Wechsel · Stand 2026

Wer zu spät kommt, zahlt nach

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft:

Kurz erklärt: Wer sich zu spät versichert hat und dann privat eintritt, zahlt einmalig einen Prämienzuschlag. Kannst du die Dauer der Lücke nicht belegen, setzt das Gesetz fünf Jahre an.
Rechtsgrundlage: § 193 Abs. 4 VVG
Die Pflicht

Wer zu spät kommt, zahlt nach

Seit 2009 muss sich jeder mit Wohnsitz in Deutschland krankenversichern. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt und später privat eintritt, zahlt einen Prämienzuschlag: einmalig, zusätzlich zum laufenden Beitrag.

Die Rechnung

So wird gerechnet

Der erste Monat bleibt frei. Für jeden weiteren angefangenen Monat ohne Versicherung kommt ein voller Monatsbeitrag dazu, ab dem sechsten Monat nur noch ein Sechstel.

Ohne VersicherungZuschlag in Monatsbeiträgen
2 Monate1
6 Monate4,17
1 Jahr5,17
2 Jahre7,17
5 Jahre13,17
Die Falle

Der Satz, der teuer wird

Lässt sich die Dauer der Lücke nicht ermitteln, geht das Gesetz von mindestens fünf Jahren aus. Bei 700 € Monatsbeitrag sind das rund 9.200 € auf einen Schlag.

Der nächste Schritt

Was das für dich heißt

Such die Nachweise über zurückliegende Zeiten zusammen, bevor ein Antrag gestellt wird. Wer belegen kann, dass die Lücke sieben Monate war, zahlt vier Monatsbeiträge weniger als jemand, der nichts vorlegen kann.

Welche Unterlagen in deinem Fall zählen, klären wir vor dem Antrag. Über die Einschätzung sagst du mir, wie lange die Lücke war.

Rechtsgrundlage: § 193 Abs. 4 VVG. Keine Rechtsberatung; was im Einzelfall gilt, sagt dir dein Versicherer verbindlich.

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