Der Tarifwechsel
Beitrag zu hoch? Du musst nicht kündigen – du hast ein Recht auf einen besseren Tarif beim eigenen Versicherer.
Zu teuer? Kündigen ist selten die Lösung.
§ 204 VVG gibt dir das Recht, jederzeit in einen anderen Tarif deines eigenen Versicherers zu wechseln. Deine Alterungsrückstellungen wandern voll mit – sie sind nicht verloren.
Du verlierst nichts Wichtiges.
Drei Hebel – ein Recht auf Beratung.
625,49 € weniger im Monat – mit Unterlagen belegt
Bestandskunde der ARAG, Jahrgang 1941, Berechnung zum 01.01.2022. Derselbe Vertrag, dieselbe Gesellschaft, alle Alterungsrückstellungen bleiben.
Über Jahrzehnte gewachsen: viele Einzeltarife, die nie wieder überprüft wurden.
Erklärt mit Mehrleistungsverzicht – deshalb ohne Gesundheitsprüfung möglich.
Was sich ändert
600 € Selbstbeteiligung im Jahr und ein niedrigeres Leistungsniveau, stationär Mehrbettzimmer. Der Weg zurück nach oben bleibt offen – für die Mehrleistung darf der Versicherer dann die Gesundheit prüfen. Bei 625 € Ersparnis im Monat rechnet sich der Vergleich in jedem Fall.
Mächtig – aber tückisch.
Der falsche Zieltarif kann Leistungen verschlechtern oder im Alter teuer werden. Entscheidend ist nicht der niedrigste Beitrag, sondern der richtige Tarif – darum gehört der Wechsel in fachkundige Hände.
Profi-Tipp
Lass den Zieltarif vor dem Wechsel genau prüfen – Leistung, Stabilität und Anrechnung der Rückstellungen. Ich mache das neutral und kostenlos.
Noch offene Fragen?
Diese Seite erklärt ein Thema von vorne. Wenn du wissen willst, was davon für deinen Fall gilt, sag Bescheid.