Wie Ärzte Privatleistungen abrechnen – und warum das für die Wahl deiner Krankenversicherung entscheidend ist.
§ 12 SGB V – das Wirtschaftlichkeitsgebot
Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein – sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Für die gesetzliche Krankenversicherung heißt das: bezahlt wird das medizinisch Notwendige zum festen Tarif – nicht mehr. Alles darüber hinaus ist privat zu vereinbaren.
Was die GOÄ regelt
Die Gebührenordnung für Ärzte bestimmt seit 1982, was Ärztinnen und Ärzte für ihre Leistungen berechnen dürfen – die Basis jeder Privatrechnung.
Zwei Welten der Abrechnung
Vier Stufen, ein Hebel
Vom einfachen Satz bis zur freien Honorarvereinbarung – wir füllen die Stufen jetzt Schritt für Schritt.
Regelsatz · Faktor 1,0
Der einfache Satz – das Basis-Niveau jeder Leistung. Auch die GKV rechnet hier über den EBM ab.
Regelhöchstsatz · Faktor 2,3
Der Schwellenwert – bis hierher rechnet die PKV ganz ohne besondere Begründung ab.
Höchstsatz · Faktor 3,5
Die Obergrenze des Gebührenrahmens. Zwischen 2,3 und 3,5 ist eine schriftliche Begründung Pflicht.
Honorarvereinbarung · Faktor 8–10
Über 3,5 hinaus nur per schriftlicher Vereinbarung (§ 2 GOÄ). Genau hier entscheidet der Tarif – sonst droht ein Eigenanteil.
Was das in Euro bedeutet
Grundbetrag 1.000 € – derselbe Eingriff, je nach Faktor eine ganz andere Rechnung.
Erstattung & Eigenanteil
Gleiche Arztrechnung: 3.500 € beim 3,5-fachen Satz. Entscheidend ist nicht die Prozentzahl, sondern bis zu welchem Steigerungssatz dein Tarif erstattet.
So liest du eine Arztrechnung
Tipp: Prüfe, ob die Faktoren zur Leistung passen und korrekt begründet sind – wir machen das mit dir gemeinsam.
Der ausführliche Ratgeber dazu
Dieses Kapitel fasst das Thema zusammen. Der Ratgeber geht ins Einzelne, mit Zahlen, Paragrafen und Fristen.
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