Für wen? · Stand Oktober 2026

Befreiung von der Versicherungspflicht 2027

Goran Ovčar beantwortet deine Frage zur Befreiung von der Versicherungspflicht
Kurz erklärt: Holt die höhere Grenze 2027 dein Gehalt ein, bist du am 1. Januar 2027 gesetzlich pflichtversichert, auch wenn du privat versichert bist. Dagegen hilft ein Antrag auf Befreiung bei deiner Krankenkasse. Er muss binnen drei Monaten nach Beginn der Pflicht gestellt sein, bei Beginn am 1. Januar also bis zum 31. März 2027. Wer ihn nicht stellt, bleibt pflichtversichert.
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 SGB V
Für wen es gilt

Wen die Befreiung betrifft

Die Befreiung ist für Angestellte gedacht, die bisher wegen ihres Gehalts versicherungsfrei waren. Steigt die Grenze über dein Gehalt, endet die Versicherungsfreiheit zum Jahreswechsel und die Pflicht beginnt. Das Gesetz lässt dich dann entscheiden, ob du in die gesetzliche Kasse wechselst oder privat bleibst.

Bist du am 31. Dezember 2026 privat vollversichert, zählt für dich 2027 die Bestandsgrenze von 80.550 €. Liegt dein Jahresentgelt darüber, bleibst du versicherungsfrei. Liegt es nicht darüber, beginnt die Pflicht am 1. Januar. Wie die Grenzen zustande kommen und was in dein Jahresentgelt zählt, steht auf der Seite Einkommensgrenzen 2027. Die Werte für 2027 hat das Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats steht aus.

Die Termine

Drei Monate ab Beginn der Pflicht

Die Frist läuft ab dem Tag, an dem die Pflicht beginnt. Sie wartet nicht darauf, dass du davon erfährst.

  1. 31.12.2026: Stichtag. Bist du an diesem Tag privat vollversichert, gilt für dich die Bestandsgrenze.
  2. 01.01.2027: Die Pflicht beginnt, wenn dein Jahresentgelt die Grenze nicht übersteigt.
  3. 31.03.2027: Letzter Tag für den Antrag, wenn die Pflicht am 1. Januar beginnt.
Der Ablauf

So läuft der Antrag

  1. Prüfen: Dein Arbeitgeber schätzt dein Jahresentgelt und meldet dich an. Verbindlich entscheidet die Krankenkasse. Rechne deshalb selbst nach, auf welcher Seite der Grenze du liegst.
  2. Antrag stellen: bei deiner gesetzlichen Krankenkasse, nicht beim privaten Versicherer. Eine Vorlage findest du unten.
  3. Nachweis beilegen: Dein PKV-Vertrag dient als Nachweis, dass du anderweitig abgesichert bist.
  4. Wirkung: rückwirkend zum 1. Januar, wenn du seitdem keine Leistungen der Kasse bezogen hast. Sonst ab dem Monat nach dem Antrag.
  5. Bindung: Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.
Dein Befreiungs-Check

Brauchst du den Antrag?

Such die Zeile, die zu dir passt. Sie zeigt dir, ob die Pflicht beginnt und was dann zu tun ist.

Deine LageWas daraus folgtDein nächster Schritt
Du bist am 31.12.2026 privat vollversichert, dein Jahresentgelt 2027 liegt über 80.550 €.Du bleibst versicherungsfrei.Du brauchst keinen Antrag. Rechne im Dezember mit der Gehaltsabrechnung nach, was in dein Jahresentgelt zählt.
Du bist am 31.12.2026 privat vollversichert, dein Jahresentgelt 2027 liegt bei 80.550 € oder darunter.Die Pflicht beginnt am 1. Januar 2027. Die Befreiung ist möglich.Entscheide vorher, ob du privat bleiben willst. Dann Antrag bei der Krankenkasse bis zum 31. März 2027.
Du warst schon am 31.12.2002 privat versichert.Für dich gilt eine eigene, niedrigere Grenze.Schreib mir. Ich rechne mit dir durch, auf welcher Seite du liegst.
Du wechselst erst 2027 aus der Selbstständigkeit in eine Anstellung.Die Bestandsgrenze gilt für dich nicht.Schreib mir. Wir klären, welche Grenze und welche Frist bei dir zählen.
Du bist freiwillig gesetzlich versichert.Diesen Ausweg hast du nicht.Willst du in die PKV, lies Einkommensgrenzen 2027 und das Wechselfenster.

Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet deine Krankenkasse.

