Drei Regeln im Gesetz bestimmen den Rahmen. Sie geben dir Rechte, die kaum jemand nutzt.
Erst prüfen, dann streiten
Drei Regeln im Gesetz bestimmen den Rahmen. Sie geben dir Rechte, die kaum jemand nutzt.
Erstattet wird die medizinisch notwendige Heilbehandlung. An diesem Wort hängen die meisten Fälle.
Maßstab ist eine objektive, medizinisch vertretbare Beurteilung – nicht die Meinung des Sachbearbeiters.
Der Versicherer muss zahlen, sobald er den Fall fertig geprüft hat.
Dauert das länger als einen Monat, kannst du eine Teilzahlung verlangen: den Betrag, den er sicher zahlen muss.
Du hast Anspruch darauf, die Gutachten und Stellungnahmen zu sehen, auf die der Versicherer seine Entscheidung stützt.
Profi-TippVerlange die Ablehnung schriftlich und begründet – mit den Unterlagen, auf denen sie beruht. Eine Absage am Telefon ist nichts, womit du arbeiten kannst.Vier Stufen – in dieser Reihenfolge
Die meisten Fälle enden auf Stufe eins oder zwei. Der Rechtsweg bleibt dir jederzeit offen.
Widerspruch, schriftlich und begründet – idealerweise mit einer Stellungnahme deines Arztes.
Erstaunlich viele Fälle erledigen sich hier.
Eine anerkannte Schlichtungsstelle, für dich kostenlos.
Frist: innerhalb von einem Jahr. Solange der Ombudsmann prüft, verjährt dein Anspruch nicht.
Die Finanzaufsicht prüft, ob der Versicherer sich an die Regeln hält. Über deinen eigenen Anspruch entscheidet sie nicht.
Ombudsmann und BaFin schließen sich gegenseitig aus.
Der Klageweg bleibt immer offen – auch nach dem Ombudsmann.
Dessen Empfehlung ist für dich nicht bindend.
Der Ombudsmann – kostenlos und unabhängig
Seit 2001. Berufen vom PKV-Verband, aber mit der Befähigung zum Richter. Er darf in den drei Jahren davor nicht für den Verband oder einen Versicherer gearbeitet haben.
Profi-TippKommt es zum Streit mit dem Versicherer, verhandle nicht allein. Ich begleite den Leistungsfall mit.Du hast einen Tarif im Blick?
Ich sage dir, was er nicht kann.
Kein Schönreden – ich zeige dir die Lücken (GOÄ-Begrenzung, Zahnstaffel, Hilfsmittel-Limits & Co.). Du entscheidest, ob du damit leben kannst. Willst du wechseln, übernehme ich den Rest.
Kennst du jemand, der eine
bessere Beratung verdient?
Echte Beratung verbreitet sich durch Menschen, die ihr vertrauen. Empfiehl mich weiter – ehrlich, ohne Verkaufsdruck. Dein Kontakt entscheidet selbst, ob er sich meldet; ich gebe keine Daten ohne Zustimmung weiter.
Jetzt kennst du den Code –
lass uns über deine Zahlen reden.
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Der ausführliche Ratgeber dazu
Dieses Kapitel fasst das Thema zusammen. Der Ratgeber geht ins Einzelne, mit Zahlen, Paragrafen und Fristen.
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Vierzig Kapitel wie dieses, von der ersten Frage bis zum Beitrag im Alter. Ich schicke es dir zu, ohne Kosten und ohne Haken. Name und ein Weg, dich zu erreichen, genügen.