Status · Stand 2026

Ohne Job entscheidet nicht dein Wunsch, sondern deine Vorgeschichte.

Von Goran Ovčar, Versicherungsmakler nach § 34d GewO

Kurz beantwortet: Wer nicht erwerbstätig ist, wird nicht einfach unversichert. Es gibt in Deutschland eine Pflicht zur Versicherung (§ 193 Abs. 3 VVG). Welcher Weg für dich gilt, hängt davon ab, wie du zuletzt versichert warst: privat bleibt privat, gesetzlich fällt in die Auffang-Pflichtversicherung oder in die Familienversicherung.

Warst du zuletzt gesetzlich versichert?

Dann greift die Auffang-Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Du wirst wieder Mitglied der gesetzlichen Kasse, in der du zuletzt warst. Der Beitrag bemisst sich nach deinen Einnahmen, mindestens aber nach einer gesetzlichen Mindestbemessungsgrundlage, auch wenn du gar nichts verdienst.

Ist dein Ehe- oder Lebenspartner gesetzlich versichert, kommt die Familienversicherung nach § 10 SGB V in Frage: beitragsfrei, solange dein Gesamteinkommen unter der Grenze bleibt. Das ist der günstigste Weg, den es gibt.

Warst du zuletzt privat versichert?

Dann bleibst du es. Die Auffang-Pflichtversicherung der gesetzlichen Kasse greift für dich nicht: sie ist nur für die zuständig, die zuletzt gesetzlich versichert waren. Und die Familienversicherung steht dir nicht offen, wenn du dem privaten System zuzuordnen bist.

Das klingt hart, hat aber eine Kehrseite: dein Vertrag läuft weiter, deine Alterungsrückstellungen bleiben, dein Gesundheitszustand von damals gilt. Was sich ändert, ist nur die Frage, wie du den Beitrag trägst.

Gut zu wissen

Ohne Erwerbstätigkeit ist der Basistarif oft nicht die erste, sondern die letzte Wahl. Prüfe zuerst den Tarifwechsel in der eigenen Gesellschaft, der bringt in vielen Fällen mehr und kostet keine Leistung.

Was den Beitrag tragbar macht

Tarifwechsel nach § 204 VVG. Innerhalb derselben Gesellschaft in einen günstigeren Tarif, ohne neue Gesundheitsprüfung, mit Anrechnung der Rückstellungen. Der erste Weg, immer.

Selbstbeteiligung anheben. Wirkt sofort und ist später wieder änderbar.

Basis- oder Standardtarif. Das gesetzliche Auffangnetz: der Basistarif ist auf 1.017,18 € im Monat gedeckelt und wird bei Hilfebedürftigkeit halbiert. Der Standardtarif liegt bei 848,62 €, steht aber nur bestimmten Altbestandsverträgen offen.

Anwartschaft. Wenn eine Phase absehbar endet, friert sie Eintrittsalter und Gesundheitszustand ein.

Was für dich gilt

Ohne Erwerbstätigkeit entscheidet die Vorgeschichte darüber, welcher Weg offensteht. Das lässt sich in wenigen Minuten klären.

Weitere Infos zum Thema

Fristen und Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab. Angaben nach dem Stand 2026, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetz und Vertragsbedingungen.
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