Goran Ovčarseit 2005 nur PKV · 5,0 ★ bei Google

Liegt dein Gehalt nahe an der Grenze? Schreib mir, wie du heute versichert bist und was du ungefähr verdienst. Ich sag dir, ob die Pflicht für dich am 1. Januar beginnt und ob die Befreiung zu dir passt.

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Die Entscheidung

Befreien lassen oder pflichtversichert werden?

Ob du den Antrag stellst, entscheidest du. Ohne Antrag bist du ab dem 1. Januar in der gesetzlichen Kasse pflichtversichert. Mit Antrag bleibst du privat versichert, und die Entscheidung gilt dann endgültig. Beides kann richtig sein. Es hängt an deinem Beitrag, deinem Alter, deiner Familie und deinem Tarif. Was für dich besser passt, rechne ich mit dir durch, bevor die Frist läuft. Welche Wege es zurück in die gesetzliche Kasse sonst gibt, steht auf Einmal privat immer privat.

Profi-Tipp

Füll den Musterantrag schon im Dezember aus und schick ihn in den ersten Januartagen ab. Dann geht die Frist nicht unter, und die Befreiung kann ab dem 1. Januar wirken, wenn du keine Kassenleistungen bezogen hast.

Zum Ausfüllen

Musterantrag an deine Krankenkasse

Kopier den Text, ersetz die Angaben in eckigen Klammern und schick ihn an deine gesetzliche Krankenkasse. Heb eine Kopie auf und lass dir den Eingang bestätigen.

[Vor- und Nachname]
[Straße, PLZ Ort]
Geburtsdatum: [Geburtsdatum]
Versichertennummer der Krankenkasse, falls bekannt: [Nummer]

[Name der Krankenkasse]
[Anschrift]

[Ort], [Datum]

Betreff: Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum 1. Januar 2027 bin ich in meiner Beschäftigung bei [Name des Arbeitgebers] wegen der Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungspflichtig geworden. Ich beantrage hiermit nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 SGB V die Befreiung von der Versicherungspflicht. Der Antrag erreicht Sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht.

Ich bin privat krankenversichert bei [Name der Gesellschaft], Versicherungsnummer [Nummer]. Einen Nachweis über meinen Vertrag füge ich bei.

[Variante A, sonst löschen] Ich habe seit dem 1. Januar 2027 keine Leistungen Ihrer Krankenkasse in Anspruch genommen und bitte um Befreiung ab dem 1. Januar 2027.

[Variante B, sonst löschen] Ich habe Leistungen Ihrer Krankenkasse in Anspruch genommen und bitte um Befreiung ab dem Monat nach diesem Antrag.

Mir ist bekannt, dass die Befreiung nicht widerrufen werden kann.

Bitte bestätigen Sie mir die Befreiung schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Anlage: Nachweis über die private Krankenversicherung

Das ist ein Muster, keine Rechtsberatung. Prüf alle Angaben vor dem Absenden. Deine Krankenkasse kann ein eigenes Formular verlangen.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Muss ich den Antrag stellen?

Nein. Die Befreiung gibt es nur auf Antrag. Stellst du keinen, bist du ab Beginn der Pflicht in der gesetzlichen Kasse pflichtversichert.

Wohin schicke ich den Antrag?

An deine gesetzliche Krankenkasse, nicht an den privaten Versicherer. Dein PKV-Vertrag dient dort als Nachweis.

Kann ich die Befreiung später zurücknehmen?

Nein, sie kann nicht widerrufen werden. Das ist der Grund, warum du vorher rechnen solltest, statt nur die Frist im Blick zu haben.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Dann bleibst du in der gesetzlichen Kasse pflichtversichert. Die Frist läuft ab Beginn der Pflicht, nicht ab dem Tag, an dem du davon erfährst.

Gilt die Befreiung weiter, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

Das hängt vom Einzelfall ab. Schreib mir, bevor du kündigst oder einen neuen Vertrag unterschreibst.

Quellen: Befreiung: § 8 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 SGB V (Antrag binnen drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht, Wirkung vom Beginn an, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, nicht widerrufbar). Zeitpunkt der Versicherungsfreiheit: § 6 Abs. 4 SGB V. Grenzen: § 6 Abs. 6 Satz 3 und Abs. 8 SGB V in der Fassung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, BGBl. 2026 I Nr. 228; Bestandsgrenze 2027 von 80.550 € nach der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027, vom Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 beschlossen (Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 7. Oktober 2026), die Zustimmung des Bundesrats steht aus. Handbuch „Der PKV-Code“, Kapitel 23, Stand 15.09.2026. Unverbindliche Information, keine Rechtsberatung.

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