Warst du zuletzt gesetzlich versichert?
Dann wirst du automatisch wieder gesetzlich pflichtversichert (Auffang-Pflichtversicherung). Du wirst wieder Mitglied der gesetzlichen Kasse, in der du zuletzt warst. Der Beitrag richtet sich nach deinen Einnahmen. Es gibt aber einen Mindestbeitrag, auch wenn du gar nichts verdienst.
Ist dein Ehe- oder Lebenspartner gesetzlich versichert, kannst du über ihn beitragsfrei mitversichert sein (Familienversicherung): beitragsfrei, solange dein Gesamteinkommen unter der Grenze bleibt. Das ist der günstigste Weg, den es gibt.
Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V
Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 3 SGB V
Warst du zuletzt privat versichert?
Dann bleibst du es. Die Auffang-Pflichtversicherung der gesetzlichen Kasse greift für dich nicht: sie ist nur für die zuständig, die zuletzt gesetzlich versichert waren. Und die Familienversicherung steht dir nicht offen, wenn du dem privaten System zuzuordnen bist.
Das klingt hart, hat aber eine Kehrseite: dein Vertrag läuft weiter, deine Alterungsrückstellungen bleiben, dein Gesundheitszustand von damals gilt. Was sich ändert, ist nur die Frage, wie du den Beitrag trägst.
Ohne Erwerbstätigkeit ist der Basistarif oft nicht die erste, sondern die letzte Wahl. Prüfe zuerst den Tarifwechsel in der eigenen Gesellschaft, der bringt in vielen Fällen mehr und kostet keine Leistung.
Was den Beitrag tragbar macht
Tarifwechsel beim eigenen Versicherer. Innerhalb derselben Gesellschaft in einen günstigeren Tarif, ohne neue Gesundheitsprüfung, mit Anrechnung der Rückstellungen. Der erste Weg, immer.
Selbstbeteiligung anheben. Wirkt sofort und ist später wieder änderbar.
Basis- oder Standardtarif. Das gesetzliche Auffangnetz: der Basistarif ist auf 1.017,18 € im Monat gedeckelt und wird bei Hilfebedürftigkeit halbiert. Der Standardtarif liegt bei 848,62 €, steht aber nur bestimmten Altbestandsverträgen offen.
Anwartschaft. Wenn eine Phase absehbar endet, friert sie Eintrittsalter und Gesundheitszustand ein.
Rechtsgrundlage: § 204 VVG
Häufige Fragen
Bin ich ohne Erwerbstätigkeit unversichert?
Nein. In Deutschland besteht eine Pflicht zur Versicherung nach § 193 Abs. 3 VVG. Es gibt für jeden Fall einen Weg, die Frage ist nur welcher.
Verschaff dir Klarheit, in Minuten und kostenlos.
PKV-Typ-Finder
Welcher Typ bist du: Grundschutz, Komfort oder Premium?
Starten →Beitragsrechner
Ehrliche Schätzung nach Alter, Beruf und Typ, mit Best/Worst-Case.
Rechnen →GKV ↔ PKV
Was zahlst du gesetzlich vs. privat? Ersparnis und Leistung im Blick.
Vergleichen →Klarheits-Check
Darf ich überhaupt in die PKV? In 4 Fragen zur Antwort.
Prüfen →