Ergeben die Gesundheitsfragen ein erhöhtes Risiko, gleicht ein Zuschlag die erwarteten Mehrkosten aus – damit dein Vertrag trotz Vorerkrankung überhaupt möglich wird. So zahlt jeder passend zu seinem Risiko, und die Gemeinschaft der Versicherten bleibt stabil (Fachwort: Äquivalenzprinzip).
Keine Strafe –
eine rechnerische Anpassung.
Ergeben die Gesundheitsfragen ein erhöhtes Risiko, gleicht ein Zuschlag die erwarteten Mehrkosten aus – damit dein Vertrag trotz Vorerkrankung überhaupt möglich wird. So zahlt jeder passend zu seinem Risiko, und die Gemeinschaft der Versicherten bleibt stabil (Fachwort: Äquivalenzprinzip).
Meist 10–20 % – je nach Diagnose.
Nein – fällt die Ursache weg, kann er fallen.
Der Zuschlag hängt an der konkreten Vorerkrankung. Spielt sie dauerhaft keine Rolle mehr, kannst du verlangen, dass der Zuschlag sinkt. Er sinkt ab dem Tag, an dem dein Schreiben beim Versicherer ankommt.
Schriftlich um Überprüfung und Reduzierung bitten – kurz begründen.
Attest „beschwerdefrei/ausgeheilt“, Verlauf, beendete Medikation beilegen.
Bestätigen lassen, ab wann der Zuschlag entfällt oder sinkt.
Erst anonym anfragen –
dann beantragen.
Ein Zuschlag wird bei Vertragsbeginn kalkuliert – wer später krank wird, bekommt keinen nachträglichen Zuschlag. Eine erneute Prüfung droht nur beim Wechsel in einen höherwertigen Tarif.
Profi-Tipp
Nie blind beantragen. Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt vorab, wie Versicherer dein Gesundheitsbild einstufen – ohne dass eine Ablehnung aktenkundig wird.
Der ausführliche Ratgeber dazu
Dieses Kapitel fasst das Thema zusammen. Der Ratgeber geht ins Einzelne, mit Zahlen, Paragrafen und Fristen.
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