Wechsel · Stand 2026

Doppelversicherung vermeiden

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft:

Kurz erklärt: Eine Doppelversicherung entsteht nicht, weil du zweimal abschließt, sondern weil eine gesetzliche Versicherungspflicht eintritt, während die private Vollversicherung noch läuft. § 205 Abs. 2 VVG räumt dafür ein rückwirkendes Kündigungsrecht ein, mit einer Frist von drei Monaten.
Wie sie entsteht

Vier Situationen, in denen es passiert

SituationWas passiert
Anstellung unter der GrenzeVersicherungspflicht ab dem ersten Tag, die PKV läuft weiter
Arbeitslosengeld IVersicherungspflicht mit dem Bezug, § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V
Krankenversicherung der RentnerPflicht bei erfüllter Vorversicherungszeit, die 9/10-Regelung
Selbstständigkeit endetmit dem neuen Arbeitsverhältnis kann die Pflicht wieder greifen

In allen vier Fällen zahlst du ab dem ersten Tag doppelt: Beitrag an die Kasse und Beitrag an den privaten Versicherer. Niemand meldet sich, weil beide Seiten voneinander nichts wissen.

Die Frist

Drei Monate, und sie läuft ab dem Eintritt

§ 205 Abs. 2 VVG erlaubt die Kündigung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht, wenn sie binnen drei Monaten nach diesem Eintritt beim Versicherer eingeht. Kommt sie später, wirkt sie erst zum Ende des Monats, in dem du die Versicherungspflicht nachweist.

Der Unterschied sind je nach Beitrag schnell mehrere tausend Euro. Die Frist beginnt mit dem Eintritt der Pflicht, nicht mit dem Tag, an dem du davon erfährst.

Profi-Tipp

Kündigen ist selten die richtige erste Reaktion. Wer vollständig kündigt, gibt seine Alterungsrückstellungen auf und muss bei einer Rückkehr eine neue Gesundheitsprüfung bestehen, Jahre später und mit dem Gesundheitszustand von dann. Eine Anwartschaft hält den Vertrag für einen Bruchteil des Beitrags offen.

Was doppelt bleibt

Zusatzversicherungen sind kein Fall für § 205

Das Kündigungsrecht gilt für die Krankheitskostenvollversicherung. Eine Zusatzversicherung, etwa für Zahnersatz oder stationäre Wahlleistungen, ist davon nicht betroffen und kann sinnvollerweise weiterlaufen. Sie ergänzt die gesetzliche Kasse genau dort, wo diese wenig zahlt.

Wer alles auf einmal kündigt, wirft damit oft den Teil weg, der als Einziger noch passte.

Häufige Fragen

Doppelversicherung

Wann entsteht sie? Wenn eine gesetzliche Versicherungspflicht zur laufenden privaten Vollversicherung hinzutritt.

Wie werde ich sie los? Kündigung nach § 205 Abs. 2 VVG, rückwirkend zum Eintritt, binnen drei Monaten.

Bekomme ich Beiträge zurück? Bei fristgerechter Kündigung ja, für den doppelt versicherten Zeitraum.

Soll ich immer kündigen? Nein. Wenn die Pflicht vorübergehend ist, ist eine Anwartschaft fast immer besser als eine Kündigung.

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