Privat versichert ab 1. Januar 2027? Dann bis 31.10. kündigen.
Für Angestellte, die freiwillig gesetzlich versichert sind und 2026 über 77.400 € verdienen. Bevor du kündigst, sollte die Zusage der PKV stehen.
Goran OvčarVersicherungsmakler nach § 34d GewO
5,0 ★ aus 182 Google-Rezensionen
Für wen genau
Für wen der Wechsel zum 1. Januar passt, und für wen nicht.
Offen
Du bist angestellt, freiwillig gesetzlich versichert und verdienst 2026 über 77.400 €. Dann kannst du zum 1. Januar 2027 in die PKV wechseln.
Zu
Du bist pflichtversichert und liegst 2027 unter 84.150 €. Dann kannst du nicht wechseln. Das sage ich dir lieber gleich offen.
Kommt von selbst
Du liegst 2026 und 2027 über der jeweiligen Grenze. Dann wirst du zum Jahresende ohnehin versicherungsfrei.
Die Frist
Für den 1. Januar zählt der 31. Oktober.
Die Kündigung bei der Krankenkasse wirkt zum Ende des übernächsten Monats (§ 175 Abs. 4 SGB V). Für den Wechsel zum 1. Januar muss sie deshalb bis 31. Oktober bei der Kasse sein.
Früh anfragen
Bevor du kündigst, muss die Zusage der PKV stehen. Dafür prüft die Gesellschaft deine Gesundheit, und das braucht seinen Vorlauf.
Kündigen bis 31. Oktober
Steht die Zusage, kündigst du bei deiner Krankenkasse. Bis 31. Oktober muss die Kündigung dort angekommen sein.
Privat ab 1. Januar 2027
Die Kündigung wirkt zum Ende des übernächsten Monats, also zum 31. Dezember. Ab dem 1. Januar 2027 bist du privat versichert.
Warum jetzt
Was der 1. Januar 2027 für dich ändert.
Ab 1. Januar 2027 gilt voraussichtlich die allgemeine Grenze von 84.150 €. Das Bundeskabinett hat sie am 7. Oktober 2026 beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.
Am 31. Dezember schon privat
Bist du am 31. Dezember 2026 schon privat versichert, misst man dich 2027 an der niedrigeren Bestandsgrenze von voraussichtlich 80.550 €.
Wechsel erst 2027
Wechselst du erst 2027 und liegst unter 84.150 €, brauchst du dafür einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht. Den stellst du bis 31. März 2027 mit dem Nachweis der PKV, und er ist unwiderruflich.
Quellen: privat-patienten.de/verbraucher/versicherungspflichtgrenze, § 6 Abs. 4, § 8 und § 175 Abs. 4 SGB V. Stand 12.10.2026
Was ich für dich mache
Ich prüfe, rechne und suche. Du entscheidest.
Ohne Druck. Heißt die Antwort Nein, sage ich dir das genauso klar wie ein Ja.
Ist das Fenster offen?
Ich prüfe an deinem Versicherungsstatus und deinem Einkommen, ob der Wechsel zum 1. Januar 2027 für dich möglich ist.
Netto gerechnet
Ich rechne dir vor, was dich die PKV am Ende netto kostet, mit deinen Zahlen statt mit Beispielwerten.
Passende Tarife
Ich suche die Tarife, die zu deiner Lage passen, und zeige dir, worin sie sich unterscheiden.
Lieber per Formular
Vier Angaben genügen.
Wie du versichert bist, ungefähr was du verdienst, dein Vorname und ein Weg, auf dem ich dir antworten darf: Handynummer oder E-Mail.
Angekommen.
Ich prüfe, ob das Fenster für dich offen ist, und melde mich per WhatsApp auf deiner Handynummer.
Noch eine Frage
Kennst du jemanden, der sich gerade auch mit der privaten Krankenversicherung beschäftigt? Dann stell den Kontakt her. Du musst nichts erklären, das ist mein Teil.
Jemanden empfehlen →Am schnellsten
Schreib mir per WhatsApp, wie du versichert bist und ungefähr was du verdienst. Dann sage ich dir, ob das Fenster für dich offen ist.
Bewertungen
Was Kunden nach der Beratung schreiben.
Den Bewertungslink verschicke ich selbst, und nur an Menschen, die ich beraten habe. So ist sichergestellt, dass die Bewertungen von echten Kunden stammen.
Meine Befürchtung war, am Ende mit einem typischen Versicherungsmakler zu sprechen, der mir einfach etwas verkaufen will. Diese Sorge hat sich jedoch schnell gelegt. […] In meinem Fall hat er mir nicht zu einem Wechsel geraten, sondern gezeigt, wie ich meinen bestehenden Tarif mit durchdachten Zusatzbausteinen sinnvoll ergänzen kann.
Kompetent, einfach und digitalisiert. Goran hat mich mit viel Geduld und Fürsorge beraten. Man merkt, dass es ihm um seinen Kunden geht und er nicht für eine spezifische Versicherung berät. Zusätzlich macht er es seinen Kunden mit durchdigitalisierten Prozessen unfassbar einfach, Vertragswerk zu bewältigen.
Was viele versprechen, lebt er tatsächlich: „Ich kümmere mich auch nach dem Abschluss um dich“, und genau das merkt man jedes Mal. Egal ob Fragen, Probleme oder spontane Anliegen, er hilft schnell und unkompliziert.
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Häufige Fragen
Was vor dem Wechsel noch offen ist.
Warum steht bei 84.150 € „voraussichtlich“?
Die Grenze für 2027 steht in den Rechengrößen 2027, die das Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 beschlossen hat. Amtlich wird sie, sobald der Bundesrat zustimmt, voraussichtlich am 20. November 2026.
Quelle: Kabinettsbeschluss Rechengrößen 2027 vom 07.10.2026, Stand 12.10.2026
Ich bin 2026 noch pflichtversichert. Kann ich trotzdem wechseln?
Nur, wenn du 2026 über 77.400 € und 2027 über 84.150 € liegst. Dann wirst du zum Jahresende ohnehin versicherungsfrei. Liegst du 2027 unter 84.150 €, bleibt das Fenster für dich zu.
Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 4 SGB V
Was ist, wenn ich erst 2027 wechsle?
Bist du am 1. Januar 2027 noch freiwillig gesetzlich versichert und liegst unter 84.150 €, wirst du versicherungspflichtig. Davon kannst du dich innerhalb von drei Monaten befreien lassen: mit einem Antrag bis 31. März 2027 und dem Nachweis der PKV. Die Befreiung ist unwiderruflich.
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V
Bis wann muss meine Kündigung bei der Krankenkasse sein?
Die Kündigung wirkt zum Ende des übernächsten Monats. Für den Wechsel zum 1. Januar 2027 muss sie bis 31. Oktober bei deiner Kasse sein. Vorher sollte die Zusage der PKV stehen, und dafür braucht es die Gesundheitsprüfung. Deshalb lohnt es sich, früh anzufragen.
Rechtsgrundlage: § 175 Abs. 4 SGB V
Was kostet das?
Nichts. Es entsteht auch keine Verpflichtung, mit mir zusammenzuarbeiten.
Passt der Wechsel für dich? Frag mich.
Eine Nachricht per WhatsApp genügt. Ich prüfe es und sage dir, wie es für dich aussieht.
Goran Ovčar
Versicherungsfachmann (BWV)
seit 2005 im PKV-Geschäft
5,0 ★★★★★ · 182 Google-Rezensionen (öffnet ein neues Fenster)
Zulassung und Marktzugang
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO
Vermittlerregister D-MYQR-S2TPN-33
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Partner der verticus AG