutz.
Die anonyme Voranfrage testet vorab mehrere Anbieter – ohne deinen Namen, ohne Spur.
Tipp: zeigen lassen!

Lass dir die anonymen Voranfragen vom Vermittler zeigen – schwarz auf weiß, wer was zugesagt hat. Eine offizielle Ablehnung wird gespeichert und schreckt andere ab; die Voranfrage vermeidet genau das.

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