Ambulante Behandlung beim niedergelassenen Arzt. PKV zahlt.
Drei Bereiche – die PKV deckt zwei.
Ambulante Behandlung beim niedergelassenen Arzt. PKV zahlt.
Stationäre Versorgung im Krankenhaus. PKV zahlt.
Nach dem Gesetz ist Reha Sache der gesetzlichen Sozialversicherung, nicht der PKV. Viele Tarife schließen sie trotzdem ein.
Bei Privatversicherten nur der Tarif.
Die gesetzlichen Stellen zahlen nur unter Bedingungen. Genau die fehlen Rentnern und vielen Selbstständigen.
Zahlt die Reha, damit du wieder arbeiten kannst. Dafür brauchst du 15 Jahre in der Rentenversicherung oder 6 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 2 Jahren. Wer schon Altersrente bekommt, geht leer aus.
Zahlt nur nach einem Unfall bei der Arbeit, auf dem Arbeitsweg oder bei einer Berufskrankheit. Selbstständige sind dort nur versichert, wenn ihre Berufsgenossenschaft das vorschreibt oder sie sich freiwillig anmelden.
Springt ein, wenn sonst niemand zahlt. Für Rentner ist sie deshalb zuständig, aber nur für gesetzlich Versicherte.
Kur, AHB und Reha – drei Dinge.
Schließt direkt an den Klinikaufenthalt an. Das Krankenhaus stellt den Bedarf fest und leitet ein – nicht der Patient.
Vom Patienten beantragt – geriatrisch, onkologische Nachsorge, Entwöhnung, Mütter/Väter.
Keine Reha. Wird verordnet und nur von gesetzlichen Kassen bezahlt. In PKV-Bedingungen heißt sie oft noch „Kur“.
Steht Reha im Tarif?
Im Kleingedruckten der PKV ist Reha erst einmal ausgeschlossen, außer dein Tarif schließt sie ausdrücklich ein. Vier Fragen zeigen, ob er es tut.
Manche Tarife zahlen die Reha nur, wenn sie an den Klinikaufenthalt anschließt. Eine Reha, die du selbst beantragst, etwa nach einer Krebserkrankung, zahlen sie nicht.
In echten Bedingungen: nur nach Herzinfarkt, Bypass, Schlaganfall, Gelenkersatz oder Krebs, angetreten binnen zwei Wochen. Schulter-OP oder Transplantation fallen durch.
Zahlt der Tarif nur Reha mit Übernachtung in der Klinik, bekommst du für eine Reha in deiner Nähe nichts.
Ein Tarif zahlt 50 € am Tag für höchstens 28 Tage, zusammen 1.400 €. Ein guter erstattet ambulant und stationär bis zum 1,5-Fachen der GKV-Sätze.
Profi-Tipp
Lass dir die Reha-Klausel im Wortlaut zeigen, nicht die Kurzfassung im Angebot. Sonst zahlst du als Rentner im Ernstfall selbst.
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