Kapitel Nº22 aus dem Handbuch

Reha in der PKV

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · eines von vierzig Kapiteln des PKV-Codes

Ambulante Behandlung beim niedergelassenen Arzt. PKV zahlt.

So ist die Versorgung gegliedert

Drei Bereiche – die PKV deckt zwei.

Primär

Ambulante Behandlung beim niedergelassenen Arzt. PKV zahlt.

Akut

Stationäre Versorgung im Krankenhaus. PKV zahlt.

Reha

Nach dem Gesetz ist Reha Sache der gesetzlichen Sozialversicherung, nicht der PKV. Viele Tarife schließen sie trotzdem ein.

Quelle: § 6 SGB IX (Zuständigkeit der Rehabilitationsträger). Ob und in welchem Umfang Rehabilitationsleistungen erstattet werden, richtet sich nach dem jeweiligen PKV-Tarif; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
Wer zahlt die Reha?

Bei Privatversicherten nur der Tarif.

Die gesetzlichen Stellen zahlen nur unter Bedingungen. Genau die fehlen Rentnern und vielen Selbstständigen.

Rentenversicherung

Zahlt die Reha, damit du wieder arbeiten kannst. Dafür brauchst du 15 Jahre in der Rentenversicherung oder 6 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 2 Jahren. Wer schon Altersrente bekommt, geht leer aus.

Unfallversicherung

Zahlt nur nach einem Unfall bei der Arbeit, auf dem Arbeitsweg oder bei einer Berufskrankheit. Selbstständige sind dort nur versichert, wenn ihre Berufsgenossenschaft das vorschreibt oder sie sich freiwillig anmelden.

Krankenkasse

Springt ein, wenn sonst niemand zahlt. Für Rentner ist sie deshalb zuständig, aber nur für gesetzlich Versicherte.

Quellen: § 6 SGB IX (Rehabilitationsträger) · §§ 10, 11 SGB VI (persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen der Rentenversicherung: Wartezeit von 15 Jahren oder sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge in den letzten zwei Jahren) · § 12 Abs. 1 SGB VI (ausgeschlossen, wer eine Rente wegen Alters von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente bezieht oder beantragt hat) · §§ 3, 6, 8, 9 SGB VII (Unfallversicherung: Versicherung kraft Satzung, freiwillige Versicherung, Arbeitsunfall und Wegeunfall, Berufskrankheit) · § 40 Abs. 4 SGB V (Nachrang der Krankenkasse). Stand 14.09.2026.
Nicht verwechseln

Kur, AHB und Reha – drei Dinge.

Anschluss-Reha (AHB)

Schließt direkt an den Klinikaufenthalt an. Das Krankenhaus stellt den Bedarf fest und leitet ein – nicht der Patient.

Reha-Maßnahme

Vom Patienten beantragt – geriatrisch, onkologische Nachsorge, Entwöhnung, Mütter/Väter.

Vorsorge

Keine Reha. Wird verordnet und nur von gesetzlichen Kassen bezahlt. In PKV-Bedingungen heißt sie oft noch „Kur“.

Quelle: §§ 23, 24 SGB V.
Worauf es ankommt

Steht Reha im Tarif?

Im Kleingedruckten der PKV ist Reha erst einmal ausgeschlossen, außer dein Tarif schließt sie ausdrücklich ein. Vier Fragen zeigen, ob er es tut.

1 · Nur direkt nach dem Krankenhaus?

Manche Tarife zahlen die Reha nur, wenn sie an den Klinikaufenthalt anschließt. Eine Reha, die du selbst beantragst, etwa nach einer Krebserkrankung, zahlen sie nicht.

2 · Nur bestimmte Diagnosen?

In echten Bedingungen: nur nach Herzinfarkt, Bypass, Schlaganfall, Gelenkersatz oder Krebs, angetreten binnen zwei Wochen. Schulter-OP oder Transplantation fallen durch.

3 · Auch ohne Übernachtung?

Zahlt der Tarif nur Reha mit Übernachtung in der Klinik, bekommst du für eine Reha in deiner Nähe nichts.

4 · Gibt es einen Deckel?

Ein Tarif zahlt 50 € am Tag für höchstens 28 Tage, zusammen 1.400 €. Ein guter erstattet ambulant und stationär bis zum 1,5-Fachen der GKV-Sätze.

versichert.richtig Profi-Tipp Lass dir die Reha-Klausel im Wortlaut zeigen, nicht die Kurzfassung im Angebot. Sonst zahlst du als Rentner im Ernstfall selbst.
Quelle: § 5 Abs. 1 d MB/KK 2009 (Einschränkung der Leistungspflicht für Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht). Die vier Klauseln sind anonymisierte Beispiele aus Tarifbedingungen verschiedener Versicherer, zusammengestellt in der Schulungsunterlage MEDI-KOST „REHA-Komplett“ (2026). Maßgeblich sind deine Versicherungsbedingungen.
Eines von vierzig

Der ausführliche Ratgeber dazu

Dieses Kapitel fasst das Thema zusammen. Der Ratgeber geht ins Einzelne, mit Zahlen, Paragrafen und Fristen.

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