Verständlich erklärt

Die Sachkostenliste

Der versteckte Kostentreiber beim Zahnersatz – und warum er über deinen Eigenanteil entscheidet.

So entsteht die Rechnung
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Zahnersatz hat zwei Kostenarten

Viele achten nur auf das Honorar – die Sachkosten werden übersehen.

1 · Honorar
Zahnärztliche Leistung (GOZ)

Die Arbeit des Zahnarztes – abgerechnet nach der Gebührenordnung für Zahnärzte.

2 · Sachkosten
Material & Labor

Implantate, Kronen, Inlays, Legierungen, Laborarbeit – oft der größere Posten.

Was sie regelt
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Eine Tabelle mit Obergrenzen

Die Sachkostenliste legt fest, bis zu welchem Betrag Material & Labor erstattet werden.

Pro Position ein Höchstbetrag – z. B. für ein Implantat oder eine Krone.
Liegt die echte Rechnung darüber, zahlst du die Differenz selbst.
Der Knackpunkt

Nicht „% erstattet“ zählt allein – sondern wovon.

Wo es teuer wird
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Die versteckte Falle

Steht „80 % Sachkostenliste“ im Tarif, bekommst du 80 % der Liste – nicht der Rechnung.

Echte Sachkosten
2.500 €
Listen-Höchstwert
1.500 €
Dein Eigenanteil – trotz „80 %“
über 1.000 €
Vereinfachtes Rechenbeispiel zur Veranschaulichung der Wirkung einer Sachkostenliste.
Der goldene Schnitt
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Worauf du achten solltest

Erst fragen, dann unterschreiben

Gibt es eine Sachkostenliste? Und wenn ja – wie nah liegt sie an realen Marktpreisen?

★ Profi-Tipp

Essenziell: einen Tarif ganz OHNE Sachkostenliste Zahn wählen. Eine solche Liste kann sogar schlechter sein als die GKV – und „%“ gilt immer nur auf die Liste, nie auf die echte Rechnung.

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