Was mitgeht – und was nicht.
Bei Verträgen ab 2009 geht der Übertragungswert mit: der Teil deiner Alterungsrückstellung, der auf das Niveau des Basistarifs gerechnet ist. Der Rest bleibt beim alten Versicherer. Ältere Verträge haben diesen Anspruch nicht.
§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG
Beim neuen Versicherer wirst du neu bewertet: volle Gesundheitsprüfung und dein heutiges Eintrittsalter. Möglich sind Zuschläge, Ausschlüsse oder eine Ablehnung.
Annahmerichtlinien des neuen Versicherers
Drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn du den lückenlosen Folgeschutz nachweist. Dafür hast du zwei Monate. Ohne Nachweis läuft der alte Vertrag weiter.
§ 205 Abs. 1 und Abs. 6 VVG
Erst prüfen, dann sichern, dann kündigen.
Deine Gesundheitsangaben gehen ohne deinen Namen an die Versicherer. Du erfährst vorher, wer dich zu welchen Bedingungen nimmt. Ein abgelehnter Antrag steht so gar nicht erst in den Akten.
Erst jetzt der Antrag beim neuen Versicherer, mit vollständiger Gesundheitsprüfung. Es zählt dein Gesundheitszustand am Tag des Antrags.
Du wartest die schriftliche Zusage ab. Ohne Zusage in der Hand wird nicht gekündigt.
Erst jetzt. Die Frist beträgt drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Wirksam wird die Kündigung erst, wenn du den neuen Schutz nachweist; dafür hast du zwei Monate.
Selten der erste Schritt.
Das Eintrittsalter steigt, und ohne Übertragungswert bleibt die Rückstellung beim alten Versicherer. Und langfristig steigt die PKV ohnehin langsamer als die GKV (2004 bis 2024: PKV 2,4 % und GKV 3,8 % pro Jahr, laut KV.Guru). Ein Wechsel nur wegen der Beitragserhöhung lohnt sich selten.
Profi-Tipp
Vor jedem Anbieterwechsel zuerst den internen Tarifwechsel prüfen – und den Verlust der Rückstellungen ehrlich gegen die Ersparnis rechnen. Das mache ich kostenlos.
Wann du kündigen kannst: Gesellschaft für Gesellschaft
Drei Monate Frist zum Ende des Kalenderjahres (31. Dezember) oder des Versicherungsjahres (Jahrestag deines Vertragsbeginns).
* Bay. Beamten KK Kalenderjahr bei Verbundtarifen mit der UKV; Continentale 1 Jahr bei Bisextarifen; Continentale Kalenderjahr bei alten Mannheimer-Tarifen; Inter 1 Jahr bei Bisextarifen; Signal Iduna Kalenderjahr bei Tarifen der Marke DR; VRK 2 Jahre bei Bisextarifen. Bisextarife: ältere Tarife mit Beiträgen nach Geschlecht. Die Regel gilt für den größten Teil der Tarife, Ausnahmen möglich (z. B. Auslandsreise- und Pflegetarife). Krankentagegeld: Mindestdauer grundsätzlich 1 Jahr, LKH 2 Jahre. Antrag beim Wechsel üblicherweise frühestens 6 Monate vor Beginn.
Drei Wege, die unabhängig von der Frist gelten.
Neben der ordentlichen Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres gibt es diese drei Anlässe. Die Frist steht jeweils daneben.
Bei jeder Beitragserhöhung und bei jeder Leistungsminderung. Die Kündigung wirkt zu dem Tag, an dem die Erhöhung gelten soll.
Wirst du gesetzlich pflichtversichert, wirkt die Kündigung rückwirkend ab diesem Tag. Später geht sie zum Ende des Monats, in dem du die Pflicht nachweist.
Steigt dein Beitrag, weil dein Vertrag dich in einen anderen Tarif überführt, etwa aus dem Ausbildungstarif, kannst du kündigen.
Die zweite Frist kennt kaum jemand.
Was im Zweifel über die Frist entscheidet
Steht dort nur „im November 2026“, endet die Frist am Monatsletzten. Umschlag aufheben, der Poststempel ist dein Beweis.
Ab dem Tag der Kündigung, nicht ab der Erhöhung. Wer später kündigt, hat länger Zeit für den Nachweis.
Kündigung im Januar wirkt rückwirkend zum 01.01. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet.
