Kapitel Nº28 aus dem Handbuch

Einmal privat – immer privat?

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · eines von vierzig Kapiteln des PKV-Codes

Deshalb ist der Wechsel in die PKV eine Entscheidung, die gut überlegt sein will – aber kein Gefängnis.

Die ehrliche Antwort

Fast richtig – aber nicht ganz.

Mythos

„Aus der PKV kommt man nie wieder raus.“

Realität

Eine Rückkehr ist möglich – aber an enge Bedingungen geknüpft und ab 55 praktisch ausgeschlossen.

Deshalb ist der Wechsel in die PKV eine Entscheidung, die gut überlegt sein will – aber kein Gefängnis.

Der Weg zurück

Drei realistische Wege in die GKV

01
Einkommen unter die Grenze

Als Angestellter unter die Versicherungspflichtgrenze fallen (2026: 77.400 € / Jahr) → automatisch wieder GKV-pflichtig.

02
Arbeitslosengeld I

Bekommst du Arbeitslosengeld I, wirst du in der Regel wieder gesetzlich pflichtversichert. Ein häufiger Weg zurück.

03
Familienversicherung

Beitragsfrei über deinen gesetzlich versicherten Ehepartner, solange dein eigenes Einkommen höchstens 565 € im Monat beträgt (Grenze 2026). Ab 2028 zahlt dein Partner dafür einen Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten.

auch ab 55 möglich
DER RIEGEL AB 55 Ab 55 sind Weg 01 und 02 gesperrt. Offen bleiben die Familienversicherung über deinen Partner, eine Schwerbehinderung ab Grad 50 und im Rentenalter die Krankenversicherung der Rentner. Die letzten beiden setzen voraus, dass du vorher lange genug gesetzlich versichert warst. Wer lange privat war, schafft das meist nicht.
Quelle: § 6 SGB V; § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V (9/10-Regelung); Beitragszuschlag ab 2028 nach § 242b SGB V.
Wenn der Beitrag drückt

Bleiben – aber günstiger

Tarifwechsel

Recht auf Wechsel in einen günstigeren Tarif beim selben Versicherer – die Alterungsrückstellungen wandern mit. Keine neue Gesundheitsprüfung für gleichwertige Leistungen.

Selbstbehalt erhöhen

Ein höherer jährlicher Selbstbehalt senkt den Monatsbeitrag – sinnvoll, wenn du selten Leistungen in Anspruch nimmst.

Standard- & Basistarif

Als Auffangnetz gibt es gesetzliche Sozialtarife: Der Beitrag ist höchstens so hoch wie der Höchstbeitrag der GKV. Im Basistarif muss dich jeder Versicherer aufnehmen.

PROFI-TIPP Kündige nie ohne Beratung. Prüf erst den Wechsel in einen anderen Tarif deines Versicherers. So bleiben deine Alterungsrückstellungen erhalten, und der Beitrag sinkt trotzdem.
Quelle: § 204 VVG.
Eines von vierzig

Der ausführliche Ratgeber dazu

Dieses Kapitel fasst das Thema zusammen. Der Ratgeber geht ins Einzelne, mit Zahlen, Paragrafen und Fristen.

Zum Weiterlesen

Willst du das ganze Handbuch?

Vierzig Kapitel wie dieses, von der ersten Frage bis zum Beitrag im Alter. Ich schicke es dir zu, ohne Kosten und ohne Haken. Name und ein Weg, dich zu erreichen, genügen.

Fragen? Chat starten