Status · Stand 2026

Arbeitslos heißt nicht automatisch zurück in die gesetzliche.

Von Goran Ovčar, Versicherungsmakler nach § 34d GewO

Kurz beantwortet: Wer Arbeitslosengeld I bezieht, wird grundsätzlich versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Privatversicherte können sich davon befreien lassen und ihren Vertrag behalten. Beim Bürgergeld bleibt die private Versicherung bestehen, das Jobcenter beteiligt sich am Beitrag. In beiden Fällen gilt: die Frist ist kurz.

Arbeitslosengeld I: Befreiung möglich, aber befristet

Mit dem Bezug von ALG I entsteht Versicherungspflicht. Für jemanden, der jahrelang privat versichert war und Alterungsrückstellungen aufgebaut hat, wäre das ein herber Verlust.

Deshalb gibt es das Befreiungsrecht: Wer in den letzten fünf Jahren vor dem Bezug mindestens fünf Jahre nicht gesetzlich versichert war, kann sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag muss binnen drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse gestellt werden.

Diese Befreiung ist unwiderruflich und gilt für die Dauer des Leistungsbezugs. Die Agentur für Arbeit zahlt dann einen Zuschuss zum privaten Beitrag, begrenzt auf den Betrag, den sie sonst an die gesetzliche Kasse zahlen würde.

Bürgergeld: der Vertrag bleibt, der Beitrag wird bezuschusst

Beim Bürgergeld bleibt eine bestehende private Krankenversicherung bestehen. Das Jobcenter übernimmt einen Zuschuss. Die Höhe orientiert sich am halben Beitrag des Basistarifs, der bei Hilfebedürftigkeit halbiert wird.

Liegt dein Beitrag darüber, bleibt eine Differenz bei dir. Genau dafür gibt es den Wechsel in den Basistarif: er ist der Weg, die Lücke zu schließen, ohne den Versicherungsschutz und die Alterungsrückstellungen aufzugeben.

Gut zu wissen

Die drei Monate für den Befreiungsantrag laufen ab Beginn der Versicherungspflicht, nicht ab dem Tag, an dem du davon erfährst. Notiere dir das Datum, sobald der Bescheid kommt. Danach ist die Tür zu, und zwar dauerhaft.

Was du in dieser Situation in der Hand hast

Den Tarif prüfen, bevor du kündigst. Ein Tarifwechsel nach § 204 VVG senkt den Beitrag innerhalb derselben Gesellschaft, ohne neue Gesundheitsprüfung und ohne Verlust der Rückstellungen. Das ist fast immer besser als ein Systemwechsel.

Die Selbstbeteiligung anheben. Wirkt sofort auf den Beitrag und lässt sich später wieder zurücknehmen.

Die Anwartschaft. Wenn du für eine begrenzte Zeit gar keinen vollen Schutz brauchst, friert eine Anwartschaft deinen Gesundheitszustand und dein Eintrittsalter ein. Der Weg zurück bleibt offen.

Bleibt mein Schutz bestehen?

Ob dein Vertrag weiterläuft, ruht oder in den Basistarif wechselt, hängt an deiner Situation. Ich sage dir, was für dich gilt.

Weitere Infos zum Thema

Fristen und Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab. Angaben nach dem Stand 2026, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetz und Vertragsbedingungen.
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