Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Wer krankenversichert ist, ist auch pflegeversichert – nur der Träger unterscheidet sich.
Pflicht, nicht Kür
Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Wer krankenversichert ist, ist auch pflegeversichert – nur der Träger unterscheidet sich.
Die soziale Pflegeversicherung. Zuständig sind die Pflegekassen, und die gehören zu den Krankenkassen. Deine Krankenkasse ist also zugleich deine Pflegekasse. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen.
Die private Pflegepflichtversicherung. Wer privat krankenversichert ist, muss beim selben Unternehmen einen Pflegevertrag abschließen. Das ist keine Option, sondern Pflicht.
Deshalb steckt sie in jedem PKV-Beitrag, den du siehst – als eigener Vertrag mit eigenem Beitrag.
Gleichwertig – per Gesetz
Die Leistungen sind nicht nur ähnlich. Das Gesetz verlangt Leistungen, die den gesetzlichen nach Art und Umfang gleichwertig sind.
Teilkasko – in beiden Systemen
Gleichwertig heißt auch: Die Lücke ist dieselbe. Die Pflegeversicherung zahlt einen festen Betrag je Pflegegrad – nicht die tatsächlichen Kosten.
Der ausführliche Ratgeber dazu
Dieses Kapitel fasst das Thema zusammen. Der Ratgeber geht ins Einzelne, mit Zahlen, Paragrafen und Fristen.
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Vierzig Kapitel wie dieses, von der ersten Frage bis zum Beitrag im Alter. Ich schicke es dir zu, ohne Kosten und ohne Haken. Name und ein Weg, dich zu erreichen, genügen.