Kostenerstattung vs. Sachleistung
Warum Privatpatienten eine Rechnung bekommen – und warum das ein Vorteil ist, kein Nachteil.
Wer bekommt die Rechnung?
Die Kasse rechnet direkt mit dem Arzt ab. Du legst die Karte vor und siehst nie, was deine Behandlung kostet.
Du bekommst die Rechnung selbst – und reichst sie bei deiner Versicherung zur Erstattung ein.
In der GKV zahlt die Kasse nur, was ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Heißt: das medizinisch Nötige, nicht mehr.
Bequem – aber intransparent.
Du zeigst deine Versichertenkarte – mehr passiert für dich nicht.
Die Leistung wird erbracht – ohne dass du einen Betrag erfährst.
Arzt und Kasse rechnen im Hintergrund ab. Du siehst keine Rechnung.
Du erfährst nie, was deine Behandlung gekostet hat, und auch nicht, ob der Arzt richtig abgerechnet hat. Was die Kasse nicht bezahlt, merkst du dagegen sofort: Dann zahlst du selbst oder bekommst die Leistung nicht, und das wissen die Praxen.
Vier Schritte – und du behältst die Kontrolle.
Profi-TippIn der Regel zahlst du die Rechnung erst, wenn die PKV erstattet hat – keine Vorleistung. Lass größere Rechnungen vor dem Begleichen von der PKV prüfen.Chronologie einer Rechnung
Zahnrechnung mit 30 Tagen Zahlungsziel, erstattet über die Feiertage. Vorgestreckt wurde kein Cent.
Du musst nicht in Vorleistung gehen.
Die ARAG rät sogar, erst nach ihrer Prüfung zu zahlen. Im Krankenhaus rechnet der Versicherer mit Karte direkt ab ().
Chefärzte stellen ihre Leistungen separat in Rechnung. Bitte reichen Sie diese Rechnungen zur Kostenerstattung an uns weiter. Wir empfehlen Ihnen, die Rechnung erst zu begleichen, nachdem wir diese geprüft haben. Unsere Kostenerstattung erfolgt auf Ihr Bankkonto. Auf Wunsch rechnen wir auch direkt mit dem Arzt ab, wenn Sie uns dazu autorisieren.
Kostenerstattung vs. Sachleistung
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