Die PKV begleitet dich ein Leben lang. Wer ohne Zulassung vermittelt, lässt dich im Schadenfall allein. Ein prüfender Blick auf die Person gegenüber gehört dazu.
Wer haftet, wenn
etwas schiefgeht?
Die PKV begleitet dich ein Leben lang. Wer ohne Zulassung vermittelt, lässt dich im Schadenfall allein. Ein prüfender Blick auf die Person gegenüber gehört dazu.
Erlaubt – und im Register prüfbar.
„Berater“ darf sich jeder nennen. Entscheidend ist die Ausbildung, etwa zum Versicherungsfachmann (BWV) oder zur Versicherungskauffrau (IHK), und dazu die Zulassung.
Wer Versicherungen vermittelt, braucht eine Erlaubnis der IHK. Dafür muss er sein Fachwissen nachweisen. Ausgenommen sind gebundene Vertreter, für sie haftet der Versicherer (§ 34d Abs. 7 GewO).
Jeder Zugelassene hat eine Registernummer – öffentlich prüfbar auf vermittlerregister.info.
Erlaubnis nur bei Zuverlässigkeit – ohne relevante Einträge. Ein eingebauter Vertrauensfilter.
Bei einem Beratungsfehler: geschützt – oder allein?
Profi-Tipp
Lass dir die Registernummer geben und prüfe sie auf vermittlerregister.info. Eine Minute, die im Ernstfall alles ändert.
Lass dir alles zeigen.
Lass sie dir aushändigen – schwarz auf weiß, was eingereicht wurde.
Wurde alles korrekt eingetragen und weitergeleitet?
Schriftlich – lass es dir geben. Es hält fest, was beraten wurde.

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Der ausführliche Ratgeber dazu
Dieses Kapitel fasst das Thema zusammen. Der Ratgeber geht ins Einzelne, mit Zahlen, Paragrafen und Fristen.
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Vierzig Kapitel wie dieses, von der ersten Frage bis zum Beitrag im Alter. Ich schicke es dir zu, ohne Kosten und ohne Haken. Name und ein Weg, dich zu erreichen, genügen.