„Kann ich mir das im Alter noch leisten?“
Wofür dein Beitrag bezahlt
Auf der Rechnung stehen Haupttarif, Zuschlag, Pflegeversicherung und Krankentagegeld. Den Haupttarif rechnet der Versicherer aus fünf Bausteinen.
Was Menschen in deinem Alter im Jahr beim Arzt, im Krankenhaus und beim Zahnarzt kosten.
Ein Teil deines Beitrags wird angespart und verzinst, mit höchstens 3,5 %.
Wie viele Versicherte in jedem Alter kündigen oder sterben.
Mindestens 5 % als Reserve, falls es teurer wird als gedacht.
Was Abschluss und Verwaltung kosten.
Verschiebt sich einer dieser Bausteine, verschiebt sich dein Beitrag. Warum das passiert: siehe unten ↓
Warum Beiträge überhaupt steigen
Drei Treiber – sie betreffen jedes Gesundheitssystem, gesetzlich wie privat.
Löhne, Klinik- und Arzneimittelkosten steigen Jahr für Jahr.
Neue, bessere Behandlungen kosten mehr – decken aber auch mehr ab.
Wir leben länger – und nutzen länger medizinische Leistungen.
Dazu kommt in der PKV: Sinkt der Rechnungszins, wirft die Alterungsrückstellung rechnerisch weniger ab, und der Beitrag steigt.
Drei Mechanismen halten
deinen Beitrag stabil
Du sparst vor, solange du Beitrag zahlst.
Zahlst du von 21 bis 60, verpflichtend.
Erst ab dieser Abweichung darf der Tarif angepasst werden, und nur, wenn ein unabhängiger Prüfer (Treuhänder) zustimmt.
Alterungsrückstellungen
Du sparst während des Erwerbslebens vor – das Kapital fängt die höheren Kosten im Alter ab.
Der gesetzliche Zuschlag
Ein Puffer speziell fürs Alter, vom Gesetz vorgeschrieben.
von 21 bis 60 Jahren zahlt jeder Versicherte zusätzlich – verpflichtend.
Das angesparte Geld fließt gezielt in die Beitragsentlastung – genau dann, wenn das Einkommen sinkt.
Keine Erhöhung ohne Kontrolle
Ein Tarif wird angepasst, wenn bei allen Versicherten dieses Tarifs Einnahmen und Ausgaben auseinanderlaufen. Nicht, weil du älter oder kränker wirst.
Jedes Jahr vergleicht der Versicherer, was die Leistungen wirklich kosten, mit dem, was er dafür eingeplant hat. Angepasst werden darf erst ab über 10 % Abweichung. Bei der Lebenserwartung reichen 5 %.
1 · Ein unabhängiger Prüfer, der Treuhänder, muss zustimmen. Ohne ihn gilt keine Erhöhung.
2 · Die staatliche Finanzaufsicht BaFin bekommt dieselben Zahlen. Sind sich Treuhänder und Versicherer nicht einig, schaltet der Treuhänder sie ein.
Du kannst jede Erhöhung prüfen lassen und im eigenen Vertrag den Tarif wechseln. Deine Alterungsrückstellungen, also dein Erspartes fürs Alter, bleiben dabei vollständig erhalten.
Wechselst du zu einem anderen Versicherer, nimmst du nur einen Teil deines Ersparten fürs Alter mit, und nur bei Verträgen ab 2009: den Teil für den gesetzlichen Grundschutz (Fachwort: Übertragungswert). Der Rest bleibt beim alten Versicherer.
Was Privatversicherte wirklich zahlen
Die Sorge vor „explodierenden“ Beiträgen hält der Statistik nicht stand.
Drei Hebel, deinen Beitrag zu steuern
In einen günstigeren Tarif beim selben Versicherer. Deine Alterungsrückstellungen bleiben dabei erhalten.
Ein passend gewählter Selbstbehalt senkt den laufenden Beitrag, sinnvoll, wenn er zu dir passt.
Ein freiwilliger Zusatzbaustein senkt deinen Beitrag im Ruhestand zusätzlich (Beitragsentlastung).
Profi-Tipp
Rechne beim Selbstbehalt nicht nur den Monatsbeitrag: Mit dem Beitrag sinken oft auch Arbeitgeberzuschuss und Steuervorteil. Lass dir zeigen, was netto übrig bleibt.
Der ausführliche Ratgeber dazu
Dieses Kapitel fasst das Thema zusammen. Der Ratgeber geht ins Einzelne, mit Zahlen, Paragrafen und Fristen.
Willst du das ganze Handbuch?
Vierzig Kapitel wie dieses, von der ersten Frage bis zum Beitrag im Alter. Ich schicke es dir zu, ohne Kosten und ohne Haken. Name und ein Weg, dich zu erreichen, genügen.