Der Standard – gilt ohne besondere Begründung.
2,3 – 3,5 – und darüber.
Der Standard – gilt ohne besondere Begründung.
Nur mit schriftlicher Begründung (z. B. erschwerte Behandlung).
Nur per Honorarvereinbarung – siehe nächste Folie.
Nur per Honorarvereinbarung.
Mehr als das 3,5-fache ist zulässig – aber nur, wenn Arzt und Patient das vorher ausdrücklich vereinbaren.
Eine mündliche Absprache reicht nicht – es braucht ein unterschriebenes Dokument.
Die Vereinbarung muss vorher getroffen werden – nicht erst auf der Rechnung.
Bei ausgewiesenen Spezialisten, Spitzenmedizin oder besonders aufwändigen Eingriffen.
Es gibt keine
feste Quote.
Wie häufig eine Rechnung über den Höchstsatz geht, hängt von Fachgebiet, Region und Honorarvereinbarung ab – eine pauschale Prozentzahl wäre unseriös. Entscheidend ist nicht die Häufigkeit, sondern die Folge.
Erstattet dein Tarif über 3,5?
Was darüber liegt, bleibt dein Eigenanteil – schnell vierstellig.
Erstattet ausdrücklich auch über 3,5 bzw. bei medizinischer Notwendigkeit.
Profi-Tipp
Achte auf die Formulierung: „über dem Höchstsatz“ oder „ohne Begrenzung“. Genau dieser Halbsatz entscheidet beim Spezialisten über deinen Eigenanteil.
Der ausführliche Ratgeber dazu
Dieses Kapitel fasst das Thema zusammen. Der Ratgeber geht ins Einzelne, mit Zahlen, Paragrafen und Fristen.
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