Das Gesetz gibt dir das Recht, jederzeit in einen anderen Tarif deines Versicherers zu wechseln. Deine Alterungsrückstellungen gehen voll mit, nichts davon ist verloren.
Zu teuer? Erst rechnen, dann kündigen.
Das Gesetz gibt dir das Recht, jederzeit in einen anderen Tarif deines Versicherers zu wechseln. Deine Alterungsrückstellungen gehen voll mit, nichts davon ist verloren.
Du verlierst nichts Wichtiges.
Deine vollen Alterungsrückstellungen wandern mit in den neuen Tarif.
Dein ursprüngliches, günstiges Eintrittsalter bleibt erhalten.
Nur für Mehrleistungen – für gleichwertige oder geringere Leistung gar nicht.
Drei Hebel – ein Recht auf Beratung.
In einen neueren, oft günstiger kalkulierten Tarif desselben Versicherers wechseln.
Einen höheren Selbstbehalt wählen – senkt den Monatsbeitrag spürbar.
Nicht mehr benötigte Bausteine (z. B. Krankentagegeld im Ruhestand) weglassen.
Mächtig – aber tückisch.
Der falsche Zieltarif kann Leistungen verschlechtern oder im Alter teuer werden. Entscheidend ist nicht der niedrigste Beitrag, sondern der richtige Tarif – darum gehört der Wechsel in fachkundige Hände.
Profi-Tipp
Lass den Zieltarif vor dem Wechsel genau prüfen – Leistung, Stabilität und Anrechnung der Rückstellungen. Ich mache das neutral und kostenlos.
Der ausführliche Ratgeber dazu
Dieses Kapitel fasst das Thema zusammen. Der Ratgeber geht ins Einzelne, mit Zahlen, Paragrafen und Fristen.
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Vierzig Kapitel wie dieses, von der ersten Frage bis zum Beitrag im Alter. Ich schicke es dir zu, ohne Kosten und ohne Haken. Name und ein Weg, dich zu erreichen, genügen.