Der ausführliche Ratgeber dazu
Dieses Kapitel fasst das Thema zusammen. Der Ratgeber geht ins Einzelne, mit Zahlen, Paragrafen und Fristen.
Wann du kündigen kannst
Drei Monate Frist gelten überall. Aber wozu gezählt wird, legt jede Gesellschaft selbst fest: zum Kalenderjahr oder zum Versicherungsjahr.
Kalenderjahr: Du kündigst mit drei Monaten Frist zum 31. Dezember. Die Kündigung muss spätestens am 30. September beim Versicherer sein, der Vertrag endet dann am 31. Dezember.
Versicherungsjahr: Du kündigst mit drei Monaten Frist zum Ende deines Versicherungsjahres. Es endet am Jahrestag deines Vertragsbeginns, nicht am 31.12. Beispiel: Vertragsbeginn 1. Mai, das Versicherungsjahr endet am 30. April, die Kündigung muss bis spätestens 31. Januar dort sein.
| Gesellschaft | Kündigung zum | Gezählt nach | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Advigon | 31. Dezember | Kalenderjahr | |
| Allianz | 31. Dezember | Kalenderjahr | |
| Alte Oldenburger | Ende deines Versicherungsjahres | Versicherungsjahr | |
| ARAG | 31. Dezember | Kalenderjahr | |
| AXA | 31. Dezember | Kalenderjahr | |
| Barmenia | Ende deines Versicherungsjahres | Versicherungsjahr | |
| Bay. Beamten KK | Ende deines Versicherungsjahres | Versicherungsjahr | Kalenderjahr bei Verbundtarifen mit UKV |
| Concordia | 31. Dezember | Kalenderjahr | |
| Continentale | Ende deines Versicherungsjahres | Versicherungsjahr | Kalenderjahr bei alten Mannheimer-Tarifen |
| DBV | 31. Dezember | Kalenderjahr | Niederlassung der AXA |
| Debeka | Ende deines Versicherungsjahres | Versicherungsjahr | |
| DEVK | 31. Dezember | Kalenderjahr | |
| die Bayerische | Ende deines Versicherungsjahres | Versicherungsjahr | |
| DKV | 31. Dezember | Kalenderjahr | |
| DFV | Täglich kündbar | abweichend | |
| ERGO Direkt | Fristlos zum Ende eines Monats | abweichend | |
| Generali | 31. Dezember | Kalenderjahr | ehem. Central |
| Gothaer | 31. Dezember | Kalenderjahr | |
| Hallesche | Ende deines Versicherungsjahres | Versicherungsjahr | |
| HanseMerkur | 31. Dezember | Kalenderjahr | |
| HUK-Coburg | 31. Dezember | Kalenderjahr | |
| Inter | Ende deines Versicherungsjahres | Versicherungsjahr | |
| Janitos | Ende deines Versicherungsjahres | Versicherungsjahr | |
| LKH | 31. Dezember | Kalenderjahr | |
| LVM | 31. Dezember | Kalenderjahr | |
| Mecklenburgische | 31. Dezember | Kalenderjahr | |
| Münchener Verein | 31. Dezember | Kalenderjahr | |
| Nürnberger | 31. Dezember | Kalenderjahr | |
| ottonova | 31. Dezember | Kalenderjahr | |
| Provinzial | 31. Dezember | Kalenderjahr | |
| R+V | 31. Dezember | Kalenderjahr | |
| SdK | Kündigung zum 30.06. | abweichend | |
| Signal Iduna | Ende deines Versicherungsjahres | Versicherungsjahr | Kalenderjahr bei Tarifen der Marke DR |
| Stuttgarter | Ende deines Versicherungsjahres | Versicherungsjahr | |
| Union | 31. Dezember | Kalenderjahr | |
| uniVersa | Ende deines Versicherungsjahres | Versicherungsjahr | |
| vigo | Ende deines Versicherungsjahres | Versicherungsjahr | |
| VRK | 31. Dezember | Kalenderjahr | |
| Württembergische | 31. Dezember | Kalenderjahr |
Profi-Tipp: Erst die schriftliche Zusage des neuen Versicherers, dann kündigen. Nie umgekehrt.
Quelle: Marktübersicht Kündigungsregelungen, Stand 11.2024. Gilt für den überwiegenden Teil der Tarife, Ausnahmen sind möglich (z. B. Auslandsreise-KV, Pflege-Tarife). Angaben ohne Gewähr.
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