Bei Schülern entscheidet nicht das Kind, sondern das Einkommen der Eltern.
Von Goran Ovčar, Versicherungsmakler nach § 34d GewO
Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 3 SGB V
Die Regel, die viele Familien überrascht
Das Kind ist nicht beitragsfrei über die Familie versichert, wenn der privat versicherte Elternteil ein höheres Gesamteinkommen hat als der gesetzlich versicherte und dieses Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Dann bekommt das Kind einen eigenen Vertrag, gesetzlich freiwillig oder privat.
Das ist keine Lücke im System, sondern Absicht. Aber es trifft Familien oft unvorbereitet, weil niemand damit rechnet. Mehr unter PKV für Familien und Kinder.
Was ein eigener Vertrag für ein Kind bedeutet
Kindertarife sind vergleichsweise günstig, weil sie keine Alterungsrückstellungen aufbauen. Dafür steigt der Beitrag, wenn aus dem Kind ein Erwachsener wird.
Die Leistung ist oft besser als in der gesetzlichen, gerade bei Kieferorthopädie, Sehhilfen und Heilmitteln. Das ist im Schulalter kein theoretischer Punkt.
Ein eigener Vertrag ist kündbar. Wenn sich die Einkommenssituation der Eltern ändert, kann das Kind zurück in die Familienversicherung, sobald die Voraussetzungen wieder passen.
Wenn ein Elternteil privat versichert ist, lohnt die Rechnung vor der Geburt und nicht danach. Es geht um die zwei Monate, in denen du dein Kind ohne Gesundheitsprüfung anmelden kannst, und um die Frage, welcher Elternteil das höhere Gesamteinkommen hat.
Rechtsgrundlage: § 198 VVG
Die Frist, die man kennen muss
Für ein neugeborenes Kind gilt: Wird es innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei der Gesellschaft eines privat versicherten Elternteils angemeldet, geschieht das ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeiten und ohne Risikozuschlag.
Diese Tür schließt sich nach zwei Monaten. Danach gilt die normale Gesundheitsprüfung, mit allem, was das für ein Kind mit einer frühen Diagnose bedeutet.
Bis wann Kinder mitversichert bleiben
In der gesetzlichen Familienversicherung endet der beitragsfreie Schutz grundsätzlich mit 18 Jahren, bei fehlender Erwerbstätigkeit mit 23, und bei Schul- oder Berufsausbildung oder freiwilligem Dienst mit 25 Jahren.
Wer dann studiert, fällt in die studentische Krankenversicherung oder kann sich davon befreien lassen. Diese Entscheidung ist für die gesamte Studienzeit bindend, siehe PKV für Studenten.
Häufige Fragen
Ist mein Kind beitragsfrei mitversichert, wenn ich privat versichert bin?
Nicht unbedingt. Ist der privat versicherte Elternteil der Besserverdienende und liegt sein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, greift § 10 Abs. 3 SGB V und die beitragsfreie Familienversicherung entfällt.
Was jetzt schon zählt
Für Schüler geht es fast nie um eine Vollversicherung, sondern um Anwartschaft, Familienversicherung und den späteren Einstieg.
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