„Der GKV-Rentner zahlt
doch fast nichts.“
Stimmt nicht. Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wird ein Beitrag von der Rente abgezogen – auf Betriebsrenten sogar der volle Satz. Wer ehrlich vergleicht, rechnet beide Seiten netto.
Auch im Alter wird abgezogen.
Links die Kasse bei 2.300 € gesetzlicher Rente, rechts ein echter PKV-Kunde nach dem Tarifwechsel.
Zusätzlich überweist der Rententräger ~201 € direkt an die Kasse, wie einen „Arbeitgeberanteil“. Diesen Teil sieht niemand. Exemplarisch, Stand 2026.
Vier Hebel senken den Beitrag im Alter.
Gesenkt wird der Beitrag im Alter durch diese vier Punkte:
Den gesetzlichen Zuschlag zahlst du nur bis 60. Danach entfällt dieser Teil des Beitrags.
Wer nicht mehr arbeitet, braucht kein Krankentagegeld. Sein Beitrag entfällt.
Wer gesetzlich rentenversichert ist, bekommt einen Zuschuss zum PKV-Beitrag.
Ein Baustein, für den du vorher sparst, senkt den Beitrag ab Rentenbeginn gezielt und planbar.
Die Alterungsrückstellung senkt den Beitrag nicht, sie stabilisiert ihn ab Renteneintritt.
Mit Verstand geplant –
im Alter nicht teurer.
Die Sorge ist verständlich, aber bei guter Planung unbegründet. Entscheidend ist, die Hebel früh zu setzen – dann ist der Beitrag im Alter kalkulierbar.
Profi-Tipp
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