Pflichtversicherung: ohne geht in Deutschland nichts
In Deutschland muss jeder, der hier wohnt, krankenversichert sein, gesetzlich oder privat. Das ist keine Formalie: Der Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung ist regelmäßig Voraussetzung für die Erteilung und Verlängerung deines Aufenthaltstitels. Wer unversicherte Zeiten ansammelt, riskiert außerdem Beitragsnachforderungen. Die Versicherungsfrage gehört deshalb ganz an den Anfang deiner Deutschland-Planung, nicht ans Ende.
Wer als Expat in die PKV kann
Für dich gelten dieselben Zugangsregeln wie für alle in Deutschland: Als Angestellter kannst du in die PKV, wenn dein regelmäßiges Jahresbrutto über der JAEG liegt. Bei internationalen Fach- und Führungskräften ist das häufig der Fall, und der Arbeitgeber zahlt dann bis zu 613,22 €/Monat (2026) zum Beitrag dazu. Selbstständige und Freiberufler können unabhängig vom Einkommen wählen, mehr dazu auf der Seite für Selbstständige. Auch entsandte Mitarbeiter und einige weitere Gruppen haben je nach Konstellation Zugang zur privaten Vollversicherung. Wichtig zu wissen: Gesundheitsprüfung und Annahmerichtlinien gelten für dich wie für jeden anderen Antragsteller. Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Ablehnungen führen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
EU-Bürger und Drittstaatsangehörige, grob unterschieden
Als EU-Bürger hilft dir, dass die EU-Länder ihre Sozialversicherungen abstimmen. Zeiten, in denen du zu Hause versichert warst, können in Deutschland zählen. Und weil du dich in der EU frei bewegen darfst, ist der Wechsel meist einfacher. Warst du in einem anderen europäischen Land privat vollversichert, rechnen manche Gesellschaften diese Zeit auf ihre Wartezeiten an. Dafür wollen sie einen Nachweis über die Dauer und die Leistungen deiner bisherigen Versicherung, und manche zusätzlich ein ärztliches Zeugnis. Was deine Wunschgesellschaft verlangt, frage ich für dich ab. Als Drittstaatsangehörige/r prüft die Ausländerbehörde deinen Versicherungsschutz im Rahmen des Aufenthaltsverfahrens genauer, hier zählt, dass deine Police als vollwertige Krankenversicherung anerkannt wird. Die Details hängen stark vom Einzelfall ab (Herkunftsland, Aufenthaltszweck, bisherige Versicherung); genau deshalb klären wir das im Gespräch anhand deiner konkreten Situation statt mit Pauschalaussagen.
Ehrlich: Finger weg von Dauer-Lösungen mit Reisepolicen
Incoming- und Reisekrankenversicherungen wirken attraktiv, günstig, schnell abgeschlossen, ohne viel Prüfung. Für die ersten Wochen können sie eine legitime Brücke sein. Aber sie sind kein dauerhafter Ersatz für eine Vollversicherung: Die Leistungen sind stark begrenzt, die Laufzeiten befristet, und für längerfristige Aufenthaltstitel werden sie von den Behörden regelmäßig nicht akzeptiert. Wer zu lange auf einer Übergangspolice sitzt, hat am Ende oft beides, eine Lücke im Schutz und ein Problem bei der Verlängerung des Titels. Diese Warnung spreche ich bewusst deutlich aus.
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- Reihenfolge beachten, erst den Versicherungsstatus klären (GKV-pflichtig oder PKV-berechtigt?), dann den Tarif wählen. Die Systemfrage ist wichtiger als der Anbietervergleich.
- Rückkehr- und Weiterzugspläne einrechnen, bleibst du 3 Jahre oder für immer? Manche Tarife und Anwartschaften passen besser zu befristeten Aufenthalten als andere.
- Befristeter Aufenthaltstitel: Einige Gesellschaften haben Vollversicherungen mit fester Laufzeit für Fachkräfte mit befristetem Titel. Bekommst du später eine Niederlassungserlaubnis, kannst du dort in einen normalen Tarif wechseln.
- Was Versicherer prüfen: Neben der Gesundheit schauen sie auf deinen Arbeitsvertrag, bei Selbstständigen auf dein Einkommen, und darauf, ob du vorher lückenlos versichert warst. Welche Gesellschaft deine Lage annimmt, frage ich für dich ab.
- Unterlagen vollständig angeben, die Gesundheitsprüfung gilt wie für alle. Ehrliche, vollständige Angaben schützen deinen Versicherungsschutz im Leistungsfall.
Kläre deinen Versicherungsstatus vor dem Termin bei der Ausländerbehörde, nicht danach. Eine anerkannte Vollversicherung im Vorfeld erspart dir Rückfragen, Fristen und im schlimmsten Fall Probleme mit dem Aufenthaltstitel. Die Beratung bei mir geht übrigens auf Deutsch oder Englisch, wie es dir leichter fällt.
Häufige Fragen
Ist eine Krankenversicherung in Deutschland Pflicht?
Ja. Nach § 193 VVG muss jede Person mit Wohnsitz in Deutschland krankenversichert sein. Der Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung ist zudem regelmäßig Voraussetzung für die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels.
Wer kann als Ausländer oder Expat in die PKV?
Grundsätzlich gelten dieselben Regeln wie für alle: Bist du angestellt, zählt dein regelmäßiges Jahresbrutto über der JAEG: 77.400 Euro für 2026, für einen Wechsel zum 1.1.2027 zusätzlich 84.150 Euro (§ 6 Abs. 4 SGB V). Ohne Einkommensgrenze kommen Selbstständige und Freiberufler hinein, dazu bestimmte weitere Gruppen, etwa Entsandte. Gesundheitsprüfung und Annahmerichtlinien gelten wie für jeden Antragsteller.
Reicht eine Reise- oder Incoming-Versicherung dauerhaft aus?
Nein. Reise- und Incoming-Policen sind Übergangslösungen mit begrenzten Leistungen und Laufzeiten. Sie erfüllen die Pflicht zur Vollversicherung nicht dauerhaft und werden von Ausländerbehörden für längerfristige Aufenthalte regelmäßig nicht akzeptiert.