Grundlagen · Stand 2026

PKV-Fachbegriffe

Kurz erklärt: Äquivalenzprinzip, Alterungsrückstellung, Nettobeitrag: Die Begriffe, die deinen Beitrag erklären, kurz zusammengefasst. Ausführlich mit allen Definitionen findest du sie im PKV-Glossar von A bis Z.

Wie dein Beitrag entsteht.

Äquivalenzprinzip Jede Versichertengruppe finanziert über die gesamte Vertragsdauer ihre eigenen erwarteten Leistungen, nicht das Einkommen zählt, sondern das Risiko.

Netto- vs. Risikobeitrag Das Älterwerden ist im Beitrag von Anfang an eingerechnet. Angepasst wird er trotzdem, etwa wenn Behandlungen teurer werden (§ 203 VVG). Der reine Risikobeitrag würde mit dem Alter stetig steigen.

Alterungsrückstellung Der in jungen Jahren „zu viel“ gezahlte Teil wird verzinst zurückgelegt, und im Alter wieder abgebaut, um die Beiträge zu stützen.

Verantwortlicher Aktuar Der Mathematiker, der überwacht, dass die Kalkulation trägt und die Verträge dauerhaft erfüllbar bleiben.

Zugang & Schutz erhalten

Rein, raus, abgesichert.

Anwartschaftsversicherung Hält deine Rechte und Alterungsrückstellungen, wenn du die PKV vorübergehend pausierst, ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Rückkehr.

Anzeigepflicht Alle Antragsfragen, besonders zur Gesundheit, müssen vollständig und richtig beantwortet werden. Sonst steht der Schutz auf dem Spiel.

Substitutive KV Die „ersetzende“ Krankenversicherung, die private Vollversicherung, die die gesetzliche Pflicht ersetzt.

Basis- & Standardtarif Die gesetzlichen Auffangtarife mit gedeckeltem Beitrag, für finanzielle Notlagen, nicht als Einstieg gedacht.

Abrechnung & Leistung

Wenn es zur Behandlung kommt.

GOÄ Gebührenordnung für Ärzte. Grundlage der Privatrechnung, mit Steigerungssätzen bis zum 3,5-fachen.

Kostenerstattung Du bekommst die Rechnung und reichst sie bei der Versicherung zur Erstattung ein.

Beitragsrückerstattung Geld zurück, wenn du ein Jahr lang keine Rechnungen einreichst.

Selbstbehalt Dein jährlicher Eigenanteil, senkt den monatlichen Beitrag.

Risikozuschlag Ein Beitragsaufschlag, wenn die Gesundheitsprüfung ein erhöhtes Risiko ergibt.

Öffnungsaktion Erleichterter Zugang für Beamte & Angehörige, mit begrenzten Zuschlägen, ohne Ablehnung.

Wo dir die Begriffe begegnen

Drei Papiere, drei Wortschätze

Die meisten Fachbegriffe liest du nicht in einem Ratgeber, sondern in Post von deinem Versicherer. Drei Schreiben sind es vor allem. Hier steht, welche Begriffe darin auftauchen und was sie für dich bedeuten. Die ausführlichen Definitionen stehen im Glossar.

1 · Die Beitragsmitteilung

Sie kommt, wenn sich dein Beitrag ändert. Wirksam wird die Erhöhung erst zu Beginn des zweiten Monats, nachdem dir die neue Prämie und die maßgeblichen Gründe mitgeteilt wurden (§ 203 Abs. 5 VVG). In diesen Gründen fallen diese Wörter:

BegriffWas dahintersteckt
Auslösender FaktorDie Schwelle, ab der neu gerechnet werden muss: wenn die Leistungsausgaben um mehr als 10 % von der Kalkulation abweichen, sofern die Bedingungen keinen niedrigeren Wert vorsehen, oder die Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als 5 % (§ 155 VAG).
KopfschädenWas Menschen in deinem Alter im Jahr beim Arzt, im Krankenhaus und beim Zahnarzt im Schnitt kosten.
RechnungszinsDer Zins, mit dem die Alterungsrückstellung rechnerisch wächst, höchstens 3,5 % (§ 4 KVAV). Sinkt er, steigt der Beitrag.
AusscheideordnungWie viele Versicherte in jedem Alter kündigen oder sterben.
SicherheitszuschlagEin Puffer von mindestens 5 % der Bruttoprämie, falls es teurer wird als gedacht (§ 7 KVAV).
Gesetzlicher Zuschlag10 % Aufschlag, den du vom Jahr nach deinem 21. bis zum Jahr deines 60. Geburtstags zahlst. Er fließt in die Alterungsrückstellung und senkt später deinen Beitrag (§ 149 VAG).
TreuhänderDer unabhängige Prüfer, der jeder Anpassung zustimmen muss.

2 · Die Leistungsabrechnung

Sie kommt, nachdem du eine Rechnung eingereicht hast. Wird etwas nicht voll erstattet, steht oft einer dieser Begriffe als Grund daneben:

BegriffWas dahintersteckt
SchwellenwertDer 2,3-fache Satz der GOÄ. Darüber muss der Arzt jede Leistung schriftlich begründen (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Medizinisch notwendige HeilbehandlungNur dafür zahlt die Krankheitskostenversicherung. Der Maßstab ist der Befund, nicht dein Wunsch.
ÜbermaßbehandlungGeht eine Behandlung über das Notwendige hinaus, kann der Versicherer auf einen angemessenen Betrag kürzen (§ 5 Abs. 2 MB/KK).
Auffälliges MissverhältnisSteht der Preis in keinem Verhältnis zur Leistung, muss der Versicherer insoweit nicht zahlen (§ 192 Abs. 2 VVG).
WartezeitAllgemein drei Monate, für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate (§ 3 MB/KK), viele Tarife verzichten darauf.

Eine Kürzung mit einem dieser Begriffe ist nicht das letzte Wort. Was du dann tun kannst, steht unter Wenn der Versicherer nicht zahlt, und ich sehe mir die Abrechnung mit dir an.

3 · Das Wechselangebot

Es kommt, wenn du innerhalb deiner Gesellschaft den Tarif wechseln willst oder zu einer anderen gehst.

BegriffWas dahintersteckt
Tarifwechsel nach § 204 VVGDein Recht, beim selben Versicherer in einen gleichartigen Tarif zu wechseln, mit angerechneter Alterungsrückstellung.
MehrleistungWas der neue Tarif mehr leistet als der alte. Nur dafür darf der Versicherer einen Leistungsausschluss, einen Risikozuschlag oder eine Wartezeit verlangen (§ 204 Abs. 1 VVG).
ÜbertragungswertDer Teil der Alterungsrückstellung, der bei einem Wechsel der Gesellschaft mitgeht. Ihn gibt es für Verträge ab dem 1. Januar 2009, im Umfang des Basistarifs (§ 146 VAG). Mehr dazu unter Übertragungswert.
EintrittsalterBeim Tarifwechsel im eigenen Haus werden deine erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung angerechnet. Bei einer neuen Gesellschaft wird mit deinem heutigen Alter neu gerechnet.

Liegt eines dieser Schreiben bei dir auf dem Tisch, gehen wir es Zeile für Zeile durch.

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Worauf es ankommt

Wer die Sprache kennt, entscheidet souverän.

Fachbegriffe sind kein Selbstzweck, sie sind die Stellschrauben deines Vertrags. Wer sie versteht, erkennt ein faires Angebot und stellt die richtigen Fragen.

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