Kapitel Nº39 aus dem Handbuch

Die private Pflegepflichtversicherung

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · eines von vierzig Kapiteln des PKV-Codes

Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Wer krankenversichert ist, ist auch pflegeversichert – nur der Träger unterscheidet sich.

§ 1 Pflicht in der GKV · § 23 SGB XI

Pflicht, nicht Kür

Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Wer krankenversichert ist, ist auch pflegeversichert – nur der Träger unterscheidet sich.

Gesetzlich versichert

Die soziale Pflegeversicherung. Zuständig sind die Pflegekassen, und die gehören zu den Krankenkassen. Deine Krankenkasse ist also zugleich deine Pflegekasse. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen.

Privat versichert

Die private Pflegepflichtversicherung. Wer privat krankenversichert ist, muss beim selben Unternehmen einen Pflegevertrag abschließen. Das ist keine Option, sondern Pflicht.

Deshalb steckt sie in jedem PKV-Beitrag, den du siehst – als eigener Vertrag mit eigenem Beitrag.

Quelle: § 1 Pflicht in der GKV SGB XI; § 23 Abs. 1 SGB XI; § 46 Abs. 1 SGB XI.
Private Pflegeversicherung

Gleichwertig – per Gesetz

Die Leistungen sind nicht nur ähnlich. Das Gesetz verlangt Leistungen, die den gesetzlichen nach Art und Umfang gleichwertig sind.

Identisch
=
Dieselben Pflegegrade 1–5
Gleiche Voraussetzungen, gleiche Begutachtung.
=
Dieselben Leistungsbeträge
Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag.
Streng geregelt
Aufnahmepflicht
Der Versicherer muss dich aufnehmen.
Keine Zuschläge, keine Ausschlüsse
Nicht wegen Vorerkrankungen.
Beitrag gedeckelt
Höchstens der Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung. Kinder beitragsfrei.
Der Unterschied Die private Pflegeversicherung erstattet, statt Sachleistungen zu stellen – das Prinzip der PKV gilt auch hier.
Quelle: § 23 Abs. 1 SGB XI (Gleichwertigkeit); § 110 SGB XI (Aufnahmepflicht, Beitragsbegrenzung, beitragsfreie Kindermitversicherung).
Die ehrliche Lücke

Teilkasko – in beiden Systemen

Gleichwertig heißt auch: Die Lücke ist dieselbe. Die Pflegeversicherung zahlt einen festen Betrag je Pflegegrad – nicht die tatsächlichen Kosten.

Was du selbst trägst
1
Pflegekosten über dem Leistungsbetrag
Der Teil, den der Pflegegrad nicht abdeckt.
2
Unterkunft & Verpflegung
Zahlt die Pflegeversicherung gar nicht.
3
Investitionskosten der Einrichtung
Ebenfalls komplett selbst.
Im Heim im Bundesdurchschnitt über 3.000 € im Monat.
Abfederung · § 43c SGB XI

Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil, gestaffelt nach Aufenthaltsdauer:

15 %
1. Jahr
30 %
ab 2.
50 %
ab 3.
75 %
ab 4.
Kein PKV-Nachteil

Diese Lücke ist in der GKV exakt genauso groß – sie gehört zum System, nicht zur PKV. Schließen lässt sie sich nur mit einer Pflegezusatzversicherung, unabhängig vom Krankenversicherungssystem.

Quelle: §§ 43, 43c SGB XI; vdek-Auswertung der Eigenanteile in Pflegeheimen, Stand Januar 2026. Leistungszuschlag jeweils auf den pflegebedingten Eigenanteil.
Eines von vierzig

Der ausführliche Ratgeber dazu

Dieses Kapitel fasst das Thema zusammen. Der Ratgeber geht ins Einzelne, mit Zahlen, Paragrafen und Fristen.

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