Kapitel Nº30 aus dem Handbuch

Anbieterwechsel

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · eines von vierzig Kapiteln des PKV-Codes

Was beim Wechsel zu einem anderen Versicherer mitgeht und was nicht: Übertragungswert, Gesundheitsprüfung, Kündigung und Frist.

Wechsel zu einem anderen Versicherer

Was mitgeht – und was nicht.

01
Übertragungswert

Bei Verträgen ab 2009 geht der Übertragungswert mit: der Teil deiner Alterungsrückstellung, der auf das Niveau des Basistarifs gerechnet ist. Der Rest bleibt beim alten Versicherer. Ältere Verträge haben diesen Anspruch nicht.

§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG

02
Alter und Gesundheit

Beim neuen Versicherer wirst du neu bewertet: volle Gesundheitsprüfung und dein heutiges Eintrittsalter. Möglich sind Zuschläge, Ausschlüsse oder eine Ablehnung.

Annahmerichtlinien des neuen Versicherers

03
Kündigung und Frist

Drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn du den lückenlosen Folgeschutz nachweist. Dafür hast du zwei Monate. Ohne Nachweis läuft der alte Vertrag weiter.

§ 205 Abs. 1 und Abs. 6 VVG

Im eigenen Vertrag gibt es daneben den Tarifwechsel nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG; dort bleiben die vollen Alterungsrückstellungen. Welcher der beiden Wege sich für dich rechnet, zeigt erst der Vergleich deines Vertrags mit dem Angebot des neuen Versicherers. Diese Rechnung mache ich.
Quelle: § 204 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 VVG (Tarifwechsel im eigenen Vertrag, Übertragung der Alterungsrückstellung auf Basistarif-Niveau bei Verträgen ab dem 1. Januar 2009); § 205 Abs. 1 und Abs. 6 VVG (Frist und Nachweis des Folgeschutzes). Wortlaut abgerufen am 21.09.2026 auf gesetze-im-internet.de.
Die richtige Reihenfolge

Erst prüfen, dann sichern, dann kündigen.

1vorab
Anonyme Risikovoranfrage

Deine Gesundheitsangaben gehen ohne deinen Namen an die Versicherer. Du erfährst vorher, wer dich zu welchen Bedingungen nimmt. Ein abgelehnter Antrag steht so gar nicht erst in den Akten.

2dann
Antrag stellen

Erst jetzt der Antrag beim neuen Versicherer, mit vollständiger Gesundheitsprüfung. Es zählt dein Gesundheitszustand am Tag des Antrags.

3danach
Annahme abwarten

Du wartest die schriftliche Zusage ab. Ohne Zusage in der Hand wird nicht gekündigt.

4zuletzt
Alten Vertrag kündigen

Erst jetzt. Die Frist beträgt drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Wirksam wird die Kündigung erst, wenn du den neuen Schutz nachweist; dafür hast du zwei Monate.

Kein Schritt in diesem Ablauf, sondern ein eigener Weg: der Tarifwechsel im eigenen Vertrag nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG. Dafür brauchst du weder eine Kündigung noch eine neue Gesundheitsprüfung, solange die Leistungen gleichwertig sind.
Quelle: § 205 Abs. 1 VVG (Frist) und § 205 Abs. 6 VVG (Wirksamkeit nur mit Nachweis des Folgeschutzes, Nachweisfrist zwei Monate); § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG (Tarifwechsel im eigenen Vertrag). Wortlaut abgerufen am 21.09.2026 auf gesetze-im-internet.de.
Worauf es ankommt

Selten der erste Schritt.

Das Eintrittsalter steigt, und ohne Übertragungswert bleibt die Rückstellung beim alten Versicherer. Und langfristig steigt die PKV ohnehin langsamer als die GKV (2004 bis 2024: PKV 2,4 % und GKV 3,8 % pro Jahr, laut KV.Guru). Ein Wechsel nur wegen der Beitragserhöhung lohnt sich selten.

versichert.richtig Profi-Tipp Vor jedem Anbieterwechsel zuerst den internen Tarifwechsel prüfen – und den Verlust der Rückstellungen ehrlich gegen die Ersparnis rechnen. Das mache ich kostenlos.
Fristen · zum Nachschlagen

Wann du kündigen kannst: Gesellschaft für Gesellschaft

Drei Monate Frist zum Ende des Kalenderjahres (31. Dezember) oder des Versicherungsjahres (Jahrestag deines Vertragsbeginns).

