Kapitel Nº37 aus dem Handbuch

Makler & Vertreter

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · eines von vierzig Kapiteln des PKV-Codes

Dann ist nicht nur entscheidend, welcher Tarif empfohlen wird – sondern wessen Interessen die Person vertritt, die ihn empfiehlt. Es gibt zwei grundverschiedene Rollen.

Bevor du unterschreibst

Die PKV begleitet dich
ein Leben lang.

Dann ist nicht nur entscheidend, welcher Tarif empfohlen wird – sondern wessen Interessen die Person vertritt, die ihn empfiehlt. Es gibt zwei grundverschiedene Rollen.

Der Vertreter
arbeitet für den Versicherer – und vertritt rechtlich dessen Interessen. Nicht deine.
Der Makler
arbeitet für dich – gesetzlich dein Interessenvertreter (Sachwalter des Kunden).
Der Versicherungsvertreter

Eine Auswahl – aus einer Hand.

Vertraglich an „seinen“ Versicherer gebunden. Er vertritt rechtlich dessen Interessen – und kann dir nur dessen Tarife anbieten.

1
Gesellschaft

Ausschließlichkeitsvertreter – ein Anbieter. Mehrfachagent: nur wenige.

Vertritt den
Versicherer

Rechtlich auf der Seite der Gesellschaft, nicht auf deiner.

Möglicher
Interessen­konflikt

Was am besten passt, ist nicht immer das, was im Regal liegt.

Quelle: § 59 VVG.
Der Versicherungsmakler

Der ganze Markt – auf deiner Seite.

Gesetzlich dein Interessenvertreter. Der Bundesgerichtshof nennt ihn den „Sachwalter des Kunden“.

44
Anbieter im Vergleich

Über 3.836 Volltarife – objektiv gegeneinander geprüft.

Vertritt
dich

Rechtlich auf deiner Seite. Und er haftet für seine Beratung.

Auch im
Leistungsfall

Begleitet dich bei Streit mit dem Versicherer – Jahre nach dem Abschluss.

Quelle: § 59 VVG.
Direkter Vergleich

Zwei Rollen, ein Unterschied.

Vertreter
Auf wessen Seite
Auf der des Versicherers
Marktzugang
1 Gesellschaft (oder wenige)
Auswahl
Nur die eigenen Tarife
Im Leistungsfall
Meist auf dich allein gestellt
Makler
Auf wessen Seite
Auf deiner – „Sachwalter des Kunden“
Marktzugang
44 Gesellschaften, 3.836 Volltarife
Auswahl
Objektiver Vergleich des Marktes
Im Leistungsfall
Begleitet dich – auch Jahre später
Ehrlich eingeordnet

Beides ist legitim –
aber nur einer ist dir verpflichtet.

Ein guter Vertreter kennt sein Produkt genau. Aber nur der Makler vergleicht den ganzen Markt – und steht rechtlich auf deiner Seite. Bei einer Entscheidung über Jahrzehnte ist das kein Detail.

versichert.richtigProfi-Tipp Ein Vertreter darf dir nur die Tarife seiner eigenen Gesellschaft anbieten. Frag deshalb jeden Berater zuerst, für wen er arbeitet. Viele Vergleiche zeigen außerdem nur den Einstiegsbeitrag. Frag, wie sich der Beitrag des Tarifs in den letzten zehn Jahren entwickelt hat. Ich bin Makler, zeige dir die Alternativen und lege dir diese Zahlen vor dem Abschluss hin.
Eines von vierzig

Der ausführliche Ratgeber dazu

Dieses Kapitel fasst das Thema zusammen. Der Ratgeber geht ins Einzelne, mit Zahlen, Paragrafen und Fristen.

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