Wenn du Vorerkrankungen hast · Stand 2026

PKV mit fehlenden Zähnen: diese Fragen stellt der Versicherer

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft:

Kurz beantwortet: Fehlende Zähne und laufende Zahnbehandlungen gehören in den Antrag. Der Versicherer will sie meist Zahn für Zahn sehen, oft auf einem Befund vom Zahnarzt. Danach wird festgelegt, wie der Tarif mit diesen Zähnen umgeht.
Nur bei dieser Erkrankung

Diese Fragen kommen dazu

Zu den Zähnen gibt es meist keinen Bogen mit Standardteil. Stattdessen verlangt der Versicherer ein Zahnschema, in dem jeder Zahn einzeln markiert ist.

  • Welche Zähne fehlen und sind nicht ersetzt? Trag sie im Zahnschema unten mit f ein.
  • Welche Zähne müssen behandelt werden? Trag sie im Zahnschema mit b ein.
  • Läuft gerade eine Behandlung, oder hat dein Zahnarzt eine empfohlen? Zum Beispiel Krone, Brücke, Inlay oder Implantat.
  • Läuft eine Behandlung beim Kieferorthopäden, oder ist eine geplant? Gibt es eine Zahn- oder Kieferfehlstellung? (nein, ja)
  • Hast du eine Erkrankung des Zahnfleischs oder Zahnbetts, etwa Parodontitis? (nein, ja)
  • Trägst du eine Aufbiss- oder Knirscherschiene, oder nach einer Zahnspange eine Halteschiene? (nein, Knirscherschiene, Halteschiene)
Aus einer Erklärung eines Versicherers

Was dabei vereinbart werden kann

Wie ein Versicherer mit Zähnen umgeht, die vor Vertragsbeginn fehlen oder behandelt werden müssen, zeigt seine Erklärung zu Zahnschäden. Sie sieht je nach Tarif und Zahl der fehlenden Zähne verschiedene Vereinbarungen vor:

  • Wartezeit mit Stufen: Für den Ersatz der fehlenden Zähne zahlt der Tarif erst nach einer Wartezeit, dann einige Jahre bis zu einer Grenze, danach voll.
  • Grenze pro Jahr: Für Zahnbehandlung und Zahnersatz gilt ein Höchstbetrag im Jahr, bis nachgewiesen ist, dass das Gebiss vollständig saniert ist. Behandlungen nach einem späteren Unfall sind davon nicht betroffen.
  • Ausschluss: Der Ersatz genau dieser Zähne ist nicht versichert. Laufende oder empfohlene Behandlungen können samt Kronen, Inlays und Implantaten ausgeschlossen werden, ebenso Zahn- und Kieferfehlstellungen oder eine laufende Parodontitis-Behandlung.
  • Kleine Behandlungen: Nur Füllungen, Zahnsteinentfernung oder eine Wurzelbehandlung hat der Versicherer in dieser Erklärung ohne Einschränkung gelassen.
  • Knirscherschiene: ein fester Aufschlag im Monat, oder die Schiene wird ausgeschlossen.

Andere Gesellschaften regeln das anders, und oft ist der Unterschied groß. Welche Vereinbarung für deine Zähne in Frage kommt, frage ich vorher anonym ab.

Quelle: Erklärung eines Versicherers zu Zahnschäden vor Vertragsbeginn, Vordruck von 2014. Wiedergegeben sind die Arten von Vereinbarungen, nicht der Wortlaut und keine Beträge.

Vorbereiten

Diese Unterlagen solltest du bereithalten

Mit den Unterlagen schreibst du auf, was stimmt, und nicht, woran du dich erinnerst.

  • einen aktuellen Befund vom Zahnarzt mit Zahnschema
  • einen Heil- und Kostenplan, falls eine Behandlung geplant ist
  • Angaben zu Zahnersatz, der schon da ist, mit ungefährem Jahr
Zum Ausdrucken

Dein Vorbereitungsbogen

Alle Fragen dieser Seite und ein Zahnschema auf einem Bogen, mit Platz für deine Antworten. Du füllst ihn am Bildschirm aus oder druckst ihn. Bring den Bogen zum Gespräch mit, ich stelle damit die anonyme Voranfrage.

Zusammengefasst aus den Zusatzbögen, die Versicherer bei dieser Erkrankung verschicken. Wiedergegeben ist sinngemäß, welche Fragen gestellt werden, nicht das Formular. Welcher Bogen bei dir kommt, entscheidet der Versicherer. Keine Rechtsberatung. Stand 09/2026. Andere Erkrankung? Alle Erkrankungsgruppen

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Ohne deinen Namen, bei mehreren Versicherern. Du erfährst vorher, wer dich zu welchen Bedingungen nimmt. Erst dann wird ein Antrag gestellt.

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