Gesellschaft
Mindestdauer
Zum Ende des …
Advigon
1 Jahr
Kalenderjahr
Allianz
2 Jahre
Kalenderjahr
Alte Oldenburger
2 Jahre
Versicherungsjahr
ARAG
2 Jahre
Kalenderjahr
AXA
2 Jahre
Kalenderjahr
Barmenia
2 Jahre
Versicherungsjahr
Bay. Beamten KK
2 Jahre
Versicherungsjahr*
Concordia
2 Jahre
Kalenderjahr
Continentale
2 Jahre*
Versicherungsjahr*
DBV (Niederlassung der AXA)
2 Jahre
Kalenderjahr
Debeka
1 Jahr
Versicherungsjahr
DEVK
1 Jahr
Kalenderjahr
die Bayerische
1 Jahr
Versicherungsjahr
DKV
2 Jahre
Kalenderjahr
DFV
keine
täglich
ERGO Direkt
keine
fristlos zum Ende eines Monats
Generali (ehem. Central)
2 Jahre
Kalenderjahr
Gothaer
2 Jahre
Kalenderjahr
Hallesche
2 Jahre
Versicherungsjahr
HanseMerkur
2 Jahre
Kalenderjahr
Gesellschaft
Mindestdauer
Zum Ende des …
HUK-Coburg
1 Jahr
Kalenderjahr
Inter
2 Jahre*
Versicherungsjahr
Janitos
2 Jahre
Versicherungsjahr
LKH
2 Jahre
Kalenderjahr
LVM
2 Jahre
Kalenderjahr
Mecklenburgische
1 Jahr
Kalenderjahr
Münchener Verein
2 Jahre
Kalenderjahr
Nürnberger
2 Jahre
Kalenderjahr
ottonova
2 Jahre
Kalenderjahr
Provinzial
2 Jahre
Kalenderjahr
R+V
2 Jahre
Kalenderjahr
SdK
2 Jahre
zum 30.06.
Signal Iduna
2 Jahre
Versicherungsjahr*
Stuttgarter
1 Jahr
Versicherungsjahr
Union
2 Jahre
Kalenderjahr
uniVersa
2 Jahre
Versicherungsjahr
vigo
2 Jahre
Versicherungsjahr
VRK
1 Jahr*
Kalenderjahr
Württembergische
2 Jahre
Kalenderjahr

* Bay. Beamten KK Kalenderjahr bei Verbundtarifen mit der UKV; Continentale 1 Jahr bei Bisextarifen; Continentale Kalenderjahr bei alten Mannheimer-Tarifen; Inter 1 Jahr bei Bisextarifen; Signal Iduna Kalenderjahr bei Tarifen der Marke DR; VRK 2 Jahre bei Bisextarifen. Bisextarife: ältere Tarife mit Beiträgen nach Geschlecht. Die Regel gilt für den größten Teil der Tarife, Ausnahmen möglich (z. B. Auslandsreise- und Pflegetarife). Krankentagegeld: Mindestdauer grundsätzlich 1 Jahr, LKH 2 Jahre. Antrag beim Wechsel üblicherweise frühestens 6 Monate vor Beginn.

Fristen · die Sonderfälle

Drei Wege, die unabhängig von der Frist gelten.

Neben der ordentlichen Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres gibt es diese drei Anlässe. Die Frist steht jeweils daneben.

Nach einer Erhöhung
2 Monateab Zugang der Mitteilung

Bei jeder Beitragserhöhung und bei jeder Leistungsminderung. Die Kündigung wirkt zu dem Tag, an dem die Erhöhung gelten soll.

§ 205 Abs. 4 VVG
Pflicht in der GKV
3 Monateab Beginn der Pflicht

Wirst du gesetzlich pflichtversichert, wirkt die Kündigung rückwirkend ab diesem Tag. Später geht sie zum Ende des Monats, in dem du die Pflicht nachweist.

§ 205 Abs. 2 VVG
Nach einer Tarifumstellung
2 Monateab der Umstellung

Steigt dein Beitrag, weil dein Vertrag dich in einen anderen Tarif überführt, etwa aus dem Ausbildungstarif, kannst du kündigen.

§ 205 Abs. 3 VVG
Immer dabei Jede dieser Kündigungen gilt nur, wenn du innerhalb von zwei Monaten nachweist, dass du ohne Lücke neu versichert bist (§ 205 Abs. 6 VVG).
Quelle: Marktübersicht Kündigungsregelungen, Stand 11.2024 – gilt für den überwiegenden Teil der Tarife; Ausnahmen möglich (z. B. Auslandsreise-KV, Pflege-Tarife). Angaben ohne Gewähr.
Fristen · im Zeitverlauf

Die zweite Frist kennt kaum jemand.

November 2026Dezember 2026Januar 2027Februar 2027März 20272 Monate Kündigungsfrist2 Monate NachweispflichtSchreiben kommt18.11.2026Frist endet18.01.2027ohne Datum im Briefdann 31.01.2027Du kündigst21.12.2026, wirksam 01.01.Nachweis muss vorliegen21.02.2027
Fristen · im Zweifel

Was im Zweifel über die Frist entscheidet

Kein Datum im Brief

Steht dort nur „im November 2026“, endet die Frist am Monatsletzten. Umschlag aufheben, der Poststempel ist dein Beweis.

Ab wann die zwei Monate laufen

Ab dem Tag der Kündigung, nicht ab der Erhöhung. Wer später kündigt, hat länger Zeit für den Nachweis.

Zu spät? Nicht unbedingt

Kündigung im Januar wirkt rückwirkend zum 01.01. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet.

Welches Kündigungsschreiben passt zu deinem Fall?Zum Kündigungs-Assistenten →
Eines von vierzig

Der ausführliche Ratgeber dazu

Dieses Kapitel fasst das Thema zusammen. Der Ratgeber geht ins Einzelne, mit Zahlen, Paragrafen und Fristen.

Fristen

Wann du kündigen kannst

Drei Monate Frist gelten überall. Aber wozu gezählt wird, legt jede Gesellschaft selbst fest: zum Kalenderjahr oder zum Versicherungsjahr.

Kalenderjahr: Du kündigst mit drei Monaten Frist zum 31. Dezember. Die Kündigung muss spätestens am 30. September beim Versicherer sein, der Vertrag endet dann am 31. Dezember.

Versicherungsjahr: Du kündigst mit drei Monaten Frist zum Ende deines Versicherungsjahres. Es endet am Jahrestag deines Vertragsbeginns, nicht am 31.12. Beispiel: Vertragsbeginn 1. Mai, das Versicherungsjahr endet am 30. April, die Kündigung muss bis spätestens 31. Januar dort sein.

GesellschaftKündigung zumGezählt nachHinweis
Advigon31. DezemberKalenderjahr 
Allianz31. DezemberKalenderjahr 
Alte OldenburgerEnde deines VersicherungsjahresVersicherungsjahr 
ARAG31. DezemberKalenderjahr 
AXA31. DezemberKalenderjahr 
BarmeniaEnde deines VersicherungsjahresVersicherungsjahr 
Bay. Beamten KKEnde deines VersicherungsjahresVersicherungsjahrKalenderjahr bei Verbundtarifen mit UKV
Concordia31. DezemberKalenderjahr 
ContinentaleEnde deines VersicherungsjahresVersicherungsjahrKalenderjahr bei alten Mannheimer-Tarifen
DBV31. DezemberKalenderjahrNiederlassung der AXA
DebekaEnde deines VersicherungsjahresVersicherungsjahr 
DEVK31. DezemberKalenderjahr 
die BayerischeEnde deines VersicherungsjahresVersicherungsjahr 
DKV31. DezemberKalenderjahr 
DFVTäglich kündbarabweichend 
ERGO DirektFristlos zum Ende eines Monatsabweichend 
Generali31. DezemberKalenderjahrehem. Central
Gothaer31. DezemberKalenderjahr 
HallescheEnde deines VersicherungsjahresVersicherungsjahr 
HanseMerkur31. DezemberKalenderjahr 
HUK-Coburg31. DezemberKalenderjahr 
InterEnde deines VersicherungsjahresVersicherungsjahr 
JanitosEnde deines VersicherungsjahresVersicherungsjahr 
LKH31. DezemberKalenderjahr 
LVM31. DezemberKalenderjahr 
Mecklenburgische31. DezemberKalenderjahr 
Münchener Verein31. DezemberKalenderjahr 
Nürnberger31. DezemberKalenderjahr 
ottonova31. DezemberKalenderjahr 
Provinzial31. DezemberKalenderjahr 
R+V31. DezemberKalenderjahr 
SdKKündigung zum 30.06.abweichend 
Signal IdunaEnde deines VersicherungsjahresVersicherungsjahrKalenderjahr bei Tarifen der Marke DR
StuttgarterEnde deines VersicherungsjahresVersicherungsjahr 
Union31. DezemberKalenderjahr 
uniVersaEnde deines VersicherungsjahresVersicherungsjahr 
vigoEnde deines VersicherungsjahresVersicherungsjahr 
VRK31. DezemberKalenderjahr 
Württembergische31. DezemberKalenderjahr 

Profi-Tipp: Erst die schriftliche Zusage des neuen Versicherers, dann kündigen. Nie umgekehrt.

Quelle: Marktübersicht Kündigungsregelungen, Stand 11.2024. Gilt für den überwiegenden Teil der Tarife, Ausnahmen sind möglich (z. B. Auslandsreise-KV, Pflege-Tarife). Angaben ohne Gewähr.

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