Leistungen · Stand 2026

Arbeitsunfall und PKV

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft:

Kurz erklärt: Bei einem Arbeitsunfall zahlt nicht deine Krankenversicherung, sondern die gesetzliche Unfallversicherung. Das gilt für privat und gesetzlich Versicherte gleichermaßen, denn der Schutz hängt am Arbeitsverhältnis. Der erste Weg führt zum Durchgangsarzt.
Warum das viele überrascht

Ein drittes System, das sonst nie vorkommt

Im Alltag kennen die meisten zwei Systeme, gesetzlich und privat. Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein drittes, und sie taucht nur auf, wenn etwas passiert. Getragen wird sie von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, finanziert allein vom Arbeitgeber.

Für dich heißt das: Du reichst keine Rechnung bei deinem privaten Versicherer ein. Die Behandlung wird direkt mit der Berufsgenossenschaft abgerechnet. Was danach auf deinem Konto landen soll, ist kein Erstattungsbetrag, sondern nichts, weil du auch nichts verauslagt hast.

Der Durchgangsarzt

Der erste Weg entscheidet über den Rest

Nach einem Arbeitsunfall ist der Durchgangsarzt aufzusuchen, wenn die Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinausgeht oder die Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauert. Er ist von der Berufsgenossenschaft besonders zugelassen und entscheidet, wie es weitergeht.

Wer stattdessen zum eigenen Facharzt geht und dort privat behandeln lässt, produziert eine Rechnung, für die am Ende niemand zuständig sein will: die Berufsgenossenschaft nicht, weil der vorgeschriebene Weg nicht eingehalten wurde, und der private Versicherer nur widerwillig, weil ein Dritter leistungspflichtig ist.

Profi-Tipp

Sag in der Praxis und in der Klinik ausdrücklich, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, auch wenn du privat versichert bist. Wird das nicht gesagt, läuft die Behandlung automatisch als privatärztliche Leistung, und du hast die Rechnung.

Was zählt als Arbeitsunfall

Auch der Weg dorthin

FallZuständig
Unfall bei der Arbeitgesetzliche Unfallversicherung
Wegeunfall auf dem direkten Weg zur Arbeitgesetzliche Unfallversicherung
Umweg zum Einkaufenin der Regel nicht, hier greift die Krankenversicherung
Berufskrankheit nach der Berufskrankheitenlistegesetzliche Unfallversicherung
Unfall im Homeofficeje nach Tätigkeit im Einzelfall, hier wird oft gestritten
Für Selbstständige

Ohne freiwillige Versicherung gibt es keinen Schutz

Selbstständige sind grundsätzlich nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Für einige Berufsgruppen gilt eine Pflicht, für die übrigen ist eine freiwillige Versicherung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft möglich.

Wer sie nicht hat, trägt einen Arbeitsunfall wie jede andere Krankheit: über die private Krankenversicherung und, wenn vorhanden, über ein Krankentagegeld. Eine private Unfallversicherung ersetzt das nicht, sie zahlt eine Invaliditätsleistung, keine Heilbehandlung.

Häufige Fragen

Arbeitsunfall und PKV

Zahlt meine PKV? In der Regel nicht. Zuständig ist die gesetzliche Unfallversicherung.

Bin ich als privat Versicherter gesetzlich unfallversichert? Als Arbeitnehmer ja, der Schutz hängt am Arbeitsverhältnis.

Was ist ein Durchgangsarzt? Ein von der Berufsgenossenschaft zugelassener Arzt, der nach dem Unfall über die weitere Behandlung entscheidet.

Muss ich den Unfall melden? Ja, intern beim Arbeitgeber, auch wenn er harmlos aussieht.

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