Ein drittes System, das sonst nie vorkommt
Im Alltag kennen die meisten zwei Systeme, gesetzlich und privat. Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein drittes, und sie taucht nur auf, wenn etwas passiert. Getragen wird sie von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, finanziert allein vom Arbeitgeber.
Für dich heißt das: Du reichst keine Rechnung bei deinem privaten Versicherer ein. Die Behandlung wird direkt mit der Berufsgenossenschaft abgerechnet. Was danach auf deinem Konto landen soll, ist kein Erstattungsbetrag, sondern nichts, weil du auch nichts verauslagt hast.
Der DurchgangsarztDer erste Weg entscheidet über den Rest
Nach einem Arbeitsunfall ist der Durchgangsarzt aufzusuchen, wenn die Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinausgeht oder die Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauert. Er ist von der Berufsgenossenschaft besonders zugelassen und entscheidet, wie es weitergeht.
Wer stattdessen zum eigenen Facharzt geht und dort privat behandeln lässt, produziert eine Rechnung, für die am Ende niemand zuständig sein will: die Berufsgenossenschaft nicht, weil der vorgeschriebene Weg nicht eingehalten wurde, und der private Versicherer nur widerwillig, weil ein Dritter leistungspflichtig ist.
Sag in der Praxis und in der Klinik ausdrücklich, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, auch wenn du privat versichert bist. Wird das nicht gesagt, läuft die Behandlung automatisch als privatärztliche Leistung, und du hast die Rechnung.
Auch der Weg dorthin
| Fall | Zuständig |
|---|---|
| Unfall bei der Arbeit | gesetzliche Unfallversicherung |
| Wegeunfall auf dem direkten Weg zur Arbeit | gesetzliche Unfallversicherung |
| Umweg zum Einkaufen | in der Regel nicht, hier greift die Krankenversicherung |
| Berufskrankheit nach der Berufskrankheitenliste | gesetzliche Unfallversicherung |
| Unfall im Homeoffice | je nach Tätigkeit im Einzelfall, hier wird oft gestritten |
Ohne freiwillige Versicherung gibt es keinen Schutz
Selbstständige sind grundsätzlich nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Für einige Berufsgruppen gilt eine Pflicht, für die übrigen ist eine freiwillige Versicherung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft möglich.
Wer sie nicht hat, trägt einen Arbeitsunfall wie jede andere Krankheit: über die private Krankenversicherung und, wenn vorhanden, über ein Krankentagegeld. Eine private Unfallversicherung ersetzt das nicht, sie zahlt eine Invaliditätsleistung, keine Heilbehandlung.
Häufige FragenArbeitsunfall und PKV
Zahlt meine PKV? In der Regel nicht. Zuständig ist die gesetzliche Unfallversicherung.
Bin ich als privat Versicherter gesetzlich unfallversichert? Als Arbeitnehmer ja, der Schutz hängt am Arbeitsverhältnis.
Was ist ein Durchgangsarzt? Ein von der Berufsgenossenschaft zugelassener Arzt, der nach dem Unfall über die weitere Behandlung entscheidet.
Muss ich den Unfall melden? Ja, intern beim Arbeitgeber, auch wenn er harmlos aussieht.