Wer zu spät kommt, zahlt nach
Seit 2009 muss sich jeder mit Wohnsitz in Deutschland krankenversichern. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt und später privat eintritt, zahlt einen Prämienzuschlag: einmalig, zusätzlich zum laufenden Beitrag.
So wird gerechnet
Der erste Monat bleibt frei. Für jeden weiteren angefangenen Monat ohne Versicherung kommt ein voller Monatsbeitrag dazu, ab dem sechsten Monat nur noch ein Sechstel.
| Ohne Versicherung | Zuschlag in Monatsbeiträgen |
|---|---|
| 2 Monate | 1 |
| 6 Monate | 4,17 |
| 1 Jahr | 5,17 |
| 2 Jahre | 7,17 |
| 5 Jahre | 13,17 |
Der Satz, der teuer wird
Lässt sich die Dauer der Lücke nicht ermitteln, geht das Gesetz von mindestens fünf Jahren aus. Bei 700 € Monatsbeitrag sind das rund 9.200 € auf einen Schlag.
Was das für dich heißt
Such die Nachweise über zurückliegende Zeiten zusammen, bevor ein Antrag gestellt wird. Wer belegen kann, dass die Lücke sieben Monate war, zahlt vier Monatsbeiträge weniger als jemand, der nichts vorlegen kann.
Welche Unterlagen in deinem Fall zählen, klären wir vor dem Antrag. Über die Einschätzung sagst du mir, wie lange die Lücke war.
Rechtsgrundlage: § 193 Abs. 4 VVG. Keine Rechtsberatung; was im Einzelfall gilt, sagt dir dein Versicherer verbindlich